Nicht für alle Selbstständigen mag die Führung eines Geschäftskontos juristisch verpflichtend sein, dennoch gibt es zahlreiche wirtschaftliche und organisatorische Gründe, die dafürsprechen:
- Trennung der privaten und beruflichen Einnahmen und Ausgaben
Es macht Sinn, private und geschäftliche Ausgaben von Anfang an zu trennen. Dadurch entsteht am Ende des Jahres weniger Arbeit bei der Steuererklärung. Zudem behält man immer einen guten Überblick über die eigenen Konten. Dies macht auch den Umgang mit dem privaten Vermögen einfacher, da stets einsehbar ist, was man sich leisten kann und was nicht. So wird man nicht von geschäftlichen Abbuchungen überrascht.
- Buchführungspflicht gegenüber dem Finanzamt
Selbstständige haben gegenüber dem Finanzamt eine Buchführungspflicht. Das bedeutet, dass sie alle Belege der letzten zehn Jahre, die irgendetwas mit der Geschäftstätigkeit zu tun haben, aufbewahren müssen. Nutzt man das private Konto auch für geschäftliche Zwecke, kann dies im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt zu einem großen Durcheinander führen. Im schlimmsten Fall lassen sich private und geschäftliche Ausgaben nicht sauber voneinander trennen und private Transaktionen werden möglicherweise zu den geschäftlichen gezählt, was das Gesamtergebnis verschlechtern kann.
- Unkomplizierte Buchhaltung und besserer Überblick
Im Fall von Solo-Selbstständigen und Freiberuflern reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) in der Regel aus, um die Buchhaltung gegenüber dem Finanzamt transparent zu machen. In ihr werden alle Einnahmen und alle Ausgaben im Rahmen der Geschäftstätigkeit festgehalten. Ende des Jahres ergeben sich, nach Abzug aller Ausgaben, die im Rahmen der Einkommenssteuer zu versteuernden Einnahmen. Ein Geschäftskonto bietet hier einen genauen Überblick über Einnahmen und Ausgaben und sorgt damit dafür, dass es in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu weniger Fehlern kommt.
- Verknüpfung von Zahlungsverkehr und Buchhaltung
Viele Digitalbanken bieten längst nicht mehr nur Konten an, sondern integrieren weitere Services und Funktionen, die auf die Bedürfnisse von Selbstständigen zugeschnitten sind. So ermöglichen sie beispielsweise die Verknüpfung von Buchhaltungstools wie sevDesk oder LexOffice.