Was tun, wenn Ihr Kunde Insolvenz anmeldet?

Ihre Ware ist verschickt, die Dienstleistung erbracht, die Rechnung gestellt, aber nichts passiert. Ihr Kunde rührt sich nicht, diverse Zahlungsziele sind verstrichen. Sie ahnen es schon: Ihr Kunde scheint in die Insolvenz zu gehen. Und dann ist es passiert.

Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland nimmt stetig zu, was für viele Selbstständige und Freiberufler eine große Herausforderung darstellt. Denn in den meisten Fällen gehört das Insolvenzrecht nicht zum Kerngeschäft des eigenen Unternehmens. Diese Situation kann eine erhebliche administrative Belastung bedeuten.

Es ist ratsam, sich professionelle Unterstützung zu holen. In unserem folgenden Beitrag erklären wir, worauf Sie dabei achten sollten und welche Kosten und Nutzen dieses Angebot für Sie bietet.

Unbezahlte Rechnungen insolventer Kunden anmelden

Die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens wirkt sich nicht nur auf das betroffene Unternehmen aus, sondern auch auf dessen Gläubiger (Zulieferer, Dienstleister usw.) und damit auch auf Sie, wenn Ihre Rechnungen unbeglichen bleiben.


Mit dem Insolvenzverfahren soll sichergestellt werden, dass alle Gläubiger gleichbehandelt werden und alle Gläubiger mit ihren Forderungen gleichmäßig aus dem Schuldnervermögen (der Insolvenzmasse) befriedigt werden. 


Damit ein Gläubiger an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse teilnimmt, muss seine Forderung zur Insolvenztabelle festgestellt werden. Hierfür muss er seine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. 


Dabei sind gerichtliche Fristen zu beachten. Wird die Forderung zu spät angemeldet, kann das zu Kosten für eine Nachmeldung führen. Sollte es auch für eine Nachmeldung zu spät sein, nimmt der Gläubiger mit seiner Forderung an einer Quoten-Auszahlung nicht teil


Geht aus der Forderungsanmeldung der Forderungsgrund nicht klar hervor, kann die Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten werden. Mit der Forderungsanmeldung sollten dem Insolvenzverwalter daher alle erforderlichen Angaben und Belege zur Verfügung gestellt werden. Ein Bestreiten der angemeldeten Forderung kann auch vom Schuldner oder einem anderen Gläubiger erfolgen. 


Viele Gläubiger scheuen davor zurück, ihre Forderung anzumelden. Das Verfahren erscheint zu kompliziert und aufwändig. Ein Insolvenzverfahren kann sich bis zu seinem Abschluss über Jahre hinziehen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Forderungsanmeldung verursacht in der Regel weitere Kosten, ohne dass der Gläubiger weiß, ob sich diese Investition lohnt. Kurz: Der zu betreibende Aufwand steht aus Sicht des Gläubigers und somit vielleicht auch aus Ihrer Sicht in keinem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zu der zu erwartenden Quote. Es bleibt dem Gläubiger dann nur noch, seine Forderung „auszubuchen“


Damit wird das Feld den übrigen Gläubigern wie Großunternehmen, Banken, Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern überlassen, die in der Regel ihre Forderungen anmelden und sich dann den „Kuchen teilen“ können

Wir halten das nicht für richtig und bieten Ihnen mit FOMA eine Lösung an, wie Sie mit wenig Aufwand und geringen Kosten auch an einer Ausschüttung teilnehmen können

Mit FOMA (Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH) als FYRST Kunde von zusätzlichen Vorteilen profitieren.

Welche Kosten entstehen Ihnen durch das FOMA-Insolvenzmanagement? Als FYRST-Kunde profitieren Sie in den ersten 12 Monaten von folgenden Vorteilen:

  • 80% anstatt 75% Auszahlung Ihrer Forderung im Erfolgsfall und zusätzlich
  • entfällt für Sie die Insolvenzanmeldegebühr von 15 € pro anzumeldenden Fall

 Jetzt Forderung übergeben

Über FOMA

FOMA ist ein führender Anbieter im Bereich Inkasso und Insolvenzmanagement und bietet Selbstständigen und Freiberuflern eine effiziente, digitale Lösung für die Bewältigung von Insolvenzproblemen.

Mit einem bewährten Ansatz im Anwaltsinkasso und einer langjährigen Expertise im Umgang mit insolventen Forderungen unterstützt FOMA Sie dabei, offene Forderungen schnell und unkompliziert zu klären.

Der vertrauenswürdige Ansatz von FOMA gewährleistet eine transparente und professionelle Abwicklung des gesamten Prozesses. Von der Überprüfung Ihrer Forderungen bis hin zur Kommunikation mit den Verwaltern übernimmt FOMA den administrativen Aufwand, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Legen Sie jetzt los!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

So verknüpfen Sie DATEV mit Ihrem Geschäftskonto

Sie arbeiten mit einem Steuerberater zusammen? Dann sollten Sie diesen Beitrag etwas genauer unter die Lupe nehmen. Die Verknüpfung des eigenen Geschäftskontos mit dem Steuerberater ist über eine Datenschnittstelle zu Plattformen wie DATEV ganz einfach möglich.

Zum Artikel

Buchhaltung für Selbstständige und Freiberufler

Das Thema Buchführung ist vor allem für Solo-Selbstständige gar nicht so kompliziert wie viele denken. Wer sich von Anfang an eine Struktur schafft wird die Buchhaltung ganz schnell zur Routine nebenbei machen. Wie man sich dabei am besten aufstellt, erklären wir in folgendem Beitrag.

Zum Artikel

Lastschrift, Daueraufträge & Co – Zahlungsverkehr mit FYRST

Unser FYRST-Geschäftskonto bietet Ihnen vielfältige Banking-Lösungen. Welche das sind und wie diese Ihnen die Geschäftsabwicklung mit Kunden, Partnern und Dienstleistern erleichtern, erläutern wir in diesem Beitrag.

Zum Artikel

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechts- bzw. Steuerberatung dar.
FYRST- ein Angebot der Deutsche Bank AG ist nicht verantwortlich für Informationen auf Websites, die über Verweise auf dieser Website erreicht werden können, und übernehmen daher keine Haftung für die Inhalte aufseiten fremder Anbieter. Dies gilt auch für Börsen-, Finanz- und sonstige preissensitive Informationen, die aus Systemen fremder Anbieter online in Echtzeit oder zeitversetzt auf diese Website übernommen werden. Alle Meinungen oder Empfehlungen, die auf diesen unabhängigen Websites ausgesprochen werden, sind alleine die der von der Deutschen Bank unabhängigen Anbieter oder Betreiber und sind nicht Meinung oder Empfehlung der Deutschen Bank. Die bloße Existenz eines Verweises auf solche Websites stellt keine Empfehlung oder sonstige Bestätigung durch die Deutsche Bank zu Gunsten dieser Websites, deren Inhalt oder deren Betreiber dar.
Die auf unserer Seite veröffentlichten Informationen werden allesamt mit größter Sorgfalt verfasst und überprüft. Dennoch können wir nicht für die Richtigkeit garantieren, da sich Gesetze und Regelungen stetig wandeln. Ziehen Sie daher bei konkreten Anliegen immer einen Fachexperten hinzu. FYRST – Ein Angebot der Deutsche Bank AG übernimmt keinerlei Haftung für durch Fehler in den Texten entstandene Schäden.