Bei der Gründung eines jeden Unternehmens stellt sich zunächst die Frage nach der Rechtsform. Hier gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten. Welche davon für den Gründer die richtige ist, hängt von Faktoren wie Haftung, Startkapital, formale Aspekte, Anzahl der Gründer oder der Buchführung ab. Informieren Sie sich bereits vor der Gründung über die unterschiedlichen Faktoren. Im heutigen Beitrag stellen wir Ihnen verschiedene Rechtsformen vor und beschreiben, was sie unterscheidet, damit Sie die für Sie richtige Auswahl treffen können.
Welche Rechtsform ist die richtige für mein Unternehmen
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen befindet sich im vollständigen Besitz des Unternehmens, er oder sie trägt das volle Risiko, hat aber auch den alleinigen Anspruch auf sämtliche Gewinne. Wichtig ist hierbei, dass der Einzelunternehmer demnach vollständig haftbar ist, auch mit seinem privaten Vermögen. Vorteile einer solchen Rechtsform sind die vergleichbar geringen Kosten bei der Gründung. Zu den Einzelunternehmern gehören beispielsweise die Freiberufler und die Kleingewerbetreibenden, die wir nun kurz näher vorstellen wollen.
Der Freiberufler
Freiberufler gehören zu den Einzelunternehmern und verfügen über eine besondere Eignung, die sie für einen freien Beruf qualifiziert. Es ist daher nicht für jeden Unternehmer möglich, als solcher zu arbeiten. Ein Freiberufler muss kein Gewerbe anmelden und ist daher auch nicht verpflichtet, die Gewerbesteuer zu zahlen. Die freien Berufe lassen sich in zwei Gruppen aufteilen: Solche erster Ordnung, die über Kammern (berufsständische Vertretung auf einer gesetzlichen Grundlage) organisiert sind und solche zweiter Ordnung, eben ohne diese Organisation in Kammern.
Beispiele für Freie Berufe erster Ordnung:
- Anwälte
- Ärzte
- Notare
- Apotheker
- Architekten
Beispiele für Freie Berufe zweiter Ordnung:
- Journalisten
- Hebammen
- Designer
- Übersetzer
- Schriftsteller
Freiberufler sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen daher nur die Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen. Ein klarer Vorteil dieser Rechtsform ist der einfache Start. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist ausreichend, im Anschluss bekommt man eine Steuernummer und kann loslegen. Warum allerdings zusätzlich die Eröffnung eines Geschäftskontos sinnvoll ist, erklären wir in unserem Beitrag „ Warum Selbstständige und Freiberufler ein Geschäftskonto brauchen“.
Kriterien:
- Für wen? Einsteiger (Freiberufler, Dienstleister)
- Formalitäten: Keine
- Haftung: Volle Haftung mit Privatvermögen
- Anmeldung: Beim Finanzamt, kein Eintrag im Handelsregister
- Mindestkapital: Keins
- Steuer: Einkommenssteuerpflichtig, Umsatzsteuerpflichtig
Kleingewerbe
Grundsätzlich umfasst das Gewerbe mit Ausnahme der Freien Berufe jede eigenverantwortliche unternehmerische Tätigkeit. Hierzu zählen beispielsweise Händler, die meisten Dienstleister oder auch Handwerker. Von einem Kleingewerbe spricht man, wenn „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 HGB). Die Vorteile eines Kleingewerbes sind daher, dass die doppelte Buchführung und die Erstellung einer Bilanz nicht nötig sind. Zu beachten ist allerdings, dass Kleingewerbetreibende zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet sind. Dies wird häufig falsch dargestellt, da es nicht selten zur Verwechslung von Kleingewerbe und den umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmern kommt.
Kriterien:
- Für wen? Einsteiger (Kleingewerbe, Handwerker, Dienstleister)
- Formalitäten: Keine
- Haftung: Volle Haftung mit Privatvermögen
- Anmeldung: Beim Finanzamt, beim Gewerbeamt, kein Eintrag im Handelsregister
- Mindestkapital: Keins
- Steuer: Einkommenssteuerpflichtig, Umsatzsteuerpflichtig, Gewerbesteuerpflichtig
Ein-Personen-GmbH
Wenn Sie nur die beschränkte Haftung für Ihr Unternehmen übernehmen möchten, ist eine Ein-Personen-GmbH möglicherweise die richtige Wahl. Die Bedingungen gleichen sich fast vollständig mit denen einer GmbH, außer, dass es hier eben nur einen Gesellschafter gibt. Der Vorteil liegt hier auf der Hand, Sie genießen alle Vorzüge eines Einzelunternehmers, haften aber nur beschränkt. Allerdings gilt es an dieser Stelle, genau zu prüfen, ob dieser Vorteil die Nachteile überwiegt. Denn bei der Gründung müssen einige verpflichtende Faktoren berücksichtig werden.
Kriterien:
- Für wen? Einzelunternehmer, der Angestellter des Unternehmens sein möchte
- Formalitäten: Notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag
- Haftung: Beschränkt sich auf eine Kapitaleinlage in Höhe von mind. 25.000 €
- Anmeldung: Beim Gewerbeamt, Eintrag im Handelsregister
- Mindestkapital: 25.000 €
- Steuer: Umsatzsteuerpflichtig, Gewerbesteuerpflichtig, Körperschaftssteuer auf Gewinne, Gehalt ist einkommenssteuerpflichtig
Personengesellschaften
Im Unterschied zu den Einzelunternehmen gibt es auch die sogenannten Personengesellschaften. Dazu gehören beispielsweise GbR, OHG, KG und die GmbH & Co KG. Diese Rechtsformen kann niemand alleine tragen, es sind mindestens zwei Personen als Gesellschafter nötig, die mit einem Gesellschaftsvertrag die Grundlage legen. Auf die verschiedenen Formen der Personengesellschaften wollen wir im Folgenden genauer eingehen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG eignet sich in der Regel für den Betrieb eines Handelsgewerbes. Sie kann von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen (mit Ausnahme von Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden) gegründet werden und verlangt sowohl einen Eintrag im Handelsregister als auch die Anmeldung beim Gewerbeamt. Bei der OHG haften die Gründer persönlich, auch mit ihrem Privatvermögen. Ein Mindestkapital ist nicht zwingend nötig und kann ggf. frei bestimmt werden. Die OHG muss Gewerbesteuer und Umsatzsteuer abführen, die Gesellschafter sind dazu zur Einkommenssteuer verpflichtet. Die doppelte Buchführung mitsamt Jahresabschluss ist für die OHG verpflichtend.
Kriterien:
- Für wen? Handelsgeschäft mit einem oder mehreren Partnern (ausgenommen Kleingewerbe)
- Formalitäten: Keine verpflichtend, Vertrag wird aber empfohlen
- Haftung: Volle Haftung mit Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen
- Anmeldung: Beim Gewerbeamt, Eintrag im Handelsregister
- Mindestkapital: Keins
- Steuer: Einkommenssteuerpflichtig, Umsatzsteuerpflichtig, Gewerbesteuerpflichtig
Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG eignet sich für alle Unternehmer, die alleiniger Chef in der eigenen Firma sein möchten, aber auf zusätzliches Kapital angewiesen sind. Sie besteht aus den sogenannten Komplementären und den Kommandisten (weitere Gesellschafter). Der oder die Komplementäre verfügen über das alleinige Entscheidungsrecht innerhalb der Firma und haften vollumfängliche sowohl mit dem Vermögen des Unternehmens als auch dem Privatvermögen. Die Kommandisten erhalten lediglich ein Kontrollrecht, haften aber auch nur in der Höhe ihrer jeweiligen Einlagen.
Kriterien:
- Für wen? Eigenverantwortliche Unternehmer, die Kapital suchen
- Formalitäten: Gesellschaftsvertrag
- Haftung: Unternehmer haftet mit Privatvermögen, Kommanditisten nur mit Einlage
- Anmeldung: Gründung bei Notar, Eintrag im Handelsregister
- Mindestkapital: Keine Mindestsumme
- Steuer: Einkommenssteuerpflichtig, Umsatzsteuerpflichtig, ggf. Gewerbesteuerpflichtig
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Sobald sich zwei oder mehrere Personen zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen entsteht eine GbR. Sie eignet sich daher für Geschäftspartnerschaften wie Praxisgemeinschaften, Kleingewerbe oder auch, wenn zwei Freiberufler zusammenarbeiten möchten. Ein schriftlicher Vertrag zur Gründung einer GbR ist zwar keine Pflicht, wird aber empfohlen, um spätere Rechtsstreitigkeiten auszuschließen. Es muss kein Mindestkapital in die Gesellschaft eingeführt werden. Alle Gesellschafter bilden zudem die Geschäftsführung und haften vollumfänglich, daher auch mit ihrem Privatvermögen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind Umsatzsteuerpflichtig, zudem müssen sie Gewerbesteuer entrichten sofern es sich um einen Gewerbebetrieb handelt. Jeder einzelne Gesellschafter ist darüber hinaus einkommenssteuerpflichtig.
Kriterien:
- Für wen? Geeignet für alle Geschäftspartnerschaften (Freiberufler, Kleingewerbe…)
- Formalitäten: Keine verpflichtend, Vertrag wird aber empfohlen
- Haftung: Mit Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen
- Anmeldung: Beim Finanzamt, ggf. beim Gewerbeamt, kein Eintrag im Handelsregister
- Mindestkapital: Keins
- Steuer: Einkommenssteuerpflichtig, Umsatzsteuerpflichtig, ggf. Gewerbesteuerpflichtig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine Form einer Kapitalgesellschaft und für Unternehmer geeignet, die nicht vollumfänglich haften möchten. Die GmbH gehört zu den sogenannten juristischen Personen, sie tritt als Kaufmann nach außen auf und wird von einem Geschäftsführer geführt. Eine GmbH besteht in der Regel aus drei Organen: Dem Geschäftsführer, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat (erst bei über 500 Arbeitnehmern nötig).
Kriterien:
- Für wen? Unternehmer, die ihre Haftung beschränken wollen
- Formalitäten: Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung, Gesellschafterliste
- Haftung: Mit Gesellschaftsvermögen
- Anmeldung: Notarielle Beurkundung, Eintrag im Handelsregister
- Mindestkapital: 25.000 €
- Steuer: Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Die GmbH & Co. KG ist eine Form der Kommanditgesellschaft, bei der der Unternehmer seine Haftung beschränken kann. Sie setzt sich aus der GmbH und einer KG zusammen, der Komplementär ist hier keine natürliche Person, sondern eine GmbH. Der Geschäftsführer dieser ist auch der Geschäftsführer der GmbH & co. KG. Die GmbH haftet uneingeschränkt mit dem Gesellschaftsvermögen, das Privatvermögen des Gesellschafters spielt hier demnach keine Rolle. Um die GmbH & Co. KG zu gründen ist zunächst eine GmbH von Nöten. Sobald diese im Handelsregister eingetragen ist, kann die Gründung einer GmbH & Co. KG erfolgen.
Kriterien:
- Für wen? Eigenverantwortliche Unternehmer, die Kapital suchen und nicht vollumfänglich haften wollen
- Formalitäten: Zwei Gesellschaftsverträge, einen für die KG und einen für die GmbH
- Haftung: Beschränkt in Höhe Ihres Kapitals
- Anmeldung: Beim Gewerbeamt, Eintrag im Handelsregister, Verträge müssen notariell beglaubigt werden
- Mindestkapital: 25.000 €, plus ggf. Sachwerte
- Steuer: Einkommenssteuerpflichtig, Umsatzsteuerpflichtig, Gewerbesteuerpflichtig. ggf. Lohnsteuer für Angestellte
Aktiengesellschaft (AG)
Bei einer AG handelt es sich ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft, die sich in der Regel für größere Unternehmen eignet. Das Grundkapital der AG wird in Einzelaktien aufgeteilt, die von Aktionären an der Börse erworben werden können. Dadurch wird das finanzielle Risiko verkleinert und der Unternehmer kann in großem Umfang Eigenkapital erwerben. Eine AG setzt sich aus drei Organen zusammen: Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat. Letzterer bestellt den Vorstand, der wiederum die AG leitet. Die Hauptversammlung besteht aus allen Aktionären und bildet das beschließende Organ der AG.
Kriterien:
- Für wen? Eigenverantwortliche Unternehmer, die Kapital suchen und nicht vollumfänglich haften wollen
- Formalitäten: Notariell beglaubigte Satzung, Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung müssen bestellt werden
- Haftung: Gesellschaftsvermögen der AG
- Anmeldung: Notarielle Beglaubigung, Gründungsprüfung vom Gericht bestellt
- Mindestkapital: 50.000 €
- Steuer: Einkommenssteuerpflichtig, Umsatzsteuerpflichtig, Gewerbesteuerpflichtig, Kapitalertragssteuerpflichtig, Körperschaftssteuerpflichtig
Fazit
Die Auswahl der richtigen Rechtsform ist keine einfache Entscheidung. Aufgrund der vielen Möglichkeiten und der ganz unterschiedlichen Auflagen und Faktoren gilt es, die eigene Situation in Hinblick auf die gegenwärtige Lage aber auch mögliche Zukunftsszenarien genau zu überprüfen. Es ist daher ratsam, sich in der Angelegenheit professionell von einem Steuerberater oder anderen Experten beraten zu lassen. Ein anfängliches Invest kann hier möglicherweise vor falschen Entscheidungen bewahren.
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