Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? 

Viele Gründer und Kleinunternehmer stellen sich die Frage, ab wann man ein Unternehmen bzw. die Selbstständigkeit als Gewerbe anmelden muss. Für eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung ist eine gute Vorbereitung wichtig. Im Vorfeld sind einige administrative Aufgaben zu erledigen, ebenso wie nach Erhalt des Gewerbescheins. Ab wann man ein Gewerbe braucht, wie das Anmelden abläuft und was man alles beachten muss, erklären wir in unserem Ratgeber. 

Kurz und kompakt: Alles Wichtige dazu, ab wann man ein Gewerbe anmelden muss

  • Gewerbeanmeldung: Wer eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt und damit Gewinn erzielen möchte, muss ein Gewerbe anmelden. Ausgenommen davon sind Freiberufler und Betriebe der Urproduktion.  
  • Gewerbliche Tätigkeit: Eine gewerbliche Tätigkeit muss selbstständig, dauerhaft und langfristig gewinnorientiert sein sowie eine Beteiligung am Wirtschaftsverkehr darstellen. 
  • Ab wann: Das Gewerbe muss angemeldet werden, sobald die Tätigkeit aufgenommen wird. Eine verspätete Gewerbeanmeldung kann zu Bußgeldern und Nachzahlungen führen. 

Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Prinzipiell muss in Deutschland jeder, der sich selbstständig macht und Gewinn erzielen möchte, ein Gewerbe anmelden. Mit dem Erwerb des Gewerbescheins vom zuständigen Gewerbeamt erhält man die Erlaubnis, einen Gewerbebetrieb führen zu dürfen. Lediglich Freiberufler und Betriebe, die in der Urproduktion tätig sind, sind von der Gewerbepflicht ausgenommen. Auch Personen, die nur nebenberuflich selbstständig sind, müssen beim Gewerbeamt ein Nebengewerbe anmelden. Eine Gewerbeanmeldung ist also ab dem Zeitpunkt notwendig, sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Je nach Art des Gewerbes kann es zudem sein, dass neben dem Gewerbeschein weitere Nachweise oder Erlaubnisse notwendig sind. 

 

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)

Ab wann man ein Gewerbe braucht, ist in § 14 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Sobald einer der Punkte zutrifft, bedarf es einer Gewerbeanmeldung:

  • Eine gewerbliche Tätigkeit wird aufgenommen
  • Ein bereits bestehender Gewerbebetrieb wird übernommen
  • Ein Gewerbebetrieb wird verlegt (Gewerbeummeldung)
  • Eine neue Zweigstelle des Betriebs wird gegründet
  • Die Gewerbeart wird geändert

Die Gewerbeanmeldung kann durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars bei der zuständigen Behörde erfolgen.

Was zählt als gewerbliche Tätigkeit?

Sie benötigen einen Gewerbeschein, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Doch was gilt überhaupt als gewerbliche Tätigkeit? Hierzu reicht ein Blick auf § 15 Abs. 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Das Gesetz beschreibt eine gewerbliche Tätigkeit wie folgt: 

  • Die Tätigkeit wird selbstständig ausgeübt
  • Die Tätigkeit zielt dauerhaft und langfristig darauf ab, Gewinn zu erzielen
  • Die Tätigkeit stellt eine Beteiligung am Wirtschaftsverkehr dar
  • Es wird keine freiberufliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt

Wie hoch die Einnahmen mit der gewerblichen Tätigkeit ausfallen, spielt dabei prinzipiell keine Rolle. Auch für einen Betrieb mit geringen Einnahmen oder ein Nebengewerbe müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Als Kleinunternehmer mit einem Gewerbebetrieb, der weniger als 24.500 € pro Jahr einnimmt, profitieren Sie jedoch noch von dem Freibetrag und müssen keine Gewerbesteuer zahlen (Stand 05.2024). Für manche gewerbliche Tätigkeiten besteht außerdem eine Erlaubnispflicht. 

Wann benötigt man eine Erlaubnis für ein Gewerbe?

Für einige Berufe – z. B. Immobilienmakler oder Gastronomen – wird zunächst eine Erlaubnis benötigt, bevor die Gewerbeanmeldung erfolgreich durchgeführt werden kann. Ob für Ihren Beruf eine Erlaubnis vorausgesetzt wird, erfahren Sie beim Gewerbeamt oder der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Sondergenehmigung für Ihren Gewerbebetrieb können Sie beim zuständigen Gewerbeamt oder der zuständigen Behörde beantragen.

 

Hierzu benötigt die Behörde folgende Unterlagen: 

  • Nachweis über die Berufsqualifikation
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und Rathaus
  • SCHUFA-Bonitätsauskunft
  • Polizeiliches Führungszeugnis

 

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Ausnahmen bei der Gewerbeanmeldung: Freiberufler und Urproduktion

Selbstständige, die einem freien Beruf nachgehen, müssen kein Gewerbe anmelden. Zu den freien Berufen zählen vor allem ärztliche, lehrende und künstlerische Tätigkeiten, wie z. B. Ärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Autoren oder Künstler. Sind Sie in einem dieser Berufe selbstständig, gelten Sie als Freiberufler und benötigen somit keinen Gewerbeschein. Ob Sie mit Ihrer Tätigkeit vom Finanzamt als Freiberufler eingestuft werden, können Sie in § 18 EStG nachlesen. 

Neben Freiberuflern sind außerdem Unternehmer, die in der Urproduktion tätig sind, von der Gewerbeanmeldung befreit. Dazu zählen Tätigkeiten der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und dem Bergbau. Bei der Gründung eines solchen Unternehmens ist kein Gewerbeschein erforderlich, allerdings muss die Tätigkeit trotzdem dem Finanzamt gemeldet werden. 

Der konkrete Zeitpunkt, ab wann ein Gewerbe angemeldet werden muss

Die Frage, ab wann man ein Gewerbe anmelden muss, kann sowohl auf formale Kriterien als auch den genauen Zeitpunkt der Anmeldung abzielen. Ein Gewerbe muss angemeldet werden, sobald die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Deshalb ist es ratsam, den Gewerbeschein bereits vor dem eigentlichen Start des Gewerbes zu beantragen. So herrscht von Beginn an Rechts- und Handlungssicherheit für alle Kunden und den Selbstständigen. Wer sein Gewerbe erst anmeldet, während dieses schon betrieben wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nachdem wie lange Sie bereits als Gewerbetreibender aktiv sind, haben Sie bei einer verspäteten Anmeldung mit Bußgeldern und Nachzahlungen zu rechnen. 

Ab wann ist eine Gewerbeanmeldung bei einem Kleingewerbe oder Nebengewerbe notwendig?

Sowohl für Nebengewerbe und Kleingewerbe als auch für ein Hauptgewerbe gelten dieselben Regeln. Sobald die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird, muss Sie angemeldet werden – egal ob die Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich mit hohen oder niedrigen Einnahmen ausgeführt wird. 

Kleingewerbe und Kleinunternehmen werden häufig verwechselt. Kleingewerbe sind gewerbliche Unternehmen (keine Freiberufler), deren Betreiber nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs gebunden sind und keine Eintragung im Handelsregister benötigen. Als Kleinunternehmer gemäß der Kleinunternehmerregelung können sich sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende registrieren lassen und von den Vorteilen – wie der Befreiung der Umsatzsteuerpflicht – profitieren. 

Wie geht es nach der Gewerbeanmeldung weiter?

Nach der Anmeldung Ihres Gewerbes beim Gewerbeamt muss dieses auch bei weiteren Behörden gemeldet werden. In der Regel werden die Daten vom Gewerbeamt automatisch an die zuständigen Behörden – wie Finanzamt, IHK oder Berufsgenossenschaften – weitergeleitet. Vom Finanzamt erhalten Sie dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie zurücksenden müssen. Eine genau Schritt-für-Schritt-Anleitung und was es alles zu beachten gibt, finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Gewerbe anmelden

 

Zudem ist es sinnvoll, bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ein Geschäftskonto zu eröffnen. Mit einem Geschäftskonto für Selbstständige und Freiberufler können Sie private und berufliche Ausgaben voneinander trennen und behalten stets den Überblick über Ihre Finanzen. Als Kleinunternehmer oder mit einem Nebengewerbe profitieren Sie mit FYRST Base von 50 kostenlosen beleglosen Buchungsposten ab einem Kontoführungsentgelt von 0 €. Für Gewerbetreibende mit mehr Transaktionen empfiehlt sich unser Geschäftskonto FYRST Complete.

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