Kleinunternehmerregelung nutzen
Die Kleinunternehmerregelung ist im § 19 UStG festgelegt. Sie besagt, dass alle Unternehmer, die im Jahr weniger als 22.000 € Umsatz erwarten, bei ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Damit entfallen zudem monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die jährliche Umsatzsteuererklärung. Dies spart schon mal eine Menge Zeit und Aufwand. Sie beantragen die Kleinunternehmerregelung, indem Sie diese im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.
Sollten Sie in einem Jahr mehr als 22.000 € Umsatz erwirtschaften, können Sie die Kleinunternehmerregelung ab dem nächsten Jahr dann nicht mehr nutzen. Sollten Sie im laufenden Jahr sogar mehr als 50.000 € Umsatz machen, entfällt die Regelung auch für das laufende Jahr und die Umsatzsteuer muss rückwirkend erhoben werden. Dies ist insofern aufwendig, als dass dann alle bereits ohne Umsatzsteuer verschickten Rechnungen nochmal neu, eben mit dieser, gestellt werden müssten. Machen Sie sich daher im Vorfeld realistische Gedanken, wie hoch Ihr Umsatz voraussichtlich sein wird und stapeln Sie nicht zu tief, nur weil Sie unbedingt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen. Die Zeit, die Sie hier investieren, kommt Ihnen am Ende zugute.
Gewinne und Umsätze realistisch einschätzen
Genauso wie Sie Ihre Umsätze und Gewinne nicht zu niedrig einschätzen sollten, wäre es auch fatal sie zu hoch anzugeben, womöglich noch aus den falschen Gründen. Das Finanzamt kann nämlich bei sehr hohen Schätzungen eine Steuervorauszahlung verlangen. Diese muss dann auf Grundlage der Schätzung erfolgen, obwohl der Umsatz in der Realität noch gar nicht erwirtschaftet wurde. Wer Rücklagen hat, kann sich das womöglich noch am ehesten leisten, aber gerade bei Gründern ist dies selten der Fall. Hier ist es wichtig, liquide zu bleiben und sich das Leben nicht selbst, mit auf falschen Schätzungen beruhenden Steuervorauszahlungen, schwer zu machen. Auch hier gilt: Nehmen Sie sich die Zeit, um Ihre Umsätze realistisch einzuschätzen und seien Sie möglicherweise eher ein bisschen zu pessimistisch als zu optimistisch. Und es geht auch kein Geld verloren, zu viel gezahlte Vorsteuer gibt’s natürlich im Rahmen der Steuererklärung zurück, gleiches gilt aber genauso für höhere Gewinne – dann muss nachgezahlt werden.
Buchführung ist Queen und King zugleich
Die Buchführung ist für viele Selbstständige nur ein notweniges Übel. Daher wird sie häufig zu sehr vernachlässigt. Belege wie Rechnungen und Quittungen werden nicht ordentlich abgelegt und geordnet. Und wenn dann die Steuererklärung oder gar eine Betriebsprüfung ansteht, geht die große Suchaktion los. An vieles kann man sich nicht mehr richtig erinnern und die Erklärung wird zu einem Flickenteppich. Tun Sie sich hier einen Gefallen und sorgen Sie von Anfang an für Ordnung bei der Buchhaltung. Sie können dafür beispielsweise Excel-Tabellen und ein analoges Ablagesystem nutzen oder Sie machen es gleich richtig, führen Ihr Unternehmen in die Digitalisierung und arbeiten mit einer Buchhaltungssoftware. Diese gibt Ihnen jeder Zeit einen exakten Überblick und spart Ihnen Unmengen an Zeit.
Vorteile von Buchhaltungs-Tools:
- Belege digitalisieren
- Übersichtliche Belegverwaltung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Digital und einfach anstatt Papierchaos
- Automatisches Verbuchen in die passende Kategorie
- Verknüpfung des Geschäftskontos
- Angebote & Rechnungen in wenigen Minuten schreiben
- Upload und Drag & Drop per App
- Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt ans Finanzamt senden
Bringen Sie von Anfang an Ordnung in Ihre Buchhaltung und erleichtern Sie sich damit Ihre gesamte Selbstständigkeit. Und wenn Sie das zu Beginn Ihres unternehmerischen Abenteuers verpasst haben, machen Sie einfach eine Art buchhalterischen Frühjahrsputz und stellen Ihre Buchführung auf ein zukunftssicheres Fundament – auch das geht mit den Buchaltungs-Tools ohne viel Aufwand. So sind Sie auch für die nächste Betriebsprüfung bestens gewappnet.
Unsere Partner sevDesk, Lex Office und Sage bieten FYRST-Kunden attraktive Rabatte auf ihre Buchhaltungslösungen. Informieren Sie sich einfach hier.
Wissen, was alles von der Steuer absetzbar ist
Ein großer Vorteil von Selbstständigen ist, dass Sie alle betriebliche Ausgaben von der Einkommenssteuer absetzen können. Egal ob ein geschäftlich genutztes Handy, Auto oder neue Büromöbel – die Kosten dafür können Sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Wer hier schlau vorgeht und seine Belege sortiert kann eine Menge Geld sparen. Gründer können darüber hinaus auch Ausgaben, die bereits vor Gründung für diese angefallen sind, von der Steuer absetzen. Dies sind dann vorweggenommene Betriebsausgaben. Hierzu können beispielsweise Steuerberater-Honorare oder Kosten für Gründer-Seminare gehören. Was sich sonst noch von der Steuer absetzen lässt, gucken wir uns jetzt aber einmal genauer an.