Wer eine Eröffnungsbilanz erstellen muss, steht vor vielen Fragen: Welche Vermögensgegenstände gehören auf die Aktiva-Seite? Wie werden Schulden, Eigenkapital und Rückstellungen korrekt erfasst? Ob Gründung, Unternehmenskauf oder Rechtsformwechsel: Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie man eine Eröffnungsbilanz erstellt. Erfahren Sie, welche Fristen und Formalitäten gelten, welche Fehler Sie vermeiden sollten und warum ein Steuerberater oft eine sinnvolle Unterstützung ist. So schaffen Sie eine solide Basis für eine professionelle Buchführung und eine erfolgreiche Zukunft.
Aufbau und Inhalt der Eröffnungsbilanz
Egal ob eine Gründungsbilanz oder Eröffnungsbilanz zu Beginn des neuen Geschäftsjahres erstellt wird, es gelten die gleichen Vorschriften und Voraussetzungen. Festgehalten sind sie im Handelsgesetzbuch § 242. Diese decken sich ebenfalls mit den Vorgaben für die Erstellung der Schlussbilanz im Rahmen des Jahresabschlusses.
Die Eröffnungsbilanz besteht aus zwei Seiten: Aktiva und Passiva. Auf der Aktiva-Seite werden alle Vermögenswerte des Unternehmens erfasst, also zum Beispiel Anlagevermögen (Maschinen, Grundstücke) und Umlaufvermögen (Kassenbestand, Forderungen). Die Passivseite zeigt, wie dieses Vermögen finanziert wird – durch Eigenkapital, Schulden oder Rückstellungen. Diese Gegenüberstellung stellt sicher, dass die Mittelverwendung (Aktiva) und die Mittelherkunft (Passiva) immer ausgeglichen sind, sodass die Bilanz aufgeht.
Folgende Angaben sind neben der Auflistung der Vermögensgegenstände (Aktiva) und Schulden (Passiva) Pflicht:
- Name des Unternehmens
- Ort und Datum der Gründung
- Namen und Unterschrift der Geschäftsführer