Freiberuflich vs. selbstständig: Was ist der Unterschied?

Sie möchten Ihr eigenes Business starten – aber fragen sich, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, als Freiberufler gelten oder doch Freelancer sind? Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, sollte sich vorab darüber informieren, denn der Unterschied zwischen freiberuflich vs. selbstständig mit Gewerbe spielt insbesondere im Hinblick auf die Steuern eine wichtige Rolle.

Kurz und kompakt: Alles Wichtige zum Unterschied zwischen freiberuflich und selbstständig

  • Definition: Sowohl Freiberufler als auch selbstständige Gewerbetreibende zählen vor dem Gesetz als Selbstständige. Beide Bezeichnungen sind eine Unterform der Selbstständigkeit.
  • Unterschied: Die Einstufung als freiberuflich selbstständig oder selbstständig mit Gewerbe ist von steuerlicher Relevanz und entscheidet auch, welche Art der Buchführung für die Tätigkeit erforderlich ist.
  • Freiberufler: Freiberuflich Selbstständige sind von der Gewerbesteuer befreit und können eine vereinfachte Buchführung machen. Dazu müssen sie einer festgelegten Berufsgruppe angehören. Bestimmte Berufe sind kammerpflichtig – sie müssen sich bei ihrer Berufskammer anmelden.
  • Gewerbetreibende: Selbstständige mit einem Gewerbe sind gewerbesteuerpflichtig und benötigen einen Gewerbeschein. Sie können in unterschiedlichen Branchen Waren verkaufen.

Freiberufler, Selbstständiger, Freelancer, Gewerbetreibender: Worin unterscheiden sie sich?

Freelancer, Gewerbetreibender, Freiberufler oder Solo-Selbstständiger – Bezeichnungen für Menschen, die nicht angestellt sind, sondern ihr eigenes Unternehmen führen bzw. selbstständig ohne Arbeitgeber arbeiten, gibt es einige. Doch was ist der Unterschied zwischen einem Gewerbebetrieb, selbstständig sein und Freiberuflern? Ist ein Freelancer eigentlich das Gleiche wie ein Freiberufler? Wir klären auf.

Was sind Selbstständige?

Selbstständige sind Personen, die eine berufliche Tätigkeit unabhängig von einem Arbeitgeber ausführen. Sie sind nicht angestellt, sondern arbeiten frei und selbstbestimmt. Diese Eigenständigkeit bedeutet auch, dass die volle berufliche Verantwortung in den Händen des Selbstständigen liegt: Er muss sich darum kümmern, dass das eigene Business läuft, ausreichend Kunden bzw. Auftraggeber akquiriert und Rechnungen und Gehälter von Mitarbeitern bezahlt werden. 

Selbstständig sein ist aber nicht gleich selbstständig sein: Der Gesetzgeber unterteilt die Selbstständigkeit in zwei Kategorien – Gewerbetreibende und Freiberufler. Welche Rechtsform das Unternehmen der selbstständigen Person hat (z. B. GmbH, GbR, Einzelunternehmen) spielt dabei erst einmal keine Rolle.

Was ist der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Selbstständigen?

Der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Selbstständigen ist einfach erklärt: Jeder Freiberufler ist selbstständig – aber nicht jeder Selbstständige ist Freiberufler. Um vor dem Finanzamt als Freiberufler zu gelten, muss die selbstständige Tätigkeit bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

In erster Linie erfordert sie eine besondere Qualifikation, die Sie als Selbstständiger nachweisen müssen – etwa durch Ihre Ausbildung, eine spezielle Weiterbildung oder ein fachspezifisches Studium. Als Freiberufler verkaufen Sie keine Produkte, sondern helfen anderen mit Ihrer Dienstleistung – beispielsweise, indem Sie in beratender oder lehrender Funktion tätig sind.

Worin unterscheiden sich Gewerbetreibende von Freiberuflern?

Gewerbetreibende bieten dauerhaft Waren, die sie selbst herstellen oder verkaufen, oder Dienstleistungen an, mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Dieses Ziel verfolgen Freiberufler zwar in der Regel auch, allerdings sind meist keine spezifischen Berufsqualifikationen erforderlich, außer bei Handwerksbetrieben. Die meisten Gewerbebetriebe üben Tätigkeiten im Bereich Handel, Handwerk oder Industrie aus.

Ein weiterer Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist, dass sich letztere an die Gewerbeordnung (GewO) halten müssen. Dazu zählt etwa, dass ein Selbstständiger mit einem Gewerbe einen Gewerbeschein benötigt und Gewerbesteuer an das Finanzamt entrichten muss. Freiberufler haben den Vorteil, dass sie kein Gewerbe anmelden müssen. Ob Sie als Selbstständiger freiberuflich eingeordnet werden oder nicht, entscheidet das Finanzamt. Am einfachsten ist es, wenn Ihre Tätigkeit unter einen der sogenannten Katalogberufe fällt. 

Tipp: Freiberufler brauchen als Selbstständige keinen Gewerbeschein und müssen auch keine Gewerbesteuer zahlen. Allerdings können dennoch zusätzliche Kosten anfallen. Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte und Rechtsanwälte sind kammerpflichtig. Für die Mitgliedschaft in der Berufskammer fällt ein Kammerbetrag an, dessen Höhe von den erzielten Einnahmen abhängt.

Welche Berufe zählen als freiberufliche Katalogberufe?

Gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) zählen folgende Berufe zu den freiberuflichen Katalogberufen:

Medizin- und Heilberufe    

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Psychologen
  • Heilpraktiker
  • Therapeuten
  • Physiotherapeuten

Juristische Berufe

  • Anwälte
  • Notare
  • Steuerberater 
  • Wirtschaftsprüfer 
  • Buchprüfer

Bau, Planung und Technik

  • Ingenieure
  • Architekten
  • Naturwissenschaftler

Kunst und Kultur

  • Schriftsteller, Autoren, Journalisten
  • Texter, Übersetzer, Lektoren
  • Maler
  • Grafiker
  • Musiker
  • Schauspieler

Wissenschaft und Lehre

  • Lehrer
  • Dozenten
  • Wissenschaftler 

Weitere Berufsgruppen

  • Testamentsvollstrecker
  • Nachlasspfleger
  • Hausverwalter 
  • Lotsen
  • Lotterieeinnehmer

Sind Freelancer und Freiberufler das Gleiche?

Obwohl die beiden Bezeichnungen Freelancer und Freiberufler für Selbstständige häufig synonym verwendet werden, bedeuten sie nicht das Gleiche. Der Begriff Freelancer stammt aus dem Englischen und meint freie Mitarbeiter. Als freier Mitarbeiter muss ein Freelancer nicht wie ein Freiberufler zwangsläufig in einem Katalogberuf tätig sein, sondern kann in vielen Branchen arbeiten, wie beispielsweise:

  • Marketing
  • Grafik- und Mediendesign
  • Beratung und Coaching 
  • Social Media
  • Softwareentwicklung und Programmierung

Freelancer handeln wie andere Selbstständige auch in ihrer Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig von einem Arbeitgeber. Oftmals arbeiten sie projektbezogen für einen festgelegten Zeitraum im Auftrag eines Unternehmens oder zeitgleich für mehrere. Da ein Freelancer auch ein Gewerbe haben kann, ist er nicht automatisch ein Freiberufler.

Freiberufler, Gewerbetreibende und Freelancer: Die Unterschiede im Überblick

  Selbstständig als  
Freiberufler

Gewerbetreibender

Freelancer

Freie Dienstleistungsberufe wie Autoren, 

Künstler, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer

und Steuerberater

Produzieren vermarkten und verkaufen

dauerhaft Waren oder bieten dauerhaft 

gewerbliche Dienstleistungen an mit

Gewinnabsicht

Freie Mitarbeiter
Gesetzlich definierte Katalogberufe

Verschiedene Branchen wie Industrie

und Handel

Verschiedene Branchen, oft

projektbezogen für mehrere

Unternehmen tätig

Müssen keine Gewerbesteuer abführen

Benötigen einen Gewerbeschein und 

müssen Gewerbesteuer abführen

Müssen in der Regel keine 

Gewerbesteuer abführen

 

 

 

 

Was ist besser: Selbstständig oder freiberuflich sein?

Die Frage, ob es besser ist, selbstständig oder freiberuflich zu sein, lässt sich nicht beantworten – denn als Freiberufler zählen Sie automatisch als Selbstständiger. Im Unterschied zu einem gewerbetreibenden Selbstständigen haben Sie als Freiberufler aber gewisse Vorteile:

  • Sie müssen keine Gewerbesteuer ans Finanzamt bezahlen und benötigen für Ihre Tätigkeit auch keinen Gewerbeschein.
  • Sie müssen sich nicht beim Gewerbeamt melden, sondern Ihre Tätigkeit nur beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung registrieren lassen.
  • Sie profitieren bei Ihrer Steuererklärung für Selbstständige von einer vereinfachten Buchführung und können beim Finanzamt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen.

 

Was Sie aber wissen sollten: Auch wenn man als Freiberufler viele Vorteile genießt – aussuchen, ob Sie freiberuflicher oder gewerbetreibender Selbstständiger sind, können Sie sich nicht. Die Einstufung Ihrer Tätigkeit obliegt dem Finanzamt. Prüfen Sie, ob die Tätigkeit einem der Katalogberufe entspricht. Diese werden an die Veränderungen des Arbeitsmarkts angepasst. So zählen beispielsweise nicht nur Autoren und Schriftsteller als Freiberufler, sondern auch Werbetexter.

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Warum ist es wichtig, den Unterschied zwischen freiberuflich und selbstständig zu beachten?

Der Unterschied zwischen einem freiberuflichen und einem gewerbetreibenden Selbstständigen ist vor allem von steuerlicher Relevanz: Die Einstufung entscheidet unter anderem, welche Steuern Sie gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) zahlen müssen und wie Ihre Buchführung durchzuführen ist.

Wer muss Gewerbesteuer als Selbstständiger zahlen?

Gewerbesteuer müssen Sie als Selbstständiger zahlen, wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben. Als Freiberufler Sie von der Gewerbesteuer befreit. Sind Sie Freelancer, kommt es darauf an, wie Sie das Finanzamt eingestuft hat: Die Kategorisierung als „Freelancer“ gibt es im Steuerrecht nämlich nicht. Mit einer freiberuflichen Tätigkeit sind Sie nicht gewerbesteuerpflichtig – haben Sie ein Gewerbe, hingegen schon. 

Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder doppelte Buchführung?

Bei der Buchhaltung für Selbstständige und Freiberufler gilt:

  • Freiberufler: Sind Sie als Selbstständiger freiberuflich tätig, müssen Sie keine doppelte Buchführung machen. Für die Steuererklärung reicht dem Finanzamt eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
  • Gewerbetreibende: Haben Sie ein Gewerbe und sind kein Kleinunternehmer, sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet.
  • Freelancer: Als Freelancer kommt es bei der Buchhaltung wieder auf die Einstufung Ihres Berufs an (Selbstständig mit Gewerbe oder Freiberufler).

Was gilt für Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldung?

Bei der Umsatzsteuer ist nicht entscheidend, ob Sie als Selbstständiger freiberuflich tätig sind oder ein Gewerbe betreiben – es kommt auf Ihre Einnahmen an. Liegt Ihr Umsatz unter 22.000 € im Jahr, können Sie von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Diese befreit Sie von der Pflicht, über die Umsatzsteuervoranmeldung Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten, ist Ihre Entscheidung.

Ob Kleinunternehmer oder nicht, Freelancer, Freiberufler oder Gewerbetreibender: Als selbstständiger Unternehmer liegt es in Ihrer Verantwortung, den Überblick über Ihre Finanzen zu behalten. Kalkulieren Sie sauber und legen Sie anfallende Steuern beiseite, damit es nach Abgabe Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt keine bösen Überraschungen gibt. Ganz unkompliziert geht das mit dem Geschäftskonto von FYRST, das genau auf die Bedürfnisse von Solo-Selbstständigen und Freiberuflern zugeschnitten ist und Ihre privaten Finanzen sauber von Ihren geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben trennt.

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Fazit: Freiberuflich oder selbstständig mit Gewerbe? Darauf kommt es wirklich an

Ob Sie als Selbstständiger ein Gewerbe anmelden müssen oder als Freiberufler gelten, hängt davon ab, was Sie machen: Verkaufen Sie Waren sind Sie Gewerbetreibender – bieten Sie Dienstleistungen an, kann Sie das Finanzamt als freiberuflich selbstständig einstufen. Entscheidend ist Ihre Tätigkeit. Diese muss in die Berufsgruppe der freien Berufe fallen. Dazu zählen Künstler, juristische Berufe wie Rechtsanwälte und Notare, Dozenten und Honorarlehrkräfte, Ingenieure und Architekten sowie verschiedene Medizin- und Heilberufe. 

Die Einstufung als freiberuflich selbstständig oder gewerbetreibend spielt vor allem steuerlich eine Rolle. Als Freiberufler genießen Sie eine Reihe von Privilegien. Sie müssen keine Gewerbesteuer abführen, benötigen keinen Gewerbeschein und dürfen eine vereinfachte Buchführung machen. 

Ob freiberufliche Tätigkeit oder selbstständig mit Gewerbe: Einen klaren Überblick über Ihre Finanzen sollten Sie immer behalten. Trennen Sie Ihre privaten Einnahmen und Ausgaben von Ihren geschäftlichen und kalkulieren Sie anfallende Steuern als Selbstständiger mit ein. Am besten geht das mit einem übersichtlichen Geschäftskonto.

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