Eröffnungsbilanz erstellen

Wer eine Eröffnungsbilanz erstellen muss, steht vor vielen Fragen: Welche Vermögensgegenstände gehören auf die Aktiva-Seite? Wie werden Schulden, Eigenkapital und Rückstellungen korrekt erfasst? Ob Gründung, Unternehmenskauf oder Rechtsformwechsel: Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie man eine Eröffnungsbilanz erstellt. Erfahren Sie, welche Fristen und Formalitäten gelten, welche Fehler Sie vermeiden sollten und warum ein Steuerberater oft eine sinnvolle Unterstützung ist. So schaffen Sie eine solide Basis für eine professionelle Buchführung und eine erfolgreiche Zukunft.

Kurz und kompakt: Alles Wichtige zur Erstellung der Eröffnungsbilanz

  • Pflicht: Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen eine Eröffnungsbilanz erstellen, um Vermögen und Schulden korrekt zu dokumentieren.
  • Inhalt: Die Bilanz listet alle Aktiva (Anlage- und Umlaufvermögen) und Passiva (Eigenkapital, Schulden, Rückstellungen) auf.
  • Anlässe: Eine Eröffnungsbilanz ist bei einer Unternehmensgründung, einem Rechtsformwechsel oder dem Beginn eines neuen Geschäftsjahres erforderlich.
  • Fehler vermeiden: Wer Fristen nicht einhält oder Werte falsch bewertet, riskiert Probleme. Ein Steuerberater kann hier wertvolle Unterstützung bieten.

Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Mit Hilfe der Erstellung der Eröffnungsbilanz – auch Gründungsbilanz oder Anfangsbilanz genannt – werden Vermögen und Schulden bei der Gründung eines Handelsgewerbes oder zu Beginn eines Geschäftsjahres gegenübergestellt. Verpflichtend ist das für alle Unternehmen, die bilanzierungspflichtig sind. Denn am Ende wird durch die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Unternehmensgewinn ermittelt. Weitere Gründe für die Erstellung einer Eröffnungs- oder Anfangsbilanz sind Unternehmensverkäufe, Fusionen und ein Rechtsform- oder Gesellschafterwechsel. Somit bietet die Eröffnungsbilanz die Basis für eine fachgerechte Buchführung eines Unternehmens. 

Wer muss eine Eröffnungsbilanz erstellen?

Wer als Unternehmen zu einer doppelten Buchführung verpflichtet ist, muss auch eine Eröffnungsbilanz erstellen. In dieser Bilanz müssen alle Firmenangaben laut Handelsgesetzbuch (HGB), Aktiva, Passiva sowie Finanzierung, Eigenkapital und Vermögensgegenstände angegeben sein. 

Bilanzpflichtige Unternehmen sind: 

  • Einzelunternehmen: Eine Eröffnungsbilanz erstellen müssen zum Beispiel eingetragene Kaufleute (e. K.) und Kleingewerbebetreibende.
  • Personengesellschaften: Dazu gehören beispielsweise Offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG).
  • Kapitalgesellschaften: Das sind unter anderem Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften (UG).

Freiberufler und Kleingewerbebetreibende mit weniger als 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn pro Jahr sind von der Erstellung einer Eröffnungsbilanz befreit. Das gilt auch für Einzelunternehmen, wenn sie diese Bedingung erfüllen. 

Wann wird eine Eröffnungsbilanz erstellt?

Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Anlässe, wann eine Eröffnungsbilanz erstellt werden muss. Dazu gehört einmal die Gründung eines Unternehmens, bei bilanzpflichtigen Unternehmen der Beginn eines neuen Geschäftsjahres und der Unternehmenskauf oder ein Rechtsformwechsel. 

  • Gründungsbilanz bei Gründung eines Unternehmens: Relevant ist die Erstellung der Gründungsbilanz für Selbstständige, wenn die Wahl der Rechtsform auf eine GmbH oder UG fällt. Der Stichtag für die Erstellung der Bilanz ist in der Regel das Datum der Gründung des Unternehmens. Zur Einreichung beim Finanzamt gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Allerdings ist es üblich, die Eröffnungsbilanz drei bis sechs Monate nach dem Eintrag ins Handelsregister einzureichen, je nach Größe des Unternehmens. 
  • Unternehmenskauf oder Rechtsformwechsel: Auch bei der Umwandlung der Rechtsform ist eine Eröffnungsbilanz fällig. Ein Beispiel wäre ein Rechtsformwechsel vom Kleingewerbebetreiber zu einer Kaufmann e.K. oder eine GbR wird zur OHG oder einer GmbH. 
  • Beginn des Geschäftsjahres: Die Jahresabschlussbilanz des Vorjahres sollte identisch sein mit der Eröffnungsbilanz. Das bezeichnet man als Bilanzidentität. Sie stellt sicher, dass die Eröffnungsbilanz lückenlos an die vorherige Schlussbilanz anknüpft. Die Frist für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz liegt bei drei Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres. 

FYRST Insights abonnieren und nichts Wichtiges mehr verpassen

Gehören Sie zu den ersten, die von neuen Angeboten und Entwicklungen erfahren. Als Digitalbank setzen wir auf digitale Kommunikation und bieten Ihnen darüber exklusive Angebote und wichtige Informationen rund um Ihr Geschäftskonto. 

  •  Als erster von exklusiven Angeboten erfahren 
  • Keine wichtigen Informationen verpassen 
  • Versand ca. einmal im Monat – Kein Spam

Aufbau und Inhalt der Eröffnungsbilanz

Egal ob eine Gründungsbilanz oder Eröffnungsbilanz zu Beginn des neuen Geschäftsjahres erstellt wird, es gelten die gleichen Vorschriften und Voraussetzungen. Festgehalten sind sie im Handelsgesetzbuch § 242. Diese decken sich ebenfalls mit den Vorgaben für die Erstellung der Schlussbilanz im Rahmen des Jahresabschlusses.

Die Eröffnungsbilanz besteht aus zwei Seiten: Aktiva und Passiva. Auf der Aktiva-Seite werden alle Vermögenswerte des Unternehmens erfasst, also zum Beispiel Anlagevermögen (Maschinen, Grundstücke) und Umlaufvermögen (Kassenbestand, Forderungen). Die Passivseite zeigt, wie dieses Vermögen finanziert wird – durch Eigenkapital, Schulden oder Rückstellungen. Diese Gegenüberstellung stellt sicher, dass die Mittelverwendung (Aktiva) und die Mittelherkunft (Passiva) immer ausgeglichen sind, sodass die Bilanz aufgeht.

Folgende Angaben sind neben der Auflistung der Vermögensgegenstände (Aktiva) und Schulden (Passiva) Pflicht: 

  • Name des Unternehmens
  • Ort und Datum der Gründung
  • Namen und Unterschrift der Geschäftsführer  

Aktiva in der Eröffnungsbilanz

Als Aktiva bezeichnet man Werte, die dem Unternehmen gehören. Es handelt sich dabei um das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen. Die Aktiva werden auf der linken Seite der Eröffnungsbilanz aufgeführt. 

  • Umlaufvermögen: Dazu gehören eher kurzfristig genutzte Vermögenswerte, wie zum Beispiel Büromaterial, Waren und Vorräte aber auch Gelder wie der Kassenbestand und das Guthaben auf dem Konto.
  • Anlagevermögen: Hierbei handelt es sich um längerfristig genutzte Werte, wie Büroräumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und auch Firmenfahrzeuge. 

Passiva in der Eröffnungsbilanz

Auf der Passivseite der Eröffnungsbilanz stehen die sogenannten Passiva. Zu den Passiva gehören das Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

  • Eigenkapital: Dazu gehört das selbsteingebrachte Kapital, das die Unternehmer selbst mit ins Unternehmen eingebracht haben. 
  • Rückstellungen: Bei diesen Beträgen ist sowohl die Höhe als auch die Fälligkeit noch nicht bekannt, da sie nicht genau berechnet werden kann.
  • Verbindlichkeiten: Dabei handelt es sich um Schulden wie Kredite, von denen die Höhe und das Datum der Fälligkeit bekannt ist. 

Praxis: Wie erstellt man eine Eröffnungsbilanz?

Nun kennen Sie die Grundlagen der Eröffnungsbilanz, doch wie sieht die Erstellung der Eröffnungsbilanz in der Praxis aus? Wir haben Ihnen in fünf einfachen Schritten übersichtlich zusammengefasst, wie man eine Eröffnungsbilanz selbst erstellen kann: 

 

Schritt 1: Stichtag für die Eröffnung festlegen 

Bevor ein Unternehmen seine Bilanz erstellt, muss ein Stichtag für die Eröffnung des Unternehmens bestimmt werden. Dies ist in der Regel der Tag der Gründung oder der Beginn eines neuen Geschäftsjahres.

 

Schritt 2: Aktiva und Passiva auflisten

Nun werden alle Vermögensgegenstände (z. B. Umlaufvermögen und Anlagevermögen) auf der Aktiva-Seite der Bilanz aufgeführt. Gleichzeitig müssen die Finanzierungsquellen, also das Eigenkapital, die Schulden und mögliche Rückstellungen, als Passiva bzw. auf der Passivseite erfasst werden.

 

Schritt 3: Eröffnungsbilanzkonto 

Zur korrekten Buchführung wird das Eröffnungsbilanzkonto benötigt. Die Erfassung der Anfangsbestände von Aktiva und Passiva erfolgt anhand spezifischer Buchungssätze, die sicherstellen, dass die Bilanzidentität gewahrt bleibt. Ein Buchungssatz gibt vor, auf welchen Konten ein Betrag eingetragen wird – ähnlich wie eine feste Regel, die hilft, Einnahmen und Ausgaben richtig zu verbuchen. 

 

Schritt 4: Fehlende Angaben in der Bilanz ergänzen

Es ist wichtig, alle relevanten Werte korrekt einzutragen und sicherzustellen, dass die Bilanzidentität gewahrt bleibt. Das bedeutet, dass die Eröffnungsbilanz nahtlos an die vorherige Schlussbilanz anknüpfen muss. Falls dabei Abweichungen oder Lücken auftreten, sollten diese sorgfältig nachverfolgt und korrigiert werden. Buchungssätze helfen dabei, alle Beträge korrekt zuzuordnen und die Buchhaltung ordnungsgemäß zu führen. Falls Unsicherheiten bestehen, kann ein Steuerberater helfen.

 

Schritt 5: Einreichen beim Finanzamt

Sobald die Eröffnungsbilanz vollständig und geprüft ist, muss sie beim Finanzamt eingereicht werden. Sie bildet die Grundlage für die laufende Buchführung und dient als Basis für die spätere Schlussbilanz, die am Ende des Geschäftsjahres erstellt wird.

Hilfsmittel zur Erstellung der Eröffnungsbilanz

Es ist zwar möglich eine Eröffnungsbilanz selbst zu erstellen, allerdings erfordert das tiefergehendes Wissen im Bereich Buchhaltung. Neben den komplexen Themen der Buchhaltung sind auch rechtliche Vorschriften unbedingt zu beachten, denn bei Fehlern oder Missachtung kann es zu Strafen kommen. Unwissenheit schützt nämlich meist nicht vor einer Strafe. Daher bietet es sich an, beim Erstellen einer Eröffnungsbilanz mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit bietet einige Vorteile, denn Steuerberater:

  • sind fachkundig in komplexen Rechtsformen wie GmbH, UG und Personengesellschaften.
  • können die Bewertung von Sacheinlagen sachgerecht durchführen.
  • helfen bei Vermittlung bei Streitigkeiten über Unternehmensbewertungen im Gesellschafterkreis.
  • haben fundiertes Buchhaltungswissen für eine korrekte und gesetzeskonforme Erfassung.
  • können Fehler und unbewusste Falschangaben vermeiden, um Risiken zu minimieren.
  • kennen die gesetzliche Vorgaben und können Fristen zuverlässig einhalten.

 

Unser Tipp: Verwenden Sie eine Vorlage oder Buchhaltungssoftware

Gerade bei der Gründung eines Unternehmens ist es sinnvoll, eine Vorlage für die Eröffnungsbilanz zu nutzen. Sie kann als Checkliste dienen und hilft Ihnen, sich einen Überblick über die Angaben zu verschaffen. Auch eine Buchhaltungssoftware kann nützlich sein, nicht nur für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz, sondern auch für die Inventur von Schulden und Vermögensgegenständen. Fragen Sie auch hier Ihren Steuerberater um Rat.

Für fast alle Rechtsformen

Das FYRST Geschäftskonto ab 0€

Entedecken Sie unsere FYRST Geschäftskonten mit modernsten Banking-Leistungen und vielen Vorteilen:

  • Kostenlose Debit- und Kreditkarte
  • Bargeldein- und auszahlung
  • Sicherheit & Kompetenz der Deutschen Bank

Stellen Sie in nur 10 Minuten Ihren Kontoantrag und lassen Sie sich per Live-Chat-Support durch Banking Experten unterstützen.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Finanzplan erstellen in 5 Schritten

Ein wesentlicher Bestandteil der Gründungsphase ist das Aufstellen eines Finanzplans, der als Teil des Businessplans die Grundlage für den langfristigen Erfolg des Unternehmens bilden kann. Erhalten Sie hier nicht nur einen Überblick über die Bestandteile, die in einem Finanzplan nicht fehlen dürfen, sondern auch hilfreiche Tipps, um einen aussagekräftigen Finanzplan zu erstellen und damit Ihr Unternehmen auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen.

Zum Artikel

Checkliste für Gründer

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist eine Aufgabe mit großer Verantwortung. Während der Gründung werden Sie sich einige Fragen stellen oder vielleicht nicht weiterwissen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen, kann eine Checkliste hilfreich sein, damit kein Schritt vergessen wird. Wir erläutern Ihnen, was in den verschiedenen Phasen der Gründung zu tun ist – vor, während und nach der Gründung. Mit der Checkliste steht der Gründung Ihres Unternehmens, Startups oder Gewerbe nichts mehr im Weg. 

Zum Artikel

Freiberufler oder Gewerbe: Was ist der Unterschied?

Selbstständig ist nicht gleich selbstständig: Möchten Sie mit einem eigenen Business durchstarten, können Sie dies entweder als Freiberufler oder mit einem Gewerbe tun. Doch was genau ist der Unterschied zwischen beiden Begriffen – und warum spielt die Unterscheidung beim Thema Buchführung und Steuern eine so wichtige Rolle? Wer entscheidet, ob Sie Freiberufler sind oder ein Gewerbe anmelden müssen? Das und mehr verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Zum Artikel

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechts- bzw. Steuerberatung dar.

FYRST- ein Angebot der Deutsche Bank AG ist nicht verantwortlich für Informationen auf Websites, die über Verweise auf dieser Website erreicht werden können, und übernehmen daher keine Haftung für die Inhalte aufseiten fremder Anbieter. Dies gilt auch für Börsen-, Finanz- und sonstige preissensitive Informationen, die aus Systemen fremder Anbieter online in Echtzeit oder zeitversetzt auf diese Website übernommen werden. Alle Meinungen oder Empfehlungen, die auf diesen unabhängigen Websites ausgesprochen werden, sind alleine die der von der Deutschen Bank unabhängigen Anbieter oder Betreiber und sind nicht Meinung oder Empfehlung der Deutschen Bank. Die bloße Existenz eines Verweises auf solche Websites stellt keine Empfehlung oder sonstige Bestätigung durch die Deutsche Bank zu Gunsten dieser Websites, deren Inhalt oder deren Betreiber dar.

Die auf unserer Seite veröffentlichten Informationen werden allesamt mit größter Sorgfalt verfasst und überprüft. Dennoch können wir nicht für die Richtigkeit garantieren, da sich Gesetze und Regelungen stetig wandeln. Ziehen Sie daher bei konkreten Anliegen immer einen Fachexperten hinzu. FYRST – Ein Angebot der Deutsche Bank AG übernimmt keinerlei Haftung für durch Fehler in den Texten entstandene Schäden.