Steuertipps für Gründer und Selbstständige

Jedes Jahr aufs Neue steht die Steuererklärung ins Haus. Gerade für Gründer ist dies meist eine unbeliebte Angelegenheit. Es mangelt ihnen an Erfahrung und der Informationsdschungel scheint so dicht zu sein, dass man am liebsten gar nicht erst anfangen möchte, sich da hindurch zu schlagen. Darüber hinaus ist die Angst, Fehler zu begehen und sich im schlimmsten Fall sogar der Steuerhinterziehung schuldig zu machen bei vielen groß. In unserem aktuellen Beitrag wollen wir Ihnen diese Sorgen nehmen und aufzeigen, warum das Thema Steuern am Ende sogar Spaß machen kann, wenn man es nur einmal auf die richtigen Beine stellt. Unsere Tipps können Ihnen hoffentlich einiges an Zeit und Energie sparen.

Disclaimer: Wir sind keine professionellen Steuerberater. Wir geben Ihnen gerne ein paar gute Tipps, wenn Sie sich aber in Sachen Steuern unsicher sind, befragen Sie auf jeden Fall einen Steuerberater.

Wichtige Steuertipps für Gründer

Kleinunternehmerregelung nutzen

Die Kleinunternehmerregelung ist im § 19 UStG festgelegt. Sie besagt, dass alle Unternehmer, die im Jahr weniger als 22.000 € Umsatz erwarten, bei ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Damit entfallen zudem monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die jährliche Umsatzsteuererklärung. Dies spart schon mal eine Menge Zeit und Aufwand. Sie beantragen die Kleinunternehmerregelung, indem Sie diese im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.

Sollten Sie in einem Jahr mehr als 22.000 € Umsatz erwirtschaften, können Sie die Kleinunternehmerregelung ab dem nächsten Jahr dann nicht mehr nutzen. Sollten Sie im laufenden Jahr sogar mehr als 50.000 € Umsatz machen, entfällt die Regelung auch für das laufende Jahr und die Umsatzsteuer muss rückwirkend erhoben werden. Dies ist insofern aufwendig, als dass dann alle bereits ohne Umsatzsteuer verschickten Rechnungen nochmal neu, eben mit dieser, gestellt werden müssten. Machen Sie sich daher im Vorfeld realistische Gedanken, wie hoch Ihr Umsatz voraussichtlich sein wird und stapeln Sie nicht zu tief, nur weil Sie unbedingt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen. Die Zeit, die Sie hier investieren, kommt Ihnen am Ende zugute.

Gewinne und Umsätze realistisch einschätzen

Genauso wie Sie Ihre Umsätze und Gewinne nicht zu niedrig einschätzen sollten, wäre es auch fatal sie zu hoch anzugeben, womöglich noch aus den falschen Gründen. Das Finanzamt kann nämlich bei sehr hohen Schätzungen eine Steuervorauszahlung verlangen. Diese muss dann auf Grundlage der Schätzung erfolgen, obwohl der Umsatz in der Realität noch gar nicht erwirtschaftet wurde. Wer Rücklagen hat, kann sich das womöglich noch am ehesten leisten, aber gerade bei Gründern ist dies selten der Fall. Hier ist es wichtig, liquide zu bleiben und sich das Leben nicht selbst, mit auf falschen Schätzungen beruhenden Steuervorauszahlungen, schwer zu machen. Auch hier gilt: Nehmen Sie sich die Zeit, um Ihre Umsätze realistisch einzuschätzen und seien Sie möglicherweise eher ein bisschen zu pessimistisch als zu optimistisch. Und es geht auch kein Geld verloren, zu viel gezahlte Vorsteuer gibt’s natürlich im Rahmen der Steuererklärung zurück, gleiches gilt aber genauso für höhere Gewinne – dann muss nachgezahlt werden.

Buchführung ist Queen und King zugleich

Die Buchführung ist für viele Selbstständige nur ein notweniges Übel. Daher wird sie häufig zu sehr vernachlässigt. Belege wie Rechnungen und Quittungen werden nicht ordentlich abgelegt und geordnet. Und wenn dann die Steuererklärung oder gar eine Betriebsprüfung ansteht, geht die große Suchaktion los. An vieles kann man sich nicht mehr richtig erinnern und die Erklärung wird zu einem Flickenteppich. Tun Sie sich hier einen Gefallen und sorgen Sie von Anfang an für Ordnung bei der Buchhaltung. Sie können dafür beispielsweise Excel-Tabellen und ein analoges Ablagesystem nutzen oder Sie machen es gleich richtig, führen Ihr Unternehmen in die Digitalisierung und arbeiten mit einer Buchhaltungssoftware. Diese gibt Ihnen jeder Zeit einen exakten Überblick und spart Ihnen Unmengen an Zeit.

Vorteile von Buchhaltungs-Tools:

  • Belege digitalisieren
  • Übersichtliche Belegverwaltung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Digital und einfach anstatt Papierchaos
  • Automatisches Verbuchen in die passende Kategorie
  • Verknüpfung des Geschäftskontos
  • Angebote & Rechnungen in wenigen Minuten schreiben
  • Upload und Drag & Drop per App
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt ans Finanzamt senden

Bringen Sie von Anfang an Ordnung in Ihre Buchhaltung und erleichtern Sie sich damit Ihre gesamte Selbstständigkeit. Und wenn Sie das zu Beginn Ihres unternehmerischen Abenteuers verpasst haben, machen Sie einfach eine Art buchhalterischen Frühjahrsputz und stellen Ihre Buchführung auf ein zukunftssicheres Fundament – auch das geht mit den Buchaltungs-Tools ohne viel Aufwand. So sind Sie auch für die nächste Betriebsprüfung bestens gewappnet.
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Wissen, was alles von der Steuer absetzbar ist

Ein großer Vorteil von Selbstständigen ist, dass Sie alle betriebliche Ausgaben von der Einkommenssteuer absetzen können. Egal ob ein geschäftlich genutztes Handy, Auto oder neue Büromöbel – die Kosten dafür können Sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Wer hier schlau vorgeht und seine Belege sortiert kann eine Menge Geld sparen. Gründer können darüber hinaus auch Ausgaben, die bereits vor Gründung für diese angefallen sind, von der Steuer absetzen. Dies sind dann vorweggenommene Betriebsausgaben. Hierzu können beispielsweise Steuerberater-Honorare oder Kosten für Gründer-Seminare gehören. Was sich sonst noch von der Steuer absetzen lässt, gucken wir uns jetzt aber einmal genauer an.

Was kann man alles von der Steuer absetzen?

Eine vollständige Liste aller Dinge, die sich von der Steuer absetzen lassen, lässt sich nur schwer erstellen, da es zu viele Sonderregelungen und Eventualitäten gibt. Dennoch haben wir Ihnen die wichtigsten Ausgaben im Folgenden aufgelistet, um Ihnen gerade zu Beginn der Selbstständigkeit etwas Orientierung zu geben. Für individuelle Fragen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Betriebsausgaben

Selbstständige ermitteln ihren Gewinn über eine Bilanz oder eine Einnahmenüberschussrechnung. In dieser erfasst man alle Einnahmen und zieht die Betriebsausgaben dann von ihnen ab. Je mehr Betriebsausgaben sich hier erfassen lassen, desto geringer ist also der Gewinn und demnach auch die Steuerlast. Zu den Betriebsausgaben zählen theoretisch alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Dazu gehören:

  • Bürobedarf, Arbeitsmaterial
  • Telefon- und Internetkosten (geschäftlich genutzt)
  • Lohn und Gehalt für Mitarbeiter
  • Reisekosten für Geschäftsreisen
  • Werbung und Marketing
  • Versicherungen
  • Beiträge für Seminare oder Berufsverbände

Sonderausgaben

Zu den Sonderausgaben gehören private Ausgaben, die vom Staat steuerlich begünstigt sind, weil dieser es gerne sieht, wenn die Bürger dafür Geld ausgeben.

Darunter fallen unter anderem:

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Rentenversicherung
  • Beiträge für Haftpflicht- und Unfallversicherung
  • Gezahlte Kirchensteuer
  • Spenden

Außergewöhnliche Belastungen

Es kann im Leben immer mal zu außergewöhnlichen und ungeplanten Ereignissen kommen, die mit einer höheren finanziellen Belastung einhergehen. Damit Sie dadurch nicht benachteiligt werden, sieht der Gesetzgeber vor, dass Kosten in diesem Zusammenhang von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu wird bei jedem Steuerzahler, abhängig von Einkommen und persönlicher Situation, ein Betrag festgelegt, der quasi zumutbar ist, wenn es um Belastungen geht. Sollte dieser jedoch überschritten werden wird dies als „außergewöhnlich“ betrachtet und darf abgesetzt werden. Hierunter fallen theoretisch alle Kosten, die nicht planbar sind.

Beispiele sind unter anderem:

  • Entstandene Kosten durch Krankheit oder Unfälle
  • Pflegekosten
  • Beerdigungskosten

Das Geschäftskonto legt die Grundlagen

Die Steuererklärung hat im Leben von Selbstständigen einen anderen Stellenwert, da sie verpflichtend ist und mit darüber entscheidet, wie viel Geld am Ende des Jahres übrigbleibt. Neben der Erfassung aller relevanten Belege ist erleichtert Ihnen ein weiterer Punkt das Leben enorm: Trennen Sie Berufliches vom Privaten und lassen Sie Ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr über ein extra eingerichtetes
Geschäftskonto laufen. So bringen Sie nichts durcheinander und legen den Grundstein für eine saubere Buchführung.
Warum ein Geschäftskonto so wichtig ist haben wir in diesem Artikel ausführlich erläutert.

Fazit

Die Steuer wird für viele ein unliebsames Thema bleiben, aber wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel ein bisschen Mut machen konnten, dass es gar nicht so kompliziert sein muss. Investieren Sie lieber einmal ein bisschen Zeit und schaffen Sie die Grundlagen für eine saubere Buchführung, dann geht Ihnen die Steuererklärung am Ende ganz leicht von der Hand und Sie können sich hoffentlich über einiges an Einsparungen freuen. Auf diese Weise kann das Thema dann sogar richtig Spaß machen.

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Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechts- bzw. Steuerberatung dar.

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