Steuern für Selbstständige: Welche Steuern müssen Sie zahlen?

Steuern sind ein eher unliebsames Thema, vor allem dann, wenn man sich als Gründer zum ersten Mal damit auseinandersetzen muss. Welche Steuern gibt es für Selbstständige und welche muss man zahlen? Auch die Angst vor Fehlern in der Steuererklärung ist oft groß. Damit Sie als Selbstständiger entspannter an das Thema Steuern herangehen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu allen Steuerarten zusammengestellt.Dieser Ratgeber dient zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Wenn Sie sich bei Ihrer Steuer unsicher sind, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Kurz und kompakt: Alles Wichtige zu den steuerlichen Abgaben als Selbstständiger

  • Steuerarten: Für Sie als Selbstständiger können die Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer fällig werden. Auch die Lohnsteuer kann relevant werden.
  • Unternehmensform: Welche Steuern Sie zahlen müssen, hängt von der Unternehmensform ab und davon, ob Sie Mitarbeiter beschäftigen.
  • Freibeträge: Bei den Abgaben gelten für Selbstständige verschiedene Freibeträge wie der Grundfreibetrag, der Gewerbesteuerfreibetrag, Kinderfreibeträge und die Umsatzsteuerbefreiung.
  • Steuerberater: Wenn Sie sich mit Steuern nicht auskennen oder sich unsicher sind, kann ein Steuerberater die nötige Sicherheit bieten und Tipps geben.

Selbstständig: Was muss ich alles zahlen?

Wer sich selbstständig macht, muss sich früher oder später mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Je nachdem, welche Rechtsform Sie für Ihre Selbstständigkeit gewählt haben, werden verschiedene Arten von Steuern für Selbstständige fällig.

Als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) sind die Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, die Gewerbesteuer und die Vor- und Umsatzsteuer fällig. Dieselben Steuern, mit Ausnahme der Gewerbesteuer, müssen auch Freiberufler zahlen. Für Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG) zählen die Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) und die Vor- und Umsatzsteuer zu den relevanten Steuern. Wer Mitarbeiter beschäftigt muss zusätzlich die Lohnsteuer berücksichtigen.

Einkommensteuer

Mit der Einkommensteuer werden die betrieblichen Einnahmen versteuert. Allerdings unterliegt dabei nicht Ihr reiner Gewinn als Selbstständiger oder Freiberufler der Steuer, sondern der Gewinn minus Sonderausgaben und abzugsfähiger Betriebsausgaben. Zudem können bestimmte Freibeträge gelten, die die zu versteuernden Einnahmen weiter reduzieren können. Diese Freibeträge können auf die Einkommensteuer angerechnet werden:

  • Freibetrag für Alleinerziehende
  • Kinderfreibeträge
  • Grundfreibetrag (2024: 11.604 € für Singles, 23.208 € für gemeinsam Veranlagte)
  • Freibetrag durch die Zahlung der Gewerbesteuer

Wie viel Prozent Sie von Ihren Einnahmen nach Abzug aller Freibeträge und abzugsfähigen Ausgaben versteuern müssen, hängt von der Höhe des Gewinns ab. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Steuersatz – genau wie im Angestelltenverhältnis. Dabei kann der Steuersatz zwischen 14 % und 45 % liegen. Neben dem persönlichen Steuersatz kann zusätzlich der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer anfallen.

Bei Personengesellschaft ist nicht die Gesellschaft selbst einkommensteuerpflichtig, sondern die Gesellschafter. Das bedeutet, Sie müssen lediglich den Anteil der Einnahmen versteuern, der Ihnen nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel zugeteilt wird. Die Einkünfte sind dann in Ihrer eigenen Steuererklärung für Selbstständige anzugeben und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

 

Steuervorauszahlung

Obwohl die Steuererklärung nur einmal im Jahr abzugeben ist, wird für Selbstständige quartalsweise eine Vorauszahlung der Steuer fällig. Das bedeutet, dass Sie vier Mal in einem Steuerjahr eine Steuervorauszahlung leisten müssen, deren Höhe sich anhand des Einkommens der vorherigen Jahre berechnet. Dadurch möchte das Finanzamt sicherstellen, dass Selbstständige regelmäßig Steuern auf ihr laufendes Einkommen zahlen.

Sehen Sie das als Vorteil: Durch die kleineren Steuervorauszahlungen innerhalb eines Jahres können Sie die Ausgaben an das Finanzamt besser einschätzen. Würde nur einmalig eine hohe Summe fällig werden, könnte dies einen Liquiditätsengpass hervorrufen.

 

Unser Tipp: Nutzen Sie neben Ihrem Geschäftskonto ein weiteres Konto, auf dem Sie einen Teil Ihrer Einnahmen beiseitelegen und so aus den laufenden Kosten heraushalten. Dieses Geld können Sie dann für die Steuervorauszahlung nutzen.

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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird für jeden fällig, der ein Gewerbe angemeldet hat und damit mehr als 24.500 € Gewerbeertrag erzielt. Der Gewerbeertrag entspricht in der Regel dem Gewinn des Unternehmens. Der Freibetrag von 24.500 € wird vom Gewerbeertrag abgezogen. Der übriggebliebene Betrag ist zu versteuern. Die Höhe der Steuer für Ihre Selbstständigkeit hängt von der Gemeinde ab, in dem Ihr Gewerbe angemeldet ist. Der Gewerbeertrag wird mit der einheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde verrechnet. Je nach Gemeinde kann der Hebesatz zwischen 200 % und 900 % liegen. Die Formel lautet demnach: Gewerbeertrag x 3,5 % x Hebesatz.

Gut zu wissen: Kapitalgesellschaften zahlen für ihren gesamten Gewerbeertrag Gewerbesteuer. Der Freibetrag gilt für sie nicht.

Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnen

In Deutschland wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Allerdings gibt es eine Obergrenze dafür, wie viel von der Gewerbesteuer angerechnet werden kann. Sie können maximal das bis zu 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages (Gewerbeertrag x 3,5 %) auf Ihre Einkommensteuer anrechnen.

Vor- und Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist eine Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Zwar wird die Umsatzsteuer vom Endverbraucher gezahlt, doch Sie als Selbstständiger sind für das Abführen der Steuer an das Finanzamt verantwortlich. In der Regel beträgt die Umsatzsteuer in Deutschland 19 %, für bestimmte Waren und Dienstleistungen kann sie jedoch auch beim ermäßigten Steuersatz von 7 % liegen. Die Höhe der Umsatzsteuer muss auf jeder Rechnung ausgewiesen werden.

Umsatzsteuer berechnen:

Wenn Sie als Selbstständiger Waren oder Dienstleistungen verkaufen, müssen Sie auf den Verkaufspreis Umsatzsteuer aufschlagen und auf der Rechnung ausweisen. Gezahlt wird die Steuer vom Käufer, erhoben und abgeführt wird sie von Ihnen.

Vorsteuer abziehen:

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen für Ihr Unternehmen kaufen, zahlen Sie selbst Umsatzsteuer – die sogenannte Vorsteuer. Diese Vorsteuer kann beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Umsatzsteuervoranmeldung:

Als Selbstständiger müssen Sie monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen und die fällige Umsatzsteuer abführen. Die Häufigkeit hängt von der Höhe der Umsätze ab. In der Voranmeldung geben Sie die eingenommene Umsatzsteuer und die gezahlte Vorsteuer an und zahlen die Differenz ans Finanzamt – oder bekommen etwas zurück.

Umsatzsteuererklärung:

Zusätzlich zur regelmäßigen Voranmeldung müssen Sie einmal jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben, in der die endgültigen Zahlen für das gesamte Jahr angegeben werden.

Kleinunternehmerregelung

Wenn der Umsatz Ihres Unternehmens im Vorjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht überschreitet, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese besagt, das Kleinunternehmen von der Pflicht zur Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer befreit sind. Sie können Ihren Kunden demnach Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, dürfen dafür aber auch im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer tritt bei Kapitalgesellschaften an die Stelle der Einkommensteuer. Als Selbstständiger mit einer Kapitalgesellschaft zahlen Sie Steuern auf den Gewinn – und zwar immer 15 %, unabhängig von der Höhe des Gewinns. Auf den zu zahlenden Betrag wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5 % fällig.

Die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist ebenfalls steuerpflichtig. Der Betrag wird mit der Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer von 25 % versteuert. Auch auf diesen Betrag wird der Solidaritätszuschlag erhoben.

Wichtig: Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Stand: 2024) pro Person und Jahr kann nicht auf Gewinne aus dem Unternehmen angewendet werden. Der Freibetrag gilt lediglich für Kapitalerträge aus Ihrem privaten Vermögen, wie z. B. durch Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne.

Lohnsteuer

Selbstständige zahlen keine Lohnsteuer auf ihre eigenen Einkünfte, diese unterliegen der Einkommensteuer. Beschäftigen sie jedoch Mitarbeiter, sind sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer für ihre Mitarbeiter abzuführen. Die Lohnsteuer wird direkt vom Gehalt der Mitarbeiter einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dies umfasst auch die Abführung von Sozialabgaben wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Das Abführen der Lohnsteuer muss regelmäßig beim Finanzamt angemeldet werden – meist monatlich. Am Ende des Jahres muss der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung für jeden Arbeitnehmer ausstellen. Diese Bescheinigung fasst die im Laufe des Jahres einbehaltenen und abgeführten Steuern und Sozialabgaben zusammen.

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Betriebsausgaben von der Steuer absetzen

Um Ihre Steuerlast zu reduzieren, können Sie als Selbstständiger verschiedene Ausgaben von der Steuer absetzen. Dazu gehören Betriebsausgaben und Sonderausgaben. Eine vollständige Liste aller Dinge zu erstellen, die bei der Steuer für Selbstständige geltend gemacht werden können, ist nur schwer möglich. Denn es gibt einige Sonderregelungen und Eventualitäten. Die wichtigsten Ausgaben, die Sie absetzen können, haben wir Ihnen aufgelistet. Für individuelle Fragen rund um Steuern für Selbstständige und Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Betriebsausgaben:

  • Bürobedarf, Arbeitsmaterial
  • Telefon- und Internetkosten (geschäftlich genutzt)
  • Lohn und Gehalt für Mitarbeiter
  • Reisekosten für Geschäftsreisen
  • Werbung und Marketing
  • Versicherungen
  • Beiträge für Seminare oder Berufsverbände

Sonderausgaben:

  • Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Rentenversicherung
  • Beiträge für Haftpglicht und Unfallversicherung
  • Gezahlte Kirchensteuer
  • Spenden

Fazit: Diese Steuern müssen Selbstständige berücksichtigen

Je nach Art des Unternehmens bzw. der Selbstständigkeit sind unterschiedliche Steuern fällig. Auch die Höhe der Abgaben kann für Selbstständige variieren, denn oftmals ist sie vom Umsatz und den Freibeträgen abhängig. Zusammenfassend müssen folgende Steuern bei einer Selbstständigkeit berücksichtigt werden:

Einzelunternehmer: 

  • Zu versteuernde Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb
  • Einkommensteuer: Auf alle Gewinne
  • Gewerbesteuer: Ab einem Gewerbeertrag von über 24.500€ pro Jahr
  • Umsatzsteuer: Monatliche oder quartalsweise Voranmeldung der Umsatzsteuer

Kleinunternehmer: 

  • Zu versteuernde Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkommensteuer: Auf alle Gewinne
  • Gewerbesteuer: Ab einem Gewerbeertrag von über 24.500€ pro Jahr
  • Umsatzsteuer: Erst ab einem Umsatz von 22.000€ pro Jahr fällig

Freiberufler: 

  • Zu versteuernde Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit 
  • Einkommensteuer: Auf alle Gewinne
  • Gewerbesteuer: Befreit, da kein Gewerbe vorliegt
  • Umsatzsteuer: Abhängig vom Beruf

Personengesellschaften: 

  • Zu versteuernde Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb
  • Einkommensteuer: Gesellschaftergehälter und Ausschüttungen
  • Gewerbesteuer: Ab einem Gewerbeertrag von über 24.500€ pro Jahr
  • Umsatzsteuer: Monatliche oder quartalsweise Voranmeldung der Umsatzsteuer

Kapitalgesellschaften: 

  • Zu versteuernde Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen oder nicht-selbstständiger Tätigkeit
  • Einkommensteuer: Gesellschaftergehälter, Dividenden und Ausschüttungen
  • Gewerbesteuer: Kein Freibetrag
  • Umsatzsteuer: Monatliche oder quartalsweise Voranmeldung der Umsatzsteuer

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