16 Steuertipps für Selbstständige: So können Sie legal Steuern sparen

Für Selbstständige sind Steuern häufig ein eher unliebsames Thema. Der ein oder andere wurde sicherlich schon von einer Steuervorauszahlung oder Nachzahlung überrascht. Damit Ihnen das nicht passiert, können Sie mit ein paar Tricks Ihre Steuern senken. Selbstständige können viele verschiedene Ausgaben ganz legal von der Steuer absetzen und dadurch bares Geld sparen. Wie Sie Ihre Steuerlast senken können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Wir geben Ihnen gerne ein paar Tipps, wie Sie als Selbstständiger Steuern sparen. Bei Fragen sollten Sie sich jedoch an Ihren Steuerberater wenden.

Kurz und kompakt: Alles Wichtige für Selbstständige zum Steuern senken

  • Steuerberater: Wenn Sie sich unsicher sind, welche Ausgaben Sie als Selbstständiger von der Steuer absetzen können, kann Ihnen ein Steuerberater helfen.
  • Steuertipps: Für Selbstständige gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, um effektiv Steuern zu sparen – und das legal. Da Sie in der Regel höhere Ausgaben haben als ein Angestellter, können Sie diese auch beim Finanzamt geltend machen.
  • Geschäftskonto: Mit einem Geschäftskonto können Sie stets private und geschäftliche Ausgaben voneinander trennen. Das erleichtert Ihnen und dem Finanzamt, den Überblick zu behalten und die Ausgaben korrekt zuzuordnen. So können Sie als Selbstständiger einfacher Steuern sparen.

Die besten Tipps zum Steuern sparen für Selbstständige

Für Selbstständige und Freiberufler ist es wichtig, die eigenen Finanzen stets im Auge zu behalten. Denn sie sind für die Versteuerung und den Cashflow im Unternehmen selbst verantwortlich. Angestellte erhalten am Ende des Monats ihr versteuertes Nettoeinkommen, Selbstständige hingegen müssen regelmäßig Steuern vorauszahlen und viele verschiedene steuerrelevante Ausgaben berücksichtigen. Je nach Rechtsform sind verschiedene Steuerarten relevant, unter anderem die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Details zu den einzelnen Steuern für Selbstständige können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.

Damit Sie nicht von einer hohen Steuernachzahlung überrascht werden, gibt es einige legale Steuertricks für Selbstständige. Mit diesen 16 Tipps können Sie Ihre Steuerlast senken.

Steuertipp 1: Steuererklärung vollständig abgeben

Die Steuererklärung für Selbstständige ist jedes Jahr fällig. Sie haben dafür bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Das klingt nach einer entspannten Angelegenheit, doch viele schieben die Steuererklärung vor sich her. „Es ist ja noch genügend Zeit bis Ende Juli.“ Doch die Monate können im Daily Business schnell verstreichen und die Frist rückt näher und näher. Um die Steuererklärung fristgerecht abzugeben und ein Bußgeld zu vermeiden, wird dann lediglich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) eingereicht. Andere Ausgaben, wie eine Handwerkerrechnung für den Umbau des Arbeitszimmers oder private Ausgaben für Krankheitskosten, werden häufig nicht berücksichtigt.

Deswegen ist es wichtig, die Zeit zu nutzen und alle relevanten Belege für das Finanzamt zusammenzustellen. Setzen Sie sich dazu auch mit Ihrem Steuerberater zusammen und fragen Sie nach, welche Kosten absetzbar sind und welche nicht. Lassen Sie die Steuererklärung von Ihrem Steuerberater machen, verlängert sich die Abgabefrist übrigens auf den 28. Februar des übernächsten Jahres.

Unser Tipp: Mit einem Geschäftskonto und einer passenden Buchhaltungssoftware sind Ihre Einnahmen und Ausgaben übersichtlich aufgelistet und die Belege dazu im System hinterlegt. Dadurch können Sie sich viel Zeit und Arbeit sparen. 

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Steuertipp 2: Arbeitsmittel absetzen

Selbstständige und Freiberufler können alle Arbeitsmittel als Betriebsausgaben absetzen. Wichtig dabei ist, dass diese mindestens zu 90 % betrieblich genutzt werden. Zu den typischen Arbeitsmitteln zählen:

  • Büromöbel
  • Bürobedarf
  • Computer und andere Bürotechnik
  • Berufliches Handy
  • Berufskleidung
  • Geräte und Maschinen
  • Software, wie bspw. für die Buchhaltung oder Grafikprogramme

Bei Computern, Mäusen, Monitoren, Druckern und anderen nicht selbstständig nutzbaren Teilen ist eine dreijährige Abschreibung notwendig, um diese als Betriebsausgaben absetzen zu können. Für selbstständig nutzbare Hardware, wie bspw. ein Laptop oder Tablet, gilt eine neue Regelung. Rückwirkend bis zum 01. Januar 2021 ist eine Abschreibung dieser Hardware inklusive Software und Zubehör ab einer Nutzungsdauer von einem Jahr sofort möglich. Auch die Vorsteuer kann direkt gezogen werden – beides unabhängig vom Kaufpreis.

Unser Tipp: Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 250 € (ohne Umsatzsteuer) können sofort abgeschrieben werden. Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zwischen 251 € und 800 €, können Sie zwischen einer Sofortabschreibung oder einem Sammelposten wählen. Teurere Wirtschaftsgüter müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Steuertipp 3: Arbeitszimmer absetzen

Wer von zu Hause aus arbeitet, kann mit einem häuslichen Arbeitszimmer Steuern sparen. Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, verschiedene Kosten rund um den Arbeitsbereich anteilig als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Dazu zählen z. B.:

  • Miete
  • Strom- und Wasser
  • Heizkosten
  • Versicherung
  • Instandhaltung und Renovierung
  • Internet
  • Telefon
  • Reinigung
  • Abgaben als Grundbesitzer

Wichtig dabei ist, dass das Arbeitszimmer klar vom privaten Wohnbereich getrennt ist. Wie hoch der Anteil der absetzbaren Kosten letzten Endes ausfällt, hängt von der Nutzungsweise des Arbeitszimmers ab. Wenden Sie sich hierfür an Ihren Steuerberater. Zudem gibt es eine steuerliche Höchstgrenze von 1.250 € pro Jahr.

Steuertipp 4: Gründungskosten absetzen

Auch die Gründungskosten, die bis zu ein Jahr vor der tatsächlichen Gründung angefallen sind, können als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Gerade in den Anfängen können Sie von solchen Steuertipps für Selbstständige profitieren. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die Vorbereitung der Geschäftsräume, Beratungskosten, Kosten für den Besuch von Gründermessen, Notarkosten, Kosten für die Gewerbeanmeldung, Werbekosten und vieles mehr.

Steuertipp 5: Auto und Fahrtkosten absetzen

Eine weitere Möglichkeit Steuern zu sparen, ist als selbstständiger Unternehmer das Auto und die Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen. Beträgt die betriebliche Nutzung Ihres Fahrzeugs mindestens 10 %, können Sie die tatsächlichen Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass Sie alle entsprechenden Belege aufheben und der Steuererklärung beilegen. Liegt die betriebliche Nutzung unter 10 %, können Sie die Kosten über die Reisekostenpauschale beim Finanzamt geltend machen. Dafür bietet es sich ein, ein Fahrtenbuch zu führen.

Selbstständige können allerdings nicht nur die Fahrtkosten absetzen, sondern auch das Auto dem Betriebsvermögen anrechnen. Dann können alle Kosten rund um das Fahrzeug als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings ist auch hierfür ausschlaggebend, wie intensiv Ihr Auto für betriebliche Zwecke genutzt wird:

  • Betriebliche Nutzung <10 %: Auto kann nicht dem Betriebsvermögen angerechnet werden
  • Betriebliche Nutzung 10-15 %: Auto kann als Betriebsvermögen deklariert werden, muss aber nicht
  • 100 % betriebliche Nutzung: Auto gilt als notwendige und muss dem Betriebsvermögen angerechnet werden

Unser Tipp: Leasingrate absetzen

Wenn Sie Ihren Firmenwagen für mindestens fünf Jahre leasen, können Sie die Raten direkt als Betriebskosten geltend machen. Eine Abschreibung ist nicht notwendig.

Steuertipp 6: Kosten für Weiterbildungen absetzen

Selbstständige können Steuern sparen, wenn sie sich beruflich weiterentwickeln. Denn die Weiterbildung trägt zum Erfolg des Unternehmens bei und ist somit eine Betriebsausgabe. Folgende Kosten können abgesetzt werden:

  • Fachliteratur und Zeitschriften
  • Gebühren für Seminare, Lehrgänge etc.
  • Fahrt- und Übernachtungskosten im Rahmen der Fortbildung

Steuertipp 7: Versicherungen von der Steuer absetzen

Ein oft übersehener, aber wirkungsvoller Weg, um als Selbstständiger Steuern zu sparen, ist das Absetzen von Versicherungen. Betrieblich notwendige Versicherungen für Selbstständige, wie etwa Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, zählen zu den Betriebsausgaben und können somit steuerlich geltend gemacht werden. Diese Ausgaben mindern direkt Ihren zu versteuernden Gewinn und senken somit Ihre Steuerlast.

Steuertipp 8: Investitionen tätigen

Zu den allgemeinen Steuerspartipps für Selbstständige zählt der Grundsatz: Je weniger Einkommen, desto weniger Steuern müssen gezahlt werden. Dabei geht es nicht darum, wenig Umsatz bzw. Gewinne zu erzielen. Mit cleveren Investitionen in Ihr Unternehmen können Sie das zu versteuernde Einkommen verringern. Zudem können Sie den Investitionsabzug für sich nutzen. Haben Sie über die nächsten drei Jahre Investitionen geplant, können Sie sich 50 % der Kosten erstatten lassen. Dieser Investitionsabzugsbetrag sorgt für zusätzliche Liquidität.

Wichtig: Sollten die Investitionen, die im Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt werden, in den kommenden drei Jahren nicht getätigt werden, muss das Geld zurückgezahlt werden.

Steuertipp 9: Rechtsform beachten

Welche Rechtsform ein Unternehmen hat oder Sie als Solo-Selbstständiger haben, kann einen großen Einfluss auf die Steuern haben. Bei hohen Gewinnen wird bspw. der Steuersatz bei einer GmbH günstiger. Zudem können Sie Ihr Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe bei der Steuer geltend machen. Sie selbst zahlen auf Ihr Gehalt Einkommensteuer. Ihr Steuerberater kann Ihnen helfen, die passende Rechtsform für Ihre selbstständige Tätigkeit zu finden, um Steuern zu sparen und Ihre steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Steuertipp 10: Kosten für den Steuerberater absetzen

Ein weiterer Tipp für Selbstständige zum Senken der Steuern ist das Absetzen der Kosten für den Steuerberater. Die Ausgaben für eine Steuerberatung zählen zu den Betriebsausgaben und mindern somit direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dies umfasst neben der Erstellung der Steuererklärung auch Beratungsleistungen zu steuerlichen Fragen und die Unterstützung bei Betriebsprüfungen. Halten Sie alle Rechnungen Ihres Steuerberaters griffbereit und reichen Sie diese bei der Steuererklärung ein. Durch diesen legalen Steuertrick für Selbstständige können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Ihre Steuerangelegenheiten professionell und korrekt gehandhabt werden – eine Win-Win-Situation.

Steuertipp 11: Ausgaben für berufliche Website absetzen

Eine professionelle Website ist für viele Selbstständige unverzichtbar. Sie kann die Bekanntheit, Reichweite und dadurch auch die Gewinne steigern. Die Kosten dafür können steuerlich abgesetzt werden. Von der Domainregistrierung über das Hosting bis hin zur Erstellung und regelmäßigen Pflege – all diese Ausgaben zählen zu den Betriebsausgaben.

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Steuertipp 12: Geschenke für Mitarbeiter angeben

Geschenke für Mitarbeiter können nicht nur die Motivation und Zufriedenheit im Team steigern, sondern auch steuerlich abgesetzt werden. Bis zu einem Betrag von 50 € pro Mitarbeiter und Jahr sind diese Geschenke als Betriebsausgaben absetzbar. Dies gilt für Sachgeschenke, die einen persönlichen Anlass oder besondere Leistungen würdigen. Achten Sie darauf, dass die Geschenke angemessen sind und die Höchstgrenze eingehalten wird, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Durch diesen Steuertipp können Sie als Selbstständiger Steuern sparen und gleichzeitig das Betriebsklima verbessern.

Steuertipp 13: Bewirtungskosten absetzen

Eine bekannte Möglichkeit, um als Selbstständiger Steuern zu sparen, ist das Absetzen von Bewirtungskosten. Ausgaben für Geschäftsessen mit Kunden, Geschäftspartnern oder Mitarbeitern können zu 70 % als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Lassen Sie sich bei einem Restaurantbesuch einen Bewirtungsbeleg ausstellen. Zur Bewirtung gehört neben dem klassischen Essen auswärts jedoch auch die Bewirtung im Büro, bspw. wenn Sie Ihren Mitarbeitern Getränke und andere Verpflegung zur Verfügung stellen. Auch bei einer Firmenfeier zählen Speisen und Getränke zu den Bewirtungskosten.

Steuertipp 14: Spenden und Sponsoring beachten

Selbstständige können Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen als Sonderausgaben absetzen, wenn die Spende einen betrieblichen Anlass hat. Ebenso können Ausgaben für Sponsoring, wenn sie betrieblich veranlasst sind und einen werbewirksamen Effekt haben, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Höchstbeträge und die Anforderungen an die Dokumentation der Spenden- und Sponsoringausgaben, damit die Kosten bei der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

Steuertipp 15: Zehn-Tage-Regel clever nutzen

Ein einfacher Steuerspartipp für Selbstständige ist die Zehn-Tage-Regel. Normalerweise ordnen Sie Einnahmen und Ausgaben dem Jahr zu, in dem sie auf Ihrem Geschäftskonto erscheinen. Bei regelmäßigen Zahlungen wie Mieten, Energiekosten, Kosten für Handy und Internet sowie Kontoführungsgebühren gibt es jedoch eine Ausnahme. Zahlungen, die in den letzten zehn Tagen des alten Jahres fällig sind und innerhalb der ersten zehn Tage des neuen Jahres beglichen werden, können noch dem alten Jahr zugerechnet werden. Das bedeutet, dass Sie Kosten für den Januar, die Sie innerhalb der zehn Tage zahlen, in den Dezember schieben können. Dadurch verringern Sie Ihr Einkommen als Selbstständiger im letzten Jahr und können Steuern sparen.

Steuertipp 16: Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen

Ein weiterer effektiver Steuertipp für Selbstständige ist die Nutzung der Kleinunternehmerregelung. Wenn Ihr Jahresumsatz 22.000 € nicht überschreitet und im Folgejahr voraussichtlich unter 50.000 € liegen wird, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Damit entfallen zudem die monatlichen Voranmeldungen der Umsatzsteuer und die jährliche Umsatzsteuererklärung. Dies spart Ihnen eine Menge Zeit und Aufwand. Die Kleinunternehmerregelung können Sie beantragen, indem Sie diese im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.

Fazit: Zu versteuerndes Einkommen senken und Steuern sparen

Mit legalen Steuertricks für Selbstständige und Freiberufler können Sie Ihr Einkommen senken, wodurch sich eine niedrigere Steuerlast ergibt. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Betriebsausgaben, Weiterbildungskosten und viele weitere Ausgaben beim Finanzamt geltend zu machen. Diese Kosten werden von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch ergibt sich ein niedrigerer Betrag, auf den das Finanzamt Steuern wie die Einkommensteuer oder Gewerbesteuer erhebt. Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Ausgaben absetzbar sind, und nutzen Sie die Möglichkeiten, um als Selbstständiger Steuern zu sparen. 

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