Förderung für Selbstständige

Die Finanzierung der selbstständigen Tätigkeit stellt viele Gründer vor Probleme. Deshalb gibt es zahlreiche Angebote zur Unterstützung und Förderung für Selbstständige und Existenzgründer. Dabei können Förderungen vom Staat und Bund, Förderbanken oder auch privaten Entitäten wahrgenommen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Neben der finanziellen Unterstützung gibt es aber auch noch hilfreiche Förderprogramme zur Beratung. In unserem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fördermittel für Selbstständige und Existenzgründer und erfahren, wie Sie sich mit Hilfe der finanziellen Unterstützung selbstständig machen.   

Kurz und kompakt: Alles Wichtige zur Förderung für Selbstständige

  • Förderungen: Selbstständige können in verschiedenen Unternehmensphasen gefördert werden. Besonders beliebt sind Förderungen bei der Existenzgründung, aber auch für die Modernisierung, Digitalisierung oder das Unternehmenswachstum können Förderungen in Anspruch genommen werden. 
  • Fördermittel: Selbständige und Gründer können sowohl finanzielle Unterstützung bekommen als auch unternehmerische, in Form von Schulungen, Beratungen oder Mentorings. 
  • Förderprogramme: Zu den wichtigsten Programmen zählen Beratungsförderungen, KfW-Kredite, Zuschüsse der Agentur für Arbeit, Mikromezzaninfonds, High-Tech Gründerfonds, EXIST-Gründungsstipendium und private Investitionen.

Was fördern Bund und Staat?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten der staatlichen Förderungen. So kann der Start in die Selbstständigkeit unterstützt werden, aber auch junge Unternehmen oder Freiberufler können von den Förderprogrammen profitieren. Unternehmen und Selbstständige können z. B. in folgenden Fällen Förderungen erhalten: 

  • Existenzgründung
  • Modernisierung
  • Digitalisierung
  • Innovation
  • Energieeffizienz
  • Unternehmenswachstum

In manchen Branchen, die besonders förderfähig sind – wie das Gesundheitswesen, der Tourismus und die Landwirtschaft – gibt es zusätzliche Fördermittel für Selbstständige. 

Welche Zuschüsse und Förderungen für Selbstständige und Existenzgründer am besten geeignet sind, hängt von der individuellen Situation ab. Hierzu gibt es spezielle Beratungen, die einen Überblick über die möglichen Fördermittel verschaffen und dabei helfen, die Anträge richtig auszufüllen. So scheitert Ihr Antrag auf staatliche Förderung zum selbstständig machen nicht an einem vermeidbaren Formfehler. 

Warum gibt es Förderungen für Selbstständige und Gründer?

Ohne externe Finanzierung können viele Selbstständige, Gründer und Unternehmen den Kapitalbedarf für Betriebsmittel, Investitionen oder Beratungen nicht decken. Bei einer traditionellen Bank gestaltet sich die Beschaffung eines Kredits für diese Personengruppen eher schwierig, da sie in der Regel als zu risikobehaftet eingestuft werden. Damit jedoch gute Geschäftsideen nicht schon vor der Gründung scheitern und der Schritt in die Selbstständigkeit gar nicht gewagt wird, stellt der Staat Förderprogramme zur Verfügung. 

Welche Förderungen bietet der Staat bei Selbstständigkeit an?

Viele Gründer und Selbstständige leben unter der Annahme, dass es nur staatliche Gründungsförderungen gibt, die Kapital zur Verfügung stellen. Diese Fördermittel gibt es zwar natürlich und können auch sehr hilfreich sein, allerdings bietet der Staat darüber hinaus noch weitere Unterstützung beim selbstständig machen. So gibt es bspw. Förderprogramme mit folgenden Inhalten: 

  • Beratungen für die Gründung und Selbstständigkeit
  • Schulungen und Weiterbildungen für Selbstständige und Gründer
  • Mentoring
  • Bürgschaften
  • Kredite
  • Betriebsmittel 

Häufig werden diese Budgets nicht ausgeschöpft, da nur wenige über diese Programme zur Förderung informiert sind. Aufgrund der geringeren Konkurrenz steigt die Chance, eine solche Förderung zum selbstständig machen oder zur Existenzgründung zu erhalten. 

Welche Voraussetzungen müssen Selbstständige für die Zuschüsse erfüllen?

Natürlich erhalten Sie die Förderung vom Staat nicht automatisch, wenn Sie sich selbstständig machen. Ebenso wie bei Kreditinstituten und privaten Geldgebern, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die genauen Kriterien sind abhängig von dem jeweiligen Programm und sollten im Vorfeld recherchiert werden. Jedoch gibt es auch Grundvoraussetzungen, die bei allen staatlichen Zuschüssen für Selbstständige gelten: 

  • Nachweis über eine entsprechende fachliche Qualifizierung für das Förderprogramm
  • Die Selbstständigkeit wird als Haupterwerbstätigkeit ausgeübt

Ausnahme: Bei dem Gründungszuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie sich auch nebenberuflich selbstständig machen und die Förderung in Anspruch nehmen. 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für welche Förderung? 

Um die passende Förderung für Ihre Selbstständigkeit zu finden, spielt die aktuelle Phase der Gründung eine entscheidende Rolle. Während es einige Zuschüsse gibt, die sich an Personen richten, die kurz vor der Gründung stehen, gibt es ebenso Förderungen für Selbstständige, die bereits ein Unternehmen führen. In folgenden Phasen gibt es Fördergelder und Fördermittel für Selbstständige: 

  • Existenzgründung: Förderungen für die Existenzgründung richten sich an Selbstständige, die kurz vor der Gründung oder noch am Anfang ihrer Tätigkeit stehen. 
  • Wachstumsphase: Fördermittel für Selbstständige sind oft zweckgebunden und sollen bei Finanzierungen und Entwicklungen unterstützen. 
  • Krise: Wer kurz vor der Insolvenz steht, kann Förderungen für Selbstständige in der Krise wahrnehmen. 
  • Nachfolge: Auch für Personen, die sich durch den Antritt einer Unternehmensnachfolge selbstständig machen, gibt es Förderungen. 
  • Modernisierung: Projekte zur Modernisierung oder Steigerung der Energieeffizienz können ebenfalls gefördert werden. 

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Wie kann man Förderungen für die Selbstständigkeit und Existenzgründung beantragen?

Je nach Programm variiert die Beantragung der Fördermittel. In den Richtlinien des jeweiligen Programms sind die genauen Voraussetzungen erläutert, ebenso wie die Beantragung und alle erforderlichen Unterlagen. Für einen erfolgreichen Antrag ist es wichtig, diesen wahrheitsgemäß auszufüllen und alle Vorgaben einzuhalten. Eingereicht werden muss der Antrag in der Regel, bevor die zu fördernde Maßnahme ausgeführt wird. Soll die Förderung z. B. deine Existenzgründung unterstützen, ist der Antrag vor der Gründung zu stellen. Beantragt werden kann die Förderung häufig direkt bei der Institution, die diese auch anbietet. Eine Ausnahme dabei stellt das Hausbankprinzip dar. Förderkredite für Unternehmen werden nämlich bei Hausbanken beantragt und nicht bspw. bei der KfW. 

Welche Förderungen für Selbstständige und Gründer gibt es?

Für Selbstständige und Existenzgründer gibt es eine Vielzahl an Fördermitteln. Dabei gibt es sowohl staatliche Förderungen, wenn Sie sich selbstständig machen, als auch Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung von privaten Investoren zu erhalten. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Förderprogramme für Selbstständige und Gründer vor: 

  • Beratungsförderung
  • KfW-Förderung für Existenzgründer und Unternehmen
  • AVGS der Agentur für Arbeit
  • Gründungszuschuss und Einstiegsgeld bei Arbeitslosigkeit
  • Mikromezzaninfonds
  • High-Tech Gründerfonds
  • EXIST-Gründungsstipendium
  • INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
  • Business Angels
  • Bürgschaften für Existenzgründer

 

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Beratungsförderung

Besonders zu Beginn der Selbstständigkeit kann eine Beratung von Experten enorm hilfreich sein. So kann der Berater Ihnen zum Beispiel beim Erstellen eines Businessplans oder einer Patentanalyse helfen. Nehmen Sie solche Beratungsleistungen wahr, können Sie die Erfolgschancen Ihrer Gründung steigern. Deshalb fördert der Staat auch diese Leistungen. In vielen Bundesländern gibt es Förderprogramme, die Beratungen finanziell unterstützen und einen Großteil des Beratungshonorars übernehmen. Ebenso bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördermittel für Selbstständige mit einem Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler an. Der Zuschuss des BAFA übernimmt je nach Standort des Unternehmens bis zu 80 % bzw. maximal 2.800 € der Beratungskosten. 

KfW-Förderung für die Existenzgründung

Die KfW bietet Förderkredite für Selbstständige und Existenzgründer an, die genau auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind und deutlich geringe Zinsen als normale Bankkredite aufweisen. Zudem bieten die Gründerkredite tilgungsfreie Anlaufjahre und sie können teilweise auch ohne Eigenkapital aufgenommen werden. 

Speziell für die Förderung von Existenzgründern und neuen Selbstständigen bietet die KfW den ERP Gründerkredit – Startgeld an. Dieser steht bis zu fünf Jahre nach Gründung des Unternehmens zur Verfügung und kann ohne Eigenkapital aufgenommen werden. Der Gründerkredit zahlt bis zu 125.000 € für die Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten aus. Sie können den Zuschuss sowohl bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit beantragen als auch, wenn Sie sich nur nebenberuflich selbstständig machen. 

KfW-Förderung für Unternehmen

Für die Finanzierung oder auch Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie für Freiberufler bietet die KfW den ERP-Förderkredit KMU an. Im Vergleich zum Gründerkredit bietet diese Förderung für Selbstständige eine deutlich höhere Kreditsumme an. Bis zu 25 Millionen € können Unternehmen mit dem Förderkredit erhalten. Als junges Unternehmen, das weniger als fünf Jahre aktiv ist, profitieren Sie zudem von besonders günstigen Zinssätzen. Gefördert wird alles, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist, wie Investitionen, laufende Kosten, Material und Warenlager sowie Kosten für die Gründung und Nachfolge des Unternehmens. 

AVGS der Bundesagentur für Arbeit

Für Arbeitslose kann die Bundesagentur für Arbeit auf Wunsch sogenannte Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) ausstellen. Damit werden Beratungen und Coachings für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit zu 100 % gefördert. In den Beratungen können Sie bspw. Hilfe bei der Erstellung des Businessplans oder bei der Beantragung von Fördergeldern für die Selbstständigkeit erhalten. 

Gründungszuschuss für Arbeitslose

Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen und sich selbstständig machen möchten, werden von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Gründungszuschuss unterstützt. Voraussetzungen für den Gründungszuschuss sind:

  • Die Arbeitslosigkeit wird durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit beendet 
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen
  • Die Geschäftsidee wurde geprüft und verspricht langfristigen Erfolg

Der Gründungszuschuss wird zunächst für sechs Monate ausgezahlt und beläuft sich auf die Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes plus zusätzlich 300 € für die soziale Absicherung. Sind Sie nach den sechs Monaten hauptberuflich selbstständig, können Sie eine Verlängerung des Zuschusses beantragen. Die zweite Phase der Förderung für Selbstständige beträgt allerdings nur noch 300 € pro Monat und wird weitere neun Monate lang ausgezahlt. 

Einstiegsgeld für Gründer aus der Arbeitslosigkeit

Bezieher von Bürgergeld, die sich selbstständig machen möchten, können bei der Bundesagentur für Arbeit Einstiegsgeld beantragen. Die Gründungsförderung wird maximal für zwei Jahre ausgezahlt, wobei die Höhe individuell bemessen wird. Die Förderung kann z. B. zu Beginn der Selbstständigkeit höher ausfallen als am Ende. Für das Einstiegsgeld als Förderung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen, gelten folgende Voraussetzungen

  • Es wird Bürgergeld bezogen
  • Zuvor wurde sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht
  • Die selbstständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen
  • Die Existenzgründung ist langfristig erfolgsversprechend
  • Sie sind persönlich geeignet, die Selbstständigkeit erfolgreich auszuüben 

Die Förderung für Selbstständige der Bundesagentur für Arbeit muss nicht zurückgezahlt werden. Dies gilt sowohl für das Einstiegsgeld als auch den Gründungszuschuss. Zudem sind die Zuschüsse steuerfrei. 

Gründungszuschuss für Arbeitslose

Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen und sich selbstständig machen möchten, werden von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Gründungszuschuss unterstützt. Voraussetzungen für den Gründungszuschuss sind:

  • Die Arbeitslosigkeit wird durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit beendet 
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen
  • Die Geschäftsidee wurde geprüft und verspricht langfristigen Erfolg

Der Gründungszuschuss wird zunächst für sechs Monate ausgezahlt und beläuft sich auf die Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes plus zusätzlich 300 € für die soziale Absicherung. Sind Sie nach den sechs Monaten hauptberuflich selbstständig, können Sie eine Verlängerung des Zuschusses beantragen. Die zweite Phase der Förderung für Selbstständige beträgt allerdings nur noch 300 € pro Monat und wird weitere neun Monate lang ausgezahlt. 

Mikromezzaninfonds

Mikromezzaninfonds bieten Gründern und kleinen Unternehmen die Möglichkeit, ihr Eigenkapital zu stärken. Dabei richten sich Mikromezzaninfonds vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen sowie an Unternehmen, die von Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund oder aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurden. Der Zuschuss erfolgt als stille Beteiligung über mittelständische Beteiligungsgesellschaften, die es in allen Bundesländern gibt. Die Fördermittel für Selbstständige und Gründer betragen bis zu 50.000 € bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Rückzahlung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten.  

High-Tech Gründerfonds

Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) finanziert seit 2005 junge Technologie-Unternehmen aus Deutschland. Dabei wird nicht nur finanzielle Unterstützung für Selbstständige geboten, sondern auch Know-how von erfahrenen Teams aus Investment-Managern und Gründer-Experten zur Verfügung gestellt. Der Fokus des Förderungsprogrammes liegt auf Start-ups mit Wachstumspotenzial aus den Branchen: 

  • Software, Internet und Medien
  • Hardware, KI, Automation und Robotik
  • Life Sciences und Chemie

EXIST-Gründungsstipendium

Das EXIST-Gründungsstipendium ist ein Förderprogramm für Selbstständige, das vor allem Studierende, Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen unterstützt. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Gründerteams können sich ebenfalls für die Förderung bewerben. Bis zu 3.000 € monatlich können die Gründer zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts erhalten.

Außerdem können bis zu 30.000 € für Sachausgaben und 5.000 € für Coachingmaßnahmen gefördert werden. Die Dauer der Förderung für Gründer beträgt maximal ein Jahr. 

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Das Förderprogramm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital des BAFA soll private Investoren dazu ermutigen, in junge und innovative Unternehmen zu investieren. Das BAFA bietet einen Zuschuss in Höhe von 20 % auf die getätigte Investition der privaten Investoren. Ein Teil der Förderung erfolgt also vom Staat. So wird das Risiko für die Investoren verringert und die Chancen auf eine Finanzierung für die Start-Ups erhöht. Um als förderfähig für das BAFA zu gelten, muss zunächst ein Antrag bei dem BAFA gestellt werden. 

Business Angels

Bei der Existenzgründung kann sowohl auf staatliche Gründungsförderungen als auch auf private Investitionen zurückgegriffen werden. Business Angels sind Personen, die mit ihrem privaten Vermögen in junge und innovative Unternehmen mit Wachstumspotenzial investieren. Beim selbstständig machen bieten sie Ihnen finanzielle Unterstützung und stehen Ihnen mit ihrem Know-how zur Seite. So können sie auch eine beratende Rolle einnehmen und wichtige Kontakte zu Geschäftspartnern herstellen. Business Angels investieren häufig in einer sehr frühen Phase der Gründung und erhalten im Gegenzug Anteile am Unternehmen. 

Bürgschaften für Existenzgründer

Für Gründer ist die Kreditaufnahme bei Banken schwierig, da sie keine Finanzkennzahlen oder betriebliches Vermögen vorweisen können. Deshalb stellen sie in der Regel für Banken ein hohes Risiko dar und müssen finanzielle Sicherheiten hinterlegen. Sind keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden, können sich Selbstständige und Gründer von Bürgschaftsbanken fördern lassen. Diese vergeben Bürgschaften, um das Risiko für die Hausbank bei der Kreditvergabe zu senken. Die Bürgschaften decken maximal 80 % des Risikos der kreditgebenden Bank ab. Es können bis zu 1,25 Millionen € verbürgt werden.  

Geschäftskonto eröffnen und Ausgaben trennen

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