Firmennamen prüfen: Warum Sie nicht darauf verzichten sollten

Einen guten Namen für das eigene Unternehmen beim Start in die Selbstständigkeit zu finden, ist gar nicht so leicht – schließlich sollte er nicht nur zeigen, was Sie anbieten, sondern auch einzigartig sein, damit er Ihren Kunden im Kopf bleibt. Gegen fremde Rechte verstoßen darf er aber auch nicht. Daher ist es unerlässlich, den gewünschten Firmennamen zu prüfen. Wie das geht, worauf Sie dabei achten sollten und was passieren kann, wenn man auf eine Prüfung des Firmennamens verzichtet, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Kurz und kompakt: Alles Wichtige zur Prüfung Ihres Firmennamens

  • Ausgangslage: Möchten Sie sich selbstständig machen, braucht Ihr Unternehmen einen Namen, der noch nicht vergeben ist und keine fremden Namens- oder Markenrechte verletzt.
  • Namensfindung: Bei der Namensfindung können Sie Ihre Firma als Personen-, Sach- oder Fantasiefirma benennen oder den Unternehmensnamen aus einer Mischform bilden.
  • Prüfung: Haben Sie sich einen passenden Firmennamen überlegt, sollten Sie diesen prüfen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Namensidee ohne rechtliche Konsequenzen verwenden dürfen.
  • Möglichkeiten: Kontrollieren Sie die Verfügbarkeit Ihres Unternehmensnamens durch eine Recherche bei Google, im Handels- und Unternehmensregister und in den Datenbanken der Markenämter. Bei der IHK können Sie Ihren Firmennamen kostenpflichtig prüfen lassen.

Wie sehen typische Firmennamen aus?

Bei der Namensfindung von Firmennamen gibt es verschiedene Herangehensweisen. Typisch ist die Namensbildung auf folgenden Wegen:

Personenfirmen

Bei Personenfirmen besteht der Name des Unternehmens aus Ihrem Namen als Inhaber und der Rechtsform des Unternehmens. Typisch ist das vor allem bei Freiberuflern und Einzelunternehmen. Beispiel: Martina Musterfrau UG

Sachfirmen

Sachfirmen lassen einfache Rückschlüsse auf Ihr Angebot zu, indem sich der Unternehmensname auf das Tätigkeitsfeld der Firma bezieht. Beispiel: XYZ Schlüsseldienst

Fantasiefirmen

Fantasiefirmen gibt es natürlich wirklich – aber ihr Name ist eine Wortneuschöpfung. Zwar lässt der Firmenname dann keinen Rückschluss darauf zu, was das Unternehmen anbietet, bleibt aber durch seine Einzigartigkeit Kunden im Gedächtnis und erhöht die Markenpräsenz. Beispiel: Zalando

Mischfirmen

Bei Mischfirmen setzt sich der Unternehmensname aus einer Kombination aus Personen-, Sach- und Fantasienamen zusammen. Da er dadurch sehr lang werden kann, ist es typisch, dass das Unternehmen im Geschäftsverkehr mit seiner Geschäftsbezeichnung auftritt. Beispiel: Max Mustermanns schneller Schlüsseldienst GmbH

Gut zu wissen: Es gibt bestimmte Bezeichnungen, die Sie nicht als Firmennamen verwenden dürfen. Laut den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs darf der Name Ihres Unternehmens weder irreführend sein noch darf es ihm an Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft fehlen.

 
In jedem Fall muss die Rechtsform des Unternehmens im Firmennamen stehen. Je nachdem, welche Rechtsform die richtige für Ihr Unternehmen ist, kann das beispielsweise durch den Zusatz GmbH für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, UG für eine Unternehmergesellschaft oder GbR für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts geschehen.

Woran kann ich einen guten Unternehmensnamen festmachen?

Ein guter Name für ein Unternehmen bleibt im Kopf und ist einzigartig. Er kann auch direkte Rückschlüsse auf die Arbeit Ihrer Firma geben oder Ihren Namen als Gründer beinhalten – muss es aber nicht. Sie sind als Selbstständiger bei der Namensgebung relativ frei und können sich kreativ ausleben

Behalten Sie dennoch bei der Namensfindung im Kopf: Der Unternehmensname ist die offizielle Bezeichnung Ihrer Firma, die im Handelsregister eingetragen wird, auf Ihren Rechnungen und im Impressum steht und in der Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern verwendet wird. Er sollte somit seriös sein und darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang drei Stichworte: Kennzeichnungskraft, Irreführungsverbot und Unterscheidungskraft.

Kennzeichnungskraft

Bei der Suche nach einem Namen ist das erste wichtige Kriterium die Kennzeichnungskraft: Ihr Unternehmensname sollte zu Ihrer Firma passen und bei Ihrer Kundschaft Assoziationen wecken, was Sie mit Ihrem Unternehmen anbieten. Reine Beschreibungen ohne weitere kennzeichnende Zusätze wie „Supermarkt“ oder „Autohaus“ sind nicht geeignet – und auch nicht zulässig. Individualisieren Sie daher Ihren Wunschnamen, entweder durch Buchstabenkombinationen, Ihren eigenen Namen oder Fantasiebegriffe, die im besten Fall dennoch Rückschlüsse auf Ihr Angebot zulassen.

Tipp: Bei der Suche nach einem passenden Firmennamen sollten Sie prüfen, ob Ihr Wunschname

  • sich leicht merken und aussprechen lässt
  • positive Assoziationen abruft
  • Hinweise auf Ihr Angebot bzw. Ihre Tätigkeit zulässt

Irreführungsverbot

Achten Sie bei der Wahl Ihres Unternehmensnamens auf das Verbot der Irreführung: Ihr Firmenname darf nicht dazu dienen, bei Kunden falsche Schlussfolgerungen hervorzurufen. So sind beispielsweise unwahre Hinweise auf Ortsnamen, Leistungen oder Größe des Unternehmens tabu. Versuchen Sie nicht, mit dem gewählten Namen über falsche Tatsachen hinwegzutäuschen – denn das kann nicht nur eine Eintragung ins Handelsregister verhindern, sondern führt auch dazu, dass potenzielle Kunden Ihrem Unternehmen nicht vertrauen und sich gegen einen Kauf bei Ihnen entscheiden.

Unterscheidungskraft

Ihr Firmenname muss Ihr Business von anderen Unternehmen unterscheiden. An einem Ort kann es nicht mehrere Firmen mit dem gleichen Namen geben. Entscheidend ist der Gesamteindruck: Auch wenn sich der Firmenname durch einen ähnlich klingenden Buchstaben (z. B. S statt ß) vom anderen unterscheidet, heißt das nicht, dass er ausreichend Unterscheidungskraft vorweist.

Ähnelt Ihr Wunschname einer Firma, die ihren Sitz in einer anderen Region hat, ist es allerdings theoretisch möglich, diesen zu verwenden. Je nachdem, ob Sie lokal oder regional mit Ihrem Unternehmen tätig sind, sollten Sie sich aber überlegen, ob dies aufgrund der potenziellen Verwechslungsgefahr sinnvoll ist. 

Wichtig: Kontrollieren Sie in jedem Fall, ob der Name des anderen Unternehmens als Marke geschützt ist – denn wenn das so ist, spielt es keine Rolle, ob Ihre Firma an einem anderen Ort sitzt. Eine Marke schützt einen Namen nämlich deutschlandweit, bzw. je nach Markenart sogar über die Grenzen hinaus.

Warum ist es wichtig, Firmennamen zu prüfen?

Haben Sie einen passenden Namen für Ihr Unternehmen gefunden, ist es von großer Bedeutung, den Namen zu prüfen, bevor Sie ihn im Handelsregister eintragen lassen. Denn: Ihr Firmenname – so passend er für Ihre Tätigkeit auch sein mag – darf keine fremden Rechte verletzen. Infrage kommen insbesondere ältere Markenrechte und Namensrechte.

Für die Eintragung Ihres Firmennamens ins Handelsregister ist das örtliche Amtsgericht zuständig. Dieses prüft zwar, ob der gleiche Firmenname bereits registriert ist – nicht aber, ob er auch als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) angemeldet ist. Im Handelsregister stehen auch nicht alle Firmen: Nur Kaufleute, die ein Handelsgewerbe betreiben, OHGs und Kapitalgesellschaften, wie UGs und GmbHs, sind zur Eintragung verpflichtet. Freiberufler, Kleingewerbetreibende und GbRs hingegen nicht. Sie nutzen daher auch keinen Firmennamen, sondern eine Geschäftsbezeichnung.

Doch unabhängig davon, ob das Amtsgericht den Firmennamen vor der Eintragung ins Handelsregister kontrolliert, ist es wichtig, Ihren gewünschten Unternehmensnamen selbst zu prüfen – und zwar aus zwei Gründen:

 

  • Handelsregistereintrag sicherstellen: Gibt es in Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde bereits eine Firma mit dem gleichen oder einem ähnlichen Namen, kann Ihr Firmenname nach der Prüfung nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
  • Markenverletzung ausschließen: Ist Ihr Firmenname beim DPMA als Marke angemeldet, würden Sie durch die Verwendung gegen fremde Markenrechte verstoßen, was teure Konsequenzen haben kann. Ob sich die Firma des Markeninhabers am Sitz Ihres Unternehmens befindet, spielt dabei keine Rolle – eingetragene Marken sind deutschlandweit geschützt bzw. können auch internationalen Schutz genießen.

 

Indem Sie eingetragene Firmennamen prüfen, verhindern Sie also nicht nur den erfolglosen Eintragungsversuch ins Handelsregister, sondern vermeiden auch, fremde Namensrechte und Markenrechte zu verletzen, die sich bereits ein anderes Unternehmen gesichert hat.

Was kann passieren, wenn ich nicht prüfe, ob ein Firmenname schon vergeben ist?

Wenn Sie nicht prüfen, ob Ihr Firmenname schon vergeben ist, kann es passieren, dass Sie durch die Verwendung gegen Namens- oder Markenrechte verstoßen – unabhängig davon, ob Sie Ihren Unternehmensnamen ins Handelsregister eintragen lassen wollen oder nicht. 

Grundsätzlich können Firmennamen in unterschiedlichen Registern doppelt vergeben werden, vorausgesetzt beide Unternehmen befinden sich nicht an einem Ort. Markennamen werden jedoch nur einmal vergeben. Eine mehrfache Eintragung ins Markenregister für die gleichen Waren und Dienstleistungen ist nicht möglich.

Prüfen Sie nicht, ob Ihr Firmenname als Marke eingetragen ist, kann sich der Inhaber zur Wehr setzen. Eine solche Markenverletzung kann folgende Konsequenzen haben:

 

  • Abmahnung: Der Inhaber des geschützten Firmennamens kann Sie kostenpflichtig abmahnen.
  • Unterlassung: In der Abmahnung kann er einen Unterlassungsanspruch geltend machen – Sie dürfen den Namen dann nicht mehr verwenden.
  • Beseitigung: Der Markeninhaber hat einen Anspruch auf Beseitigung. Haben Sie bereits Firmenschilder, Visitenkarten oder Ihre Website mit dem Firmennamen versehen, müssen diese aus dem Verkehr gezogen werden.
  • Schadensersatz: Ist dem Markeninhaber aufgrund der unerlaubten Verwendung seiner Marke ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, kann er Schadensersatz von Ihnen fordern.

 

Das Markenrecht bietet Unternehmensnamen einen starken Schutz. Verzichten Sie daher darauf, eine geschützte Marke als Firmennamen zu verwenden, ohne ihn zu prüfen. Das Markenrecht schützt nämlich nicht nur Namen, die beim DPMA registriert sind – sondern auch Bezeichnungen, die durch ihre große Bekanntheit bereits den Status einer Marke erreicht haben.

Wie finde ich heraus, ob ein Firmenname geschützt ist?

Ob ein Firmenname geschützt ist, finden Sie heraus, indem Sie den Unternehmensnamen prüfen. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können den Firmennamen eigenständig online prüfen, sich für eine Prüfung an die IHK wenden oder einen Anwalt beauftragen.

Grundsätzlich prüft das Amtsgericht alle Firmennamen vor der Eintragung ins Handelsregister. Hierbei spielt es natürlich eine Rolle, ob Sie Ihre Firma dort überhaupt registrieren müssen. Haben Sie sich für eine GbR entschieden, führen Sie ein Kleingewerbe oder sind als Freiberufler selbstständig, ist ein Eintrag nicht erforderlich. Für Kaufleute und Kapitalgesellschaften ist er hingegen verpflichtend. 


Layout-Empfehlung: Der folgende Abschnitt könnte farblich separat als Hinweisbox abgesetzt werden.Unabhängig davon, ob der Eintrag ins Handelsregister Pflicht ist oder nicht: Ihren Firmennamen sollten Sie in jedem Fall prüfen. Denn die Kontrolle fremder Marken- und Namensrechte übernimmt das Amtsgericht nicht. Dies müssen Sie sicherstellen, indem Sie Ihren Unternehmensnamen selbstständig prüfen.

 

Für die Prüfung des Firmennamens haben Sie folgende Optionen:

  • Namen im Handelsregister prüfen
  • Markenrecherche in den Markenregistern des DPMA und EUIPO
  • Suche nach Ihrem Wunschnamen in Suchmaschinen wie Google
  • Recherche nach dem Unternehmensnamen in Branchenadressbüchern und Unternehmensregistern
  • Prüfung des Firmennamens durch die IHK

Wo kann ich einen Firmennamen prüfen?

Sie können Ihren Firmennamen in frei zugänglichen Datenbanken prüfen. Das geht unkompliziert online und kostet Sie nichts. Alternativ bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) die Prüfung von Firmennamen an. Hierfür fallen jedoch Gebühren an. Gleiches gilt für die Markenrecherche durch einen Anwalt, der ebenfalls prüfen kann, ob Ihr Firmenname geschützt ist.

Firmenname selbstständig prüfen

Möchten Sie Ihren Firmennamen selbstständig prüfen, können Sie dies online auf folgenden Wegen tun:

Google

Im ersten Schritt können Sie Ihren Firmennamen für die Prüfung auf fremde Rechte googeln. Die Ergebnisse in den Suchmaschinen geben Ihnen einen ersten Eindruck, ob Ihr Wunschname vergeben ist und falls ja, wo das andere Unternehmen seinen Sitz hat.

Handelsregister

Im Handelsregister können Sie Ihren Firmennamen online prüfen, indem Sie über die Website die öffentlich zugänglichen Registereinträge nach dem gewünschten Unternehmensnamen durchsuchen. Das Handelsregister gibt dabei nicht nur Aufschluss über Firmennamen, sondern auch über die Rechtsform des Unternehmens, seinen Sitz und den Inhaber.

Bundesanzeiger

Auch der Bundesanzeiger bietet sich für die Recherche und Prüfung von Firmennamen an. Die Plattform, die Sie über die Website des Bundesanzeigers aufrufen können, bietet neben Informationen über Unternehmen Bekanntmachungen und öffentliche Verkündigungen.

Unternehmensregister

Das Unternehmensregister bündelt Daten über Unternehmen aus verschiedenen Quellen. Für die Prüfung Ihres Firmennamens können Sie hier gesammelt Eintragungen aus dem Handels-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister sowie dem Bundesanzeiger abrufen.

European Business Register

Möchten Sie Ihren Firmennamen prüfen, kann es sinnvoll sein, nicht nur in den deutschen Datenbanken zu recherchieren, sondern auch darüber hinaus: Das European Business Register bietet Informationen von über 20 Millionen Unternehmen in Europa, in denen Sie international nach Namensrechten recherchieren können.

Datenbanken der Markenämter

Um sicherzugehen, dass Ihr Wunschname nicht gegen fremde Markenrechte verstößt, sollten auch die Datenbanken der Markenämter zu Ihren Recherchequellen gehören. Im Markenregister DPMAregister können Sie Ihren Firmennamen auf deutsche Marken prüfen. Die Datenbank eSearch plus des europäischen Markenamtes EUIPO bietet sich für die europaweite Recherche an.

Unternehmensname prüfen bei der IHK

Eine weitere Möglichkeit, Ihren Firmennamen zu prüfen, ist der Gang zu IHK. Die Industrie- und Handelskammer bietet für ca. 45 € eine Prüfung von Gewerbenamen und Firmennamen an und kontrolliert, ob der gewünschte Name bereits vergeben ist. Die Prüfung des Gewerbenamens erfolgt online. Das Ergebnis erhalten Sie in der Regel nach wenigen Tagen.

Möchten Sie Ihren Gewerbenamen durch die IHK prüfen lassen, sollten Sie beachten, dass diese nur kontrolliert, ob der Name bereits vergeben ist – nicht aber, ob er gegen fremde Namensrechte oder Markenrechte verstößt. Daher ist eine Markenrecherche bei den Markenämtern wichtig. Diese können Sie selbst übernehmen oder einen Anwalt mit der Prüfung Ihres Firmennamens beauftragen.

Markenrecherche vom Anwalt

Eine professionelle Markenrecherche durch einen Anwalt kann sich anbieten, wenn Sie bei der Recherche nach geschützten Firmennamen auf Nummer sicher gehen möchten. Eine Markenrecherche ist oftmals komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheint. Sie müssen Ihren Wunschnamen nämlich nicht nur auf Verwechslungsgefahr mit gleichlautenden Bezeichnungen kontrollieren, sondern auch auf ähnliche Markennamen. Hierfür braucht es neben einer Identitätsrecherche eine Ähnlichkeitsrecherche in den Markenregistern des DPMA und EUIPO. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen und sicherstellen, dass Ihr Firmenname weder national noch international geschützte Marken verletzt.

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Sollte ich meinen Firmennamen nach der Eintragung schützen lassen?

Haben Sie nach sorgfältiger Prüfung Ihres Firmennamens festgestellt, dass dieser noch nicht vergeben ist und auch nicht gegen ältere Markenrechte oder Namensrechte verstößt, können Sie ihn – sofern erforderlich – im Handelsregister eintragen lassen. Anschließend sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie den Namen auch als Marke schützen lassen möchten.

Eine Eintragung Ihres Firmennamens beim DPMA bietet Ihnen umfangreiche Schutzrechte: Als Markeninhaber haben Sie die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Verstößt jemand gegen Ihre Markenrechte, haben Sie das Recht, dagegen vorzugehen.

Ob sich eine Markenanmeldung in jedem Fall lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen – hier kommt es auf Ihr Business und Ihre Tätigkeit an. Eine Markenanmeldung kostet natürlich Geld. Außerdem müssen Sie mögliche Rechtsverstöße immer im Blick behalten, um Ihre Markenrechte im Ernstfall auch verteidigen zu können. Insbesondere, wenn Sie Ihr Unternehmen nicht nur lokal, sondern regional oder international etablieren möchten, kann eine Markenanmeldung jedoch sinnvoll sein. 

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Fazit: Gibt es diesen Firmennamen schon?

Möchten Sie ein Unternehmen gründen, brauchen Sie einen Firmennamen. Damit Sie weder durch die Verwendung des Namens im Geschäftsverkehr noch durch die Eintragung ins Handelsregister gegen fremde Rechte verstoßen, ist es wichtig zu prüfen, ob es diesen Firmennamen schon gibt. Für eine eigenständige Prüfung können Sie auf Datenbanken wie das Unternehmens- und Handelsregister zurückgreifen, den Namen googeln und in den Markenregistern recherchieren. 

Ist im Handelsregister bereits eine gleichnamige Firma am gleichen Ort eingetragen, ist die Registrierung nicht möglich – Sie müssen sich dann einen anderen Namen überlegen. Doch auch, wenn dem nicht so ist, sollten Sie den Firmennamen prüfen, um sicherzustellen, dass er keine fremde Namens- und Markenrechte verletzt. Haben Sie einen Namen gefunden, den es noch nicht gibt, können Sie Ihre Firma anmelden und mit Ihrem Business loslegen. 

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