Selbstständigkeit anmelden: Worauf muss man achten? 

Egal ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, in Deutschland muss jede selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden. Die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Zusätzlich zum Anmelden beim Finanzamt ist mit einem Gewerbe als selbstständige Tätigkeit auch eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Wir erklären Ihnen, worin der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden liegt und geben Ihnen einen kompakten Überblick, was beim Anmelden der Selbstständigkeit beim Finanzamt zu tun ist und worauf Sie besonders achten sollten.

Kurz und kompakt: Alles Wichtige zum Thema Anmelden der Selbstständigkeit

  • Arten der Selbstständigkeit: Bevor Sie Ihre Selbstständigkeit beim Finanzamt anmelden, ist es wichtig zu unterscheiden, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender gelten. 
  • Selbstständigkeit anmelden: Um sich als selbstständig zu melden, müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden. Bei einem Gewerbe ist zudem die Beantragung eines Gewerbescheins notwendig, z. B. beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt.
  • Besonderheiten: Beim Anmelden der Selbstständigkeit füllen Sie einen Fragebogen für die steuerliche Ermittlung aus. Achten Sie dabei unter anderem auf die Wahl von Soll- oder Ist-Versteuerung.

Was genau ist Selbstständigkeit?

Selbstständige sind Personen, die selbst Eigentümer Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Arbeitsstätte sind. Sie können Ihre Arbeitszeit und Tätigkeit flexibel einteilen. Dabei lastet die soziale und finanzielle Verantwortung vollständig auf dem Gründer des Unternehmens. Sie können sich sowohl hauptberuflich als auch nebenberuflich selbstständig machen. 

Welche Arten von Selbstständigkeit gibt es? 

Bevor Sie sich für eine Selbstständigkeit entscheiden und diese beim Finanzamt anmelden, sollten Sie wissen, ob es sich bei Ihrer Selbstständigkeit um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Sie können sich nicht selbst für eine der beiden Arten entscheiden. Beide Tätigkeitsbereiche der Selbstständigkeit sind fest definiert. Stellen Sie also vor Anmeldung Ihrer selbstständigen Tätigkeit fest, in welche Rechtsform diese fällt. Das ist besonders wichtig, da sich beide Arten der Selbstständigkeit bei der Anmeldung etwas unterscheiden. 

Gewerbe

Eine Form der Selbstständigkeit ist das Gewerbe. Sie zählen als Gewerbetreibender, wenn Sie einer Tätigkeit nachgehen, die eine Gewinnerzielungsabsicht hat, Sie eigenverantwortlich und selbstständig auf eigene Rechnung arbeiten und es sich dabei nicht um einen freien Beruf oder eine Urproduktion handelt. Im Gegensatz zum Freiberufler müssen Sie sich als Gewerbetreibender nicht selbst beim Finanzamt anmelden. Stattdessen führen Sie zunächst eine Gewerbeanmeldung durch und Sie unterliegen der Gewerbesteuer. Kaufmännisch ausgerichtete Gewerbe müssen sich zudem ins Handelsregister eintragen lassen. Typische Gewerbe sind z. B. Handwerks- und Industriebetriebe oder Gaststättenbetriebe.

 

Freiberufliche Tätigkeit

Üben Sie eine heilberufliche, wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeit aus, zählen Sie als Freiberufler. Sie erbringen Ihre Arbeit eigenverantwortlich und arbeiten in der Regel für mehrere Auftraggeber. Das spielt eine Rolle, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit anmelden wollen. Als Freiberufler müssen Sie sich nur beim Finanzamt als selbstständig anmelden, um dort eine Steuernummer zu bekommen. Sie benötigen keine spezielle Rechtsform und unterliegen auch nicht der Gewerbesteuer. Auch die Eintragung im Handelsregister ist nicht verpflichtend. Die freien Berufe, welche nicht unter die Gewerbeordnung fallen, können in vier Gruppen aufgeteilt werden: 

  • Heilberuflicher Bereich: z. B. Ärzte, Zahnmediziner oder Psychotherapeuten
  • Kultureller & Künstlerischer Bereich: z. B. Autoren, Künstler oder Regisseure
  • Technisch- naturwissenschaftlicher Bereich: z. B. Informatiker, Architekten oder Wissenschaftler
  • Rechts-, wirtschafts- und steuerberatender Bereich: z. B. Anwälte, Notare oder Wirtschaftsprüfer

Wer kann sich selbstständig machen?

Innerhalb der europäischen Union und somit auch in Deutschland kann sich jeder selbstständig machen und zur Selbstständigkeit anmelden, der 18 Jahre alt ist und somit als volljährig gilt. Das heißt, es können sich auch Arbeitslose, Rentner und Studenten als selbstständig anmelden. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich oder als Nebentätigkeit ausgeführt wird.

Anmeldung der Selbstständigkeit: Was ist zu tun?

Sich beim Finanzamt selbstständig zu melden ist ein notweniger Schritt in die eigene Selbstständigkeit. Was Sie beachten müssen, um sich als Freiberufler anzumelden und wo der Unterschied liegt, wenn Sie ein Gewerbe beim Finanzamt anmelden, haben wir für Sie in den folgenden Abschnitten zusammengefasst. 

Anmeldung beim Finanzamt

Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit anmelden beim Finanzamt, reicht es, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online auszufüllen und abzuschicken. Darin werden neben Angaben zu Ihrer Person zudem steuerliche Angaben und unter anderem auch erwartete Umsätze Ihres Unternehmens erfragt. Das ist besonders wichtig für das Finanzamt, um die Einkommensteuervorauszahlungen oder die Gewerbesteuer – je nach Rechtsform der Selbstständigkeit – festlegen zu können. Wenn Sie die Selbstständigkeit erfolgreich angemeldet haben und diese vom Finanzamt bestätigt wurde, erhalten Sie im Anschluss Ihre Steuernummer. Sie ist wichtig, denn sie muss bei jeder Rechnung, die Sie als Selbstständiger schreiben, Rechnungsstellung mit angegeben sein. 

Wichtig: Seit Januar 2021 müssen alle Gründer den Fragebogen obligatorisch online ausfüllen. Eine Abgabe in Papierform ist nur noch bei der Gründung eines Vereins möglich. Alle Unternehmer müssen ihre Daten online erfassen und dem Finanzamt bei Anmeldung zur Selbstständigkeit übermitteln.

Anmeldung bei der Krankenversicherung

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das gilt auch, wenn Sie sich selbstständig machen möchten. Arbeitnehmer sind automatisch gesetzlich krankenversichert, Selbstständige sind für Ihre Krankenversicherung selbst verantwortlich. Sie können sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Eine gesetzliche Krankenversicherung ist allerdings nur möglich, wenn Sie bereits zuvor als Arbeitnehmer gesetzlich versichert waren. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie auch pflegeversichert. Bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie die Pflegeversicherung zusätzlich abschließen. Für Freiberufler gilt dasselbe. Jedoch ist bei Berufen wie z. B. Künstlern und Publizisten eine Anmeldung bei der Künstlersozialkasse verpflichtend. Sie sind dann über diese auch krankenversichert. Informieren Sie sich also bevor Sie sich selbstständig melden, welche Schritte hinsichtlich der Krankenversicherung zu unternehmen sind. 

Anmeldung bei der Rentenkasse

Nicht für alle selbstständigen Berufe gilt die gleiche Rentenversicherungspflicht. Es gibt selbstständige Tätigkeiten, bei denen sie freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen können. Folgende Berufe fallen unter die verpflichtende, gesetzliche Rentenversicherung

  • Handwerker und Hausgewerbetreibende
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Künstler und Publizisten
  • Selbstständige Lehrer und Erzieher
  • Pfleger
  • Seelotsen und Küstenschiffer

Zählen Sie zu einem dieser Berufe, müssen Sie Ihre Selbstständigkeit bei der Rentenkasse anmelden. Sollte Ihre selbstständige Arbeit nicht dieser Pflicht unterliegen, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, freiwillig die gesetzliche Rentenversicherung zu wählen, wenn Sie vor Ihrer Selbstständigkeit in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet haben. Alternativ können Sie auch eine private Rentenversicherung wie z. B. die Rürup-Rente abschließen.

Zusatz: Gewerbeanmeldung

Handelt es sich bei Ihrer Selbstständigkeit um ein Gewerbe, wenden Sie sich an das Gewerbeamt – oder auch Ordnungsamt oder Gemeindeamt – um einen Gewerbeschein zu beantragen. Die Gewerbeanmeldung kostet zwischen 20 € und 60 €. In der Regel müssen Sie sich in Ihrer Tätigkeit als Gewerbe nicht direkt beim Finanzamt anmelden, da das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung informiert wird. Sie werden dann vom Finanzamt kontaktiert, um im Anschluss ebenfalls den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. 

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Worauf sollte bei der Anmeldung zur Selbstständigkeit besonders geachtet werden?

Wenn Sie sich beim Finanzamt als selbstständig melden möchten, sollten Sie beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung auf manche Punkte besonders achten. Wir betrachten die wichtigsten Stolperfallen des Fragebogens genauer, damit die Anmeldung zur Selbstständigkeit reibungslos ablaufen kann. 

  • Gewinnprognose falsch ansetzen: Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit anmelden, müssen Sie im Fragebogen den voraussichtlichen Gesamtumsatz und Gewinn für das erste und zweite Geschäftsjahr angeben. Achten Sie beim Ansetzen der Gewinnprognose darauf, dass Sie sie nicht zu hoch oder zu niedrig ansetzen. Die entsprechenden Steuervorauszahlungen werden aufgrund dieser Angaben berechnet und können somit auch entweder zu niedrig oder zu hoch ausfallen. Es gibt zwar die Möglichkeit, eine Herabsetzung der Steuervorauszahlung zu beantragen, diese wird jedoch erst vom Finanzamt überprüft. Waren die Werte zu niedrig, kann es zu erheblichen Nachzahlungen kommen. Grundsätzlich sollten Sie ihre geschäftliche Entwicklung regelmäßig analysieren. 
  • Soll- oder Ist- Versteuerung wählen: Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit anmelden, müssen Sie sich für die Ist- oder Soll-Versteuerung entscheiden. Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer am Ende des Voranmeldezeitraums erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob schon Zahlungseingänge von Ihren Kunden erfolgt sind. Einfacher gesagt heißt das, dass Sie im Zweifelsfall in Vorleistung gehen müssen, wenn ein Kunde bis zum Ende des Voranmeldezeitraums noch nicht bezahlt hat. Bei der Ist-Versteuerung zahlen Sie nur die Umsatzsteuer, die innerhalb des Voranmeldezeitraums eingenommen wurde. Überlegen Sie sich daher vor der Anmeldung zur Selbstständigkeit genau, für welche Versteuerung Sie sich entscheiden möchten.  
  • Privates Konto als Geschäftskonto nutzen: Im Fragebogen müssen Sie auch eine Bankverbindung angeben. Viele Gründer tragen hier ein privates Konto ein, was am Anfang Ihrer Selbstständigkeit noch kein Problem ist. Allerdings sollte man private und geschäftliche Finanzen nicht vermischen. Die Unübersichtlichkeit kann beim Finanzamt zu Problemen führen. Zudem untersagen einige Banken ab einem bestimmten Umsatz und einer bestimmten Dauer der Selbstständigkeit die Nutzung eines Privatkontos als Geschäftskonto. Daher ist es ideal, ein Geschäftskonto anzugeben, wenn sie sich selbstständig anmelden. 

Geschäftskonto eröffnen

Zwar ist es für die Anmeldung zur Selbstständigkeit nicht verpflichtend, ein Geschäftskonto zu haben. Allerdings empfiehlt sich die Eröffnung eines Geschäftskonto für alle Selbstständigen und Freiberufler. So können Sie, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit anmelden, berufliche und private Ausgaben strikt voneinander trennen, was für die Buchführung und steuerliche Zwecke von großem Vorteil ist. Unser digitales Geschäftskonto eignet sich hierfür perfekt! Haben Sie gerade erst Ihre Arbeit in der Selbstständigkeit angefangen, profitieren Sie mit FYRST Base von 50 kostenlosen beleglosen Buchungsposten ab einem Kontoführungsentgelt von 0 €. Für eine selbstständige Tätigkeit mit mehr Transaktionen ist FYRST Complete die perfekte Wahl! Bei beiden Kontomodellen erhalten Sie unsere Kreditkarte FYRST Card Plus kostenlos dazu. 

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