Nebengewerbe anmelden: Was gibt es zu beachten?

Viele Menschen träumen davon, ihr eigenes Unternehmen zu gründen, scheuen allerdings das Risiko einer Selbstständigkeit. Möchten Sie die Sicherheit Ihres Hauptberufs nicht aufgeben, können Sie eine spezielle Form der Existenzgründung wahrnehmen und ein Nebengewerbe gründen. So genießen Sie weiter die Vorteile Ihres Angestelltenverhältnisses und können nebenberuflich als Gewerbetreibender tätig sein. Doch wie kann man überhaupt ein Nebengewerbe anmelden, welche Voraussetzungen gibt es und welche Kosten fallen an? Wir zeigen Schritt für Schritt, wie Sie neben Ihrem Hauptberuf ein Gewerbe anmelden. 

Kurz und kompakt: Alles Wichtige zum Thema Nebengewerbe anmelden

  • Nebegewerbe: Ein Nebengewerbe bezeichnet ein angemeldetes Gewerbe, das in geringem Umfang und nicht hauptberuflich ausgeübt wird.
  • Voraussetzungen: Die Nebentätigkeit darf nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen und einen Arbeitsumfang von 20 Stunden pro Woche überschreiten.
  • Anmeldung: Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt. Außerdem sind weitere Formulare und Anmeldungen beim Finanzamt, der Handelskammer, Berufsgenossenschaft und Krankenversicherung auszufüllen. 

Was ist ein Nebengewerbe?

Als Nebengewerbe wird ein angemeldetes Gewerbe bezeichnet, das nicht in Vollzeit bzw. hauptberuflich betrieben wird. Laut Krankenkasse und Gesetzgeber darf die Arbeitszeit bei der nebenberuflichen Tätigkeit 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Zudem müssen die Einkünfte aus dem Nebengewerbe weniger als die Hälfte des gesamten Einkommens ausmachen. Die Angabe, ob Sie ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe eröffnen, ist einer der ersten Schritte der Anmeldung beim Gewerbeamt. Da prinzipiell jedes Gewerbe von einem nebenberuflichen Gewerbetreibenden ausgeübt werden kann, gibt es sonst keinen Unterschied bei der Anmeldung eines Hauptgewerbes oder Nebengewerbes. 

Die Bezeichnung Nebengewerbe gibt keine Auskunft über die Rechtsform eines Unternehmens. Sie können ein Nebengewerbe bspw. problemlos als Einzelunternehmer, GbR oder GmbH gründen.

Nebengewerbe anmelden: Voraussetzungen

Um ein Nebengewerbe anmelden zu können, gelten folgende Voraussetzungen für Ihre nebenberufliche Tätigkeit:

  • Ihr Gewerbe darf nicht in Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber stehen 
  • Die nebenberufliche Tätigkeit darf keinen Einfluss die Leistung im Hauptberuf haben und die Arbeitszeit darf 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten 
  • Es dürfen keine Mittel vom Arbeitgeber für Ihr Gewerbe genutzt werden 

Darüber hinaus müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, die auch bei der Anmeldung eines Hauptgewerbes gelten. Allen voran müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein. Die Anmeldung eines Nebengewerbes ist beim zuständigen Ordnungsamt oder Gewerbeamt möglich. In der Regel benötigen Sie keinen Termin, allerdings sind einige Unterlagen mitzubringen, wie einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung. Existenzgründer von außerhalb der EU benötigen außerdem eine gültige Aufenthaltserlaubnis ohne einschränkende Auflagen. Soll Ihr Betrieb die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (KG) oder offenen Handelsgesellschaft (oHG) tragen, ist ein Handelsregisterauszug zur Anmeldung des Nebengewerbes mitzubringen. Je nachdem, welcher Nebentätigkeit Sie mit dem Gewerbe nachgehen, kann es zudem sein, dass Sie bestimmte Qualifikationen – wie einen Meisterbrief – beim Gewerbeamt nachweisen müssen. 

Möchten Sie nebenberuflich als Freiberufler arbeiten, müssen Sie im Gegensatz zu Gewerbetreibenden kein Nebengewerbe anmelden. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit muss lediglich das zuständige Finanzamt informiert werden. 

 

Wie viel kostet es, ein Nebengewerbe anzumelden?

Beim Anmelden eines Nebengewerbes fallen die gleichen Kosten wie bei einem Hauptgewerbe an. In der Regel liegen die Kosten zur Anmeldung eines Nebengewerbes zwischen 10 € und 60 €, abhängig von der jeweiligen Gemeinde. Für eine Zweitschrift oder falls weitere Unterlagen wie ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen sind, fallen zusätzliche Kosten an. In einigen Gemeinden kann die Gewerbeanmeldung für Nebengewerbe und Hauptgewerbe bereits online durchgeführt werden. So bleibt Ihnen der Gang zum Gewerbeamt erspart. Allerdings steht Ihnen kein Mitarbeiter unmittelbar zur Verfügung, falls sie Fragen zur Beantragung des Gewerbescheins haben. Die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung dauert im Normalfall etwa vier Wochen. 

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wie meldet man ein Nebengewerbe an?

Um Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit anzumelden, müssen Sie zunächst einen Gewerbeschein beantragen. Diesen erhalten Sie vom zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt, sofern Sie alle Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung erfüllen. Den Gewerbeschein können Sie abhängig von dem zuständigen Amt online, vor Ort oder per Post beantragen. Mit der Anmeldung Ihres Betriebs beim Gewerbeamt ist der Prozess der Gründung allerdings noch nicht abgeschlossen. Danach sind noch weitere Schritte notwendig. Um einen Überblick zu erhalten welche Schritte beim Gründen eines Nebengewerbes zu erledigen sind, haben wir Ihnen eine Checkliste erstellt: 

  1. Nebengewerbe beim Gewerbeamt anmelden 
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausfüllen 
  3. IHK oder HKW beitreten 
  4. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft 
  5. Krankenversicherung informieren
  6. Betriebsnummer beantragen
  7. Geschäftskonto eröffnen

Schritt 1: Nebengewerbe anmelden

Als ersten Schritt in Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit, müssen Sie Ihr Nebengewerbe beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt anmelden. Hierzu beantragen Sie beim zuständigen Amt einen Gewerbeschein. Für eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung sind alle nötigen Dokumente und Genehmigungen vorzulegen. Abhängig von der Gemeinde können Sie die Gründung Ihres Betriebs online, postalisch oder vor Ort durchführen. Das Gewerbeamt finden Sie in der Regel in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Haben Sie alle nötigen Unterlagen vollständig und richtig eingereicht und Ihre Tätigkeit wurde auf Legalität überprüft, kann die Anmeldung Ihres Nebengewerbes abgeschlossen werden. Anschließend werden die Daten Ihres Gewerbes automatisch an weitere Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) weitergeleitet. 

Schritt 2: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausfüllen

Nach der Gründung Ihres Gewerbebetriebs erhalten Sie normalerweise vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer. Zur Anmeldung beim Finanzamt, müssen Sie dieses Formular ausfüllen. Wenn Sie mit Ihrem Betrieb Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei kaufen oder verkaufen möchten, benötigen Sie außerdem eine Umsatzsteuer-ID. Hierzu können Sie das Bundeszentralamt für Steuern kontaktieren. 

Schritt 3: IHK oder HKW beitreten

Abhängig von der Art Ihres Nebengewerbes, ist entweder eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer verpflichtend. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt übermittelt dieses alle nötigen Informationen an die zuständige Handelskammer oder Handwerkskammer. Im Anschluss erhalten Sie ein Schreiben mit den Details zu Ihrer Mitgliedschaft sowie einem steuerlichen Erfassungsbogen. Fällt Ihr Betrieb in den Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer, müssen Sie sich zudem vorab informieren, ob Ihr Gewerbe in die Handwerksrolle einzutragen ist. Dort werden alle Betriebe gelistet, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben. 

Schritt 4: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Nach der Gründung Ihres Teilgewerbes müssen Sie dieses bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Berufsgenossenschaften gibt es für verschiedene Berufsfelder. Sie kümmern sich um die gesundheitlichen Aspekte eines Unternehmens, wie die gesetzliche Unfallversicherung. In der Regel benachrichtigt das Gewerbeamt die Genossenschaft automatisch über Ihre Gründung, allerdings können Sie dies auch selbst übernehmen, da die Anmeldung innerhalb einer Woche erledigt sein muss. 

Schritt 5: Krankenversicherung informieren

Wenn Sie ein Nebengewerbe eröffnen ist es wichtig, Ihre Krankenversicherung darüber in Kenntnis zu setzen. Die Krankenversicherung prüft dann, ob ihre selbstständige Tätigkeit wirklich als Nebengewerbe eingestuft werden kann oder ob sie als Hauptgewerbe angesehen wird. Dabei sind folgende Punkte für die Krankenversicherung von Bedeutung: 

  • Einkommen: Die Einkünfte aus der Nebentätigkeit übersteigen nicht das Einkommen aus Ihrem Hauptberuf. 
  • Arbeitszeit: Die nebenberufliche Tätigkeit beansprucht nicht mehr als 20 Stunden pro Woche. 
  • Mitarbeiter: Beschäftigen Sie Angestellte, darf der Lohn die Geringfügigkeitsgrenze von 538 € pro Monat nicht überschreiten. 

Stuft auch die Krankenversicherung Ihre Tätigkeit als Nebengewerbe ein, ändert sich nicht viel. Da Sie durch Ihre hauptberufliche Tätigkeit bereits abgesichert sind, besteht kein Bedarf, sich anderweitig zu versichern. Lediglich Ihre Beiträge könnten etwas steigen, da die Einkünfte aus dem Nebengewerbe auf Ihr Einkommen zugeschlagen werden. 

Schritt 6: Betriebsnummer beantragen

Beschäftigen Sie Angestellte in Ihrem Nebengewerbe, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Diese kann bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Die Nummer wird bei der Anmeldung zur Sozialversicherung und Krankenversicherung angegeben. Allerdings kommt es im Nebenerwerb nur selten dazu, dass Mitarbeiter angestellt werden, sodass dieser Punkt bei den meisten nebenberuflichen Existenzgründern wegfällt. 

Schritt 7: Geschäftskonto eröffnen

Zwar ist es nicht verpflichtend, allerdings empfiehlt sich die Eröffnung eines Geschäftskonto für alle Selbstständigen und Freiberufler. So können Sie berufliche und private Ausgaben strickt voneinander trennen, was für die Buchführung und steuerliche Zwecke von großem Vorteil ist. Unser digitales Geschäftskonto eignet sich hierfür perfekt! Haben Sie gerade erst Ihre Nebentätigkeit angefangen und ein Teilgewerbe angemeldet, profitieren Sie mit FYRST Base von 50 kostenlosen beleglosen Buchungsposten ab einem Kontoführungsentgelt von 0 €. Für Nebengewerbe mit mehr Transaktionen ist FYRST Complete die perfekte Wahl! Bei beiden Kontomodellen erhalten Sie unsere Kreditkarte FYRST Card Plus kostenlos dazu. 

Das FYRST Gründerkonto - 0€ Kontoführung im 1. Jahr

Für alle Gründer und die, die es werden wollen:

  • Kostenlose Kreditkarte
  • sevDesk Buchhaltungssoftware
  • DATEV-Schnittstelle zum Steuerberater

Und vieles mehr wie bspw. ein kostenloses Unterkonto und ein Versicherungscheck. Alle Features sind 1 Jahr lang ohne monatlichen Grundpreis. 

Welche Auswirkungen hat die Gründung eines Nebengewerbes auf die Steuer?

Als Gewerbetreibender ändert sich die jährliche Steuererklärung. Gründen Sie Ihr Gewerbe als Einzelunternehmen oder GbR, werden für die Einkommenssteuer das Gehalt der hauptberuflichen Tätigkeit und der Gewinn aus der Nebentätigkeit zusammengerechnet. Zudem müssen Gewerbetreibende die Gewerbesteuer zahlen. Allerdings gibt es hier einen Freibetrag von 24.500 €. Liegt der Gewinn Ihres Betriebes pro Jahr unter diesem Wert, ist keine Gewerbesteuer zu entrichten. Bei Kapitalgesellschaften hingegen gelten andere Regeln bei der Steuer. Hier wird die Gewerbesteuer bereits ab dem ersten Euro Gewinn fällig und zusätzlich fällt die Körperschaftssteuer an. 

FYRST Insights abonnieren und nichts Wichtiges mehr verpassen

Gehören Sie zu den ersten, die von neuen Angeboten und Entwicklungen erfahren. Als Digitalbank setzen wir auf digitale Kommunikation und bieten Ihnen darüber exklusive Angebote und wichtige Informationen rund um Ihr Geschäftskonto. 

  •  Als erster von exklusiven Angeboten erfahren 
  • Keine wichtigen Informationen verpassen 
  • Versand ca. einmal im Monat – Kein Spam

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Gewerbe anmelden: So geht's!

Neben Tatendrang und einer guten Idee, bedarf die Gründung eines Unternehmens viel Planungs- und Verwaltungsarbeit. Dabei ist die Gewerbeanmeldung einer
der wichtigsten Schritte in der noch jungen Laufbahn des Gewerbes. Wir zeigen Ihnen wie die Gewerbeanmeldung problemlos verläuft und worauf Sie achten müssen.

Zum Artikel

Selbstständigkeit anmelden: Worauf muss man achten? 

Egal ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, in Deutschland muss jede selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet werden. Zusätzlich zum Anmelden beim Finanzamt ist mit einem Gewerbe als selbstständige Tätigkeit auch eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Wir erklären Ihnen, worin der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden liegt und geben Ihnen einen kompakten Überblick, was beim Anmelden der Selbstständigkeit beim Finanzamt zu tun ist und worauf Sie besonders achten sollten.

Zum Artikel

Förderung für Selbstständige

Die Finanzierung der selbstständigen Tätigkeit stellt viele Gründer vor Probleme. Deshalb gibt es zahlreiche Angebote zur Unterstützung und Förderung für Selbstständige und Existenzgründer. In unserem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fördermittel für Selbstständige und Existenzgründer und erfahren, wie Sie sich mit Hilfe der finanziellen Unterstützung selbstständig machen.   

Zum Artikel

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechts- bzw. Steuerberatung dar.

FYRST- ein Angebot der Deutsche Bank AG ist nicht verantwortlich für Informationen auf Websites, die über Verweise auf dieser Website erreicht werden können, und übernehmen daher keine Haftung für die Inhalte aufseiten fremder Anbieter. Dies gilt auch für Börsen-, Finanz- und sonstige preissensitive Informationen, die aus Systemen fremder Anbieter online in Echtzeit oder zeitversetzt auf diese Website übernommen werden. Alle Meinungen oder Empfehlungen, die auf diesen unabhängigen Websites ausgesprochen werden, sind alleine die der von der Deutschen Bank unabhängigen Anbieter oder Betreiber und sind nicht Meinung oder Empfehlung der Deutschen Bank. Die bloße Existenz eines Verweises auf solche Websites stellt keine Empfehlung oder sonstige Bestätigung durch die Deutsche Bank zu Gunsten dieser Websites, deren Inhalt oder deren Betreiber dar.

Die auf unserer Seite veröffentlichten Informationen werden allesamt mit größter Sorgfalt verfasst und überprüft. Dennoch können wir nicht für die Richtigkeit garantieren, da sich Gesetze und Regelungen stetig wandeln. Ziehen Sie daher bei konkreten Anliegen immer einen Fachexperten hinzu. FYRST – Ein Angebot der Deutsche Bank AG übernimmt keinerlei Haftung für durch Fehler in den Texten entstandene Schäden.