Gewerbe anmelden: So geht’s!

 

Neben Tatendrang und einer guten Idee, bedarf die Gründung eines Unternehmens viel Planungs- und Verwaltungsarbeit. Dabei ist die Gewerbeanmeldung einer der wichtigsten Schritte in der noch jungen Laufbahn des Gewerbes. Nur wer sein Gewerbe ordnungsgemäß eröffnet, darf dieses auch betreiben. Doch wie läuft die Gewerbeanmeldung ab, wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden und welche Voraussetzungen gibt es?

Wir zeigen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr eigenes Gewerbe anmelden.

Kurz und kompakt: Alles Wichtige zum Gewerbe anmelden

 
  • Gewerbeschein: Personen, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, müssen ihr Gewerbe bei dem zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt anmelden. Davon ausgenommen sind Freiberufler und Betriebe der Urproduktion. 
  • Kosten: Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung unterscheiden sich je nach Standort des Gewerbes. In der Regel liegen die reinen Kosten für einen Gewerbeschein zwischen 10 und 60 €. Im Anmeldungsprozess können weitere Kosten fällig werden.
  • Behörden: Nach der Gewerbeanmeldung, müssen weitere Formulare und Anmeldungen beim Finanzamt, der Handelskammer und der Berufsgenossenschaft ausgefüllt werden. Abhängig von der Tätigkeit können weitere Behördengänge anfallen.

 

Wer muss ein Gewerbe anmelden und wann muss man Gewerbesteuer zahlen?

Wer eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchte, muss zum Start dieser ein Gewerbe gründen. Somit müssen Personen, die auf eigene Rechnung Tätigkeiten ausüben, die der Gewinnerzielung dienen, einen Gewerbeschein beantragen. Dazu zählen beispielsweise selbstständige Einzelhändler, Gastronomen, Handwerker oder Onlineshop-Betreiber.

Gewerbetreibende, deren Umsatz den Freibetrag überschreitet, sind zudem gewerbesteuerpflichtig. Laut Gesetz liegt der Freibetrag für Gewerbe aktuell bei 24.500 € jährlich (Stand: 05.2024). Erzielt Ihr Gewerbebetrieb also weniger als 24.500 € Umsatz pro Jahr, muss keine Gewerbesteuer bezahlt werden.

 

Ausnahmeregelungen bei der Anmeldung eines Gewerbes

Nicht jede selbstständige Person muss ein Gewerbe anmelden. Freiberufler, wie z. B. Ärzte, Architekten, Journalisten, Künstler oder Rechtsanwälte, müssen keinen Gewerbeschein beantragen, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Betriebe, die in der Urproduktion tätig sind, bspw. in der Forstwirtschaft oder im Gartenbau, müssen ebenfalls kein Gewerbe aufmachen. Ob Ihre Tätigkeit einen Gewerbeschein benötigt oder zu den freien Berufen zählt, können Sie in § 18 EStG nachlesen. 

Bei Mischformen der freiberuflichen Tätigkeit kann es sein, dass dennoch ein Gewerbe eröffnet werden muss. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Augenarzt in seiner Praxis Kontaktlinsen verkauft. Diese Tätigkeit ist buchhalterisch zu trennen und benötigt eine Gewerbemeldung. 

Gewerbe anmelden: Voraussetzungen

Die Gewerbeanmeldung ist in der Regel ohne Voranmeldung beim zuständigen Ordnungsamt oder Gewerbeamt möglich, allerdings sind einige Unterlagen mitzubringen und Voraussetzungen zu erfüllen. Um ein Gewerbe zu beantragen, müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein. Ihr Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung sind mitzubringen. Gründer von außerhalb der EU benötigen zudem eine gültige Aufenthaltserlaubnis ohne einschränkende Auflagen. Gründer aus EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz können sich wie deutsche Staatsbürger uneingeschränkt selbstständig machen.

Abhängig von der Art des Betriebs, kann es notwendig sein, bestimmte Qualifikationen bei der Behörde nachweisen zu können. Handelt es sich bspw. um einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb, ist ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation vorzuweisen, um den Betrieb bei der Handwerkskammer eintragen zu lassen. Zudem benötigen verschiedene Gewerbe eine spezielle Erlaubnis laut Gewerbeordnung. Soll Ihr Unternehmen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (KG) oder offenen Handelsgesellschaft (oHG) haben, ist zudem ein Handelsregisterauszug bei der Anmeldung des Gewerbes vorzulegen. 

Wie viel kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für eine Gewerbeanzeige variieren je nach Bundesland und liegen normalerweise zwischen 10 und 60 €. Benötigen Sie eine Zweitschrift, fallen zusätzliche Kosten an. Zudem können sich weitere Kosten im Rahmen der Anmeldung des Gewerbes ergeben. Sind Unterlagen wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen, fallen für diese jeweils 13 € an. Für weitere Dokumente können sich unterschiedliche Kosten ergeben. Das Gründen eines Gewerbes bei der zuständigen Behörde dauert in der Regel vier Wochen. Viele Gewerbemeldestellen ermöglichen mittlerweile auch eine online Gewerbeanmeldung, sodass der Gang zur Behörde erspart bleibt. Bei der Anmeldung vor Ort empfiehlt es sich, Bargeld mitzunehmen, da nicht jede Zweigstelle die Möglichkeit der Kartenzahlung anbietet. Bei der Abmeldung des Gewerbes fallen keine Kosten für Gewerbetreibende an.   

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie kann man ein Gewerbe anmelden?

Um Ihrer betrieblichen Tätigkeit nachzugehen, muss zunächst ein Gewerbeschein beantragt werden. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung, können Sie diese – abhängig von Ihrer zuständigen Behörde – online, schriftlich per Post oder vor Ort vornehmen. Damit ist der Prozess, ein Gewerbe zu gründen, allerdings noch nicht abgeschlossen. Danach sind noch weitere Schritte wie die Anmeldung beim Finanzamt nötig. Um einen Überblick zu erhalten und keine Formulare zu vergessen, haben wir Ihnen die wichtigsten Schritte beim Gründen eines Gewerbebetriebs zusammengefasst: 

  1. Unterlagen vorbereiten
  2. Gewerbe beantragen
  3. Anmeldung beim Finanzamt
  4. Formular der IHK oder HKW ausfüllen
  5. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  6. Optionale Gänge zu Behörden
  7. Geschäftskonto eröffnen

Schritt 1: Was braucht man um ein Gewerbe anzumelden?

Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, sollten alle notwendigen Dokumente vorbereitet und gesammelt werden. Neben einem Personalausweis bzw. einem Reisepass mit Meldebescheinigung, zählen dazu auch ein Gesellschaftsvertrag oder Befähigungsnachweise. Abhängig von der Art des Betriebes und ob es sich um eine erlaubnis- oder genehmigungspflichtige Tätigkeit handelt, können weitere Unterlagen, wie ein Meisterbrief, polizeiliches Führungszeugnis oder Gesundheitszeugnis, nötig sein. Welche Dokumente Sie zum Anmelden eines eigenen Gewerbes genau benötigen, können Sie auf der Website des zuständigen Gewerbeamtes oder Ordnungsamtes nachlesen. Für eine online Gewerbeanmeldung sind dieselben Unterlagen vorzubereiten, jedoch reicht eine elektronische Kopie. 

Schritt 2: Formular ausfüllen und Gewerbe beantragen

Als nächstes erfolgt die eigentliche Gewerbeanmeldung. Hier reichen Sie die zuvor gesammelten Dokumente ein, füllen das Formular zur Anmeldung aus und zahlen die Gebühr. Die Gewerbeanzeige kann postalisch, vor Ort in der zuständigen Gewerbemeldestelle oder mancherorts auch online erfolgen. Melden Sie Ihr Gewerbe online an, ersparen Sie sich den Gang zur Behörde sowie potenzielle Wartezeiten und können bargeldlos zahlen. Zudem sind Sie unabhängig von den Öffnungszeiten des Gewerbe- oder Ordnungsamtes. Vor Ort haben Sie hingegen die Möglichkeit sich bei der Anmeldung von einem Vertreter helfen zu lassen und diesem Fragen zu stellen. Sind alle Formulare und Unterlagen eingereicht, wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Legalität Ihrer Tätigkeit überprüft. Gibt es keine Fehler oder Unstimmigkeiten, kann die Anmeldung Ihres Gewerbebetriebes genehmigt werden. Im Anschluss werden die Daten Ihres Betriebs automatisch an weitere Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) übermittelt. 

Schritt 3: Anmeldung beim Finanzamt

Nach der Gründung Ihres Gewerbebetriebs haben Sie einen Monat Zeit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und Ihrem zuständigen Finanzamt zukommen zu lassen. Abhängig von Ihren erwarteten Erlösen erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID. Die Steuernummer erhalten dabei nur Kleinunternehmen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. 

Schritt 4: Formular der IHK oder HWK ausfüllen

Je nachdem, welcher Tätigkeit Sie als Gewerbetreibender nachgehen, ist eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer verpflichtend. Auch hier muss ein steuerlicher Erfassungsbogen ausgefüllt werden, indem Prognosen über zukünftige Erlöse getätigt werden. Dabei sollten die Angaben immer so genau und richtig wie möglich gemacht werden, um bei geringen Gewinnen des Betriebs von den Mitgliedsbeiträgen befreit zu werden. 

Schritt 5: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Welche Berufsgenossenschaft für Ihr Gewerbe zuständig ist, hängt von der Tätigkeit ab. Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und stehen als Ansprechpartner rund um das Thema Arbeitssicherheit zur Verfügung. In der Regel wird die Genossenschaft automatisch vom Gewerbeamt oder Ordnungsamt über die Anmeldung Ihres Gewerbes informiert. Sie können diese aber auch selbst kontaktieren, da die Aufnahme in die Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung erfolgen muss. 

Schritt 6: Optionale Gänge zu Behörden

Je nachdem, in welcher Branche Ihr Unternehmen tätig ist und wie groß es ist, können noch weitere Anmeldungen notwendig sein. Führen Sie einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb, muss das Gewerbe in die von der Handwerkskammer geführte Handwerksrolle eingetragen werden. Diese Pflicht besteht für Betriebe, die eine Meisterprüfung in einem fachlich-technischen Handwerk voraussetzen. Beschäftigen Sie als Gewerbetreibender weitere Mitarbeiter, muss eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Damit können die Angestellten bei der Krankenkasse und Sozialversicherung angemeldet werden. 

Schritt 7: Geschäftskonto eröffnen

Gesetzlich dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen, sind nur Kapitalgesellschaften, allerdings empfiehlt sich ein Geschäftskonto für alle Selbstständigen und Freiberufler. Insbesondere, wenn die Rechtsform Ihres Gewerbes dafür sorgt, dass Sie auch mit Ihrem Privatvermögen haften, sollten geschäftliche und private Ausgaben voneinander getrennt werden. Dazu eignet sich unser digitales Geschäftskonto perfekt! Haben Sie gerade erst Ihr Gewerbe eröffnet und stehen am Anfang Ihrer Karriere, bietet FYRST Base 50 kostenlose beleglose Buchungsposten ab einem Kontoführungsentgelt von 0 €. Eine Kreditkarte für Ihr Geschäftskonto ist dabei inklusive. Führen Sie bereits mehr Transaktionen durch, ist FYRST Complete das richtige Geschäftskonto für Sie! 

Das FYRST Gründerkonto - 0€ Kontoführung im 1. Jahr

Für alle Gründer und die, die es werden wollen:

  • Kostenlose Kreditkarte
  • sevDesk Buchhaltungssoftware
  • DATEV-Schnittstelle zum Steuerberater

Und vieles mehr wie bspw. ein kostenloses Unterkonto und ein Versicherungscheck. Alle Features sind 1 Jahr lang ohne monatlichen Grundpreis. 

Gewerbe ummelden oder abmelden

Eine Gewerbeummeldung ist in verschiedenen Fällen erforderlich, dazu zählen: 

  • Der Inhaber des Gewerbes wechselt
  • Das Gewerbe zieht innerhalb der Gemeinde oder Stadt um (gilt auch für unselbstständige Zweigstellen) 
  • Änderung in der gewerblichen Tätigkeit oder betrieblichen Struktur

Für das Ummelden können je nach Gemeinde unterschiedliche Kosten anfallen. In der Regel belaufen sich diese zwischen 10 und 65 €. Ziehen Sie mit Ihrem Gewerbe aus dem Wirkbereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde, ist eine Abmeldung in der ursprünglichen Behörde erforderlich. Anschließend muss das Gewerbe bei dem zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt neu angemeldet werden. Für die Abmeldung eines Gewerbes fallen keine Kosten an. 

FYRST Insights abonnieren und nichts Wichtiges mehr verpassen

Gehören Sie zu den ersten, die von neuen Angeboten und Entwicklungen erfahren. Als Digitalbank setzen wir auf digitale Kommunikation und bieten Ihnen darüber exklusive Angebote und wichtige Informationen rund um Ihr Geschäftskonto. 

  •  Als erster von exklusiven Angeboten erfahren 
  • Keine wichtigen Informationen verpassen 
  • Versand ca. einmal im Monat – Kein Spam

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Die wichtigsten Versicherungen für Gründer

Um sich und sein Unternehmen nicht in Gefahr zu bringen, ist es ratsam, gleich zu Beginn der Selbstständigkeit für einen grundlegenden Versicherungsschutz gegen Risiken wie Krankheit, Berufsunfähigkeit, Diebstahl oder Rechtsstreitigkeiten zu sorgen. Im folgenden Beitrag wollen wir Ihnen zeigen, welche Versicherungen für Selbstständige und Freiberufler besonders wichtig sind und wie Sie herausfinden, welcher Anbieter für Sie der richtige ist.

Zum Artikel

Nebengewerbe anmelden: Was gibt es zu beachten?

Möchten Sie die Sicherheit Ihres Hauptberufs nicht aufgeben, können Sie eine spezielle Form der Existenzgründung wahrnehmen und ein Nebengewerbe gründen. So genießen Sie weiter die Vorteile Ihres Angestelltenverhältnisses und können nebenberuflich als Gewerbetreibender tätig sein. Doch wie kann man überhaupt ein Nebengewerbe anmelden, welche Voraussetzungen gibt es und welche Kosten fallen an? Wir zeigen Schritt für Schritt, wie Sie neben Ihrem Hauptberuf ein Gewerbe anmelden. 

Zum Artikel

Businessplan erstellen: So wird aus einer Idee Realität

Der Entschluss steht: Sie möchten sich mit Ihrer Idee selbstständig machen. Einen Businessplan zu erstellen kann nun der nächste wichtige Schritt sein, um Ihrem Ziel näher zu kommen. Wie Sie einen Businessplan schreiben und was man dafür alles braucht, erfahren Sie hier. Nutzen Sie auch gerne unsere kostenlose Vorlage, um Ihr Unternehmenskonzept zu erstellen.

Zum Artikel

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechts- bzw. Steuerberatung dar.
FYRST- ein Angebot der Deutsche Bank AG ist nicht verantwortlich für Informationen auf Websites, die über Verweise auf dieser Website erreicht werden können, und übernehmen daher keine Haftung für die Inhalte aufseiten fremder Anbieter. Dies gilt auch für Börsen-, Finanz- und sonstige preissensitive Informationen, die aus Systemen fremder Anbieter online in Echtzeit oder zeitversetzt auf diese Website übernommen werden. Alle Meinungen oder Empfehlungen, die auf diesen unabhängigen Websites ausgesprochen werden, sind alleine die der von der Deutschen Bank unabhängigen Anbieter oder Betreiber und sind nicht Meinung oder Empfehlung der Deutschen Bank. Die bloße Existenz eines Verweises auf solche Websites stellt keine Empfehlung oder sonstige Bestätigung durch die Deutsche Bank zu Gunsten dieser Websites, deren Inhalt oder deren Betreiber dar.


Die auf unserer Seite veröffentlichten Informationen werden allesamt mit größter Sorgfalt verfasst und überprüft. Dennoch können wir nicht für die Richtigkeit garantieren, da sich Gesetze und Regelungen stetig wandeln. Ziehen Sie daher bei konkreten Anliegen immer einen Fachexperten hinzu. FYRST – Ein Angebot der Deutsche Bank AG übernimmt keinerlei Haftung für durch Fehler in den Texten entstandene Schäden.