Die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens wirkt sich nicht nur auf das betroffene Unternehmen aus, sondern auch auf dessen Gläubiger (Zulieferer, Dienstleister usw.) und damit auch auf Sie, wenn Ihre Rechnungen unbeglichen bleiben.
Mit dem Insolvenzverfahren soll sichergestellt werden, dass alle Gläubiger gleichbehandelt werden und alle Gläubiger mit ihren Forderungen gleichmäßig aus dem Schuldnervermögen (der Insolvenzmasse) befriedigt werden.
Damit ein Gläubiger an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse teilnimmt, muss seine Forderung zur Insolvenztabelle festgestellt werden. Hierfür muss er seine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.
Dabei sind gerichtliche Fristen zu beachten. Wird die Forderung zu spät angemeldet, kann das zu Kosten für eine Nachmeldung führen. Sollte es auch für eine Nachmeldung zu spät sein, nimmt der Gläubiger mit seiner Forderung an einer Quoten-Auszahlung nicht teil.
Geht aus der Forderungsanmeldung der Forderungsgrund nicht klar hervor, kann die Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten werden. Mit der Forderungsanmeldung sollten dem Insolvenzverwalter daher alle erforderlichen Angaben und Belege zur Verfügung gestellt werden. Ein Bestreiten der angemeldeten Forderung kann auch vom Schuldner oder einem anderen Gläubiger erfolgen.
Viele Gläubiger scheuen davor zurück, ihre Forderung anzumelden. Das Verfahren erscheint zu kompliziert und aufwändig. Ein Insolvenzverfahren kann sich bis zu seinem Abschluss über Jahre hinziehen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Forderungsanmeldung verursacht in der Regel weitere Kosten, ohne dass der Gläubiger weiß, ob sich diese Investition lohnt. Kurz: Der zu betreibende Aufwand steht aus Sicht des Gläubigers und somit vielleicht auch aus Ihrer Sicht in keinem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zu der zu erwartenden Quote. Es bleibt dem Gläubiger dann nur noch, seine Forderung „auszubuchen“.
Damit wird das Feld den übrigen Gläubigern wie Großunternehmen, Banken, Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern überlassen, die in der Regel ihre Forderungen anmelden und sich dann den „Kuchen teilen“ können.
Wir halten das nicht für richtig und bieten Ihnen mit FOMA eine Lösung an, wie Sie mit wenig Aufwand und geringen Kosten auch an einer Ausschüttung teilnehmen können.