Freiberufler oder Gewerbe: Was ist der Unterschied?

Selbstständig ist nicht gleich selbstständig: Möchten Sie mit einem eigenen Business durchstarten, können Sie dies entweder als Freiberufler oder mit einem Gewerbe tun. Doch was genau ist der Unterschied zwischen beiden Begriffen – und warum spielt die Unterscheidung beim Thema Buchführung und Steuern eine so wichtige Rolle? Wer entscheidet, ob Sie Freiberufler sind oder ein Gewerbe anmelden müssen? Das und mehr verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Kurz und kompakt: Alles zum Thema Freiberufler oder Gewerbe

  • Definition: Freiberufler und Gewerbetreibende gelten vor dem Gesetz beide als selbstständig. Während Freiberufler in der Regel Dienstleistungen anbieten, ist der Verkauf von Waren ein Gewerbe.
  • Freiberufler: Wer als Freiberufler arbeiten möchte, muss einer wissenschaftlichen, künstlerischen, unterrichtenden oder schriftstellerischen Tätigkeit nachgehen. Konkret definiert ist diese durch die freien Katalogberufe des Einkommensteuergesetzes.
  • Gewerbe: Gewerbetreibende sind nicht auf eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Beruf festgelegt – sie können auf unterschiedlichen Wegen ihr Geld verdienen.
  • Pflichten: Freiberufler dürfen eine vereinfachte Buchführung machen, während diese bei Gewerbetreibenden nur mit einem Kleingewerbe zulässig ist. Wer einen Gewerbebetrieb hat, ist zudem gewerbesteuerpflichtig und benötigt einen Gewerbeschein.

Freiberufler oder Gewerbe: Worin unterscheiden sie sich?

Wer sich selbstständig machen möchte, kann das entweder als Freiberufler tun oder ein Gewerbe anmelden. Wählen, ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind, können Sie jedoch nicht. Auch die Rechtsform Ihres Unternehmens (z. B. GmbH, GbR, Einzelunternehmen) spielt zunächst keine Rolle. Entscheidend ist die Art Ihrer selbstständigen Tätigkeit.

Was sind Freiberufler?

Freiberufler zählen als Unterform der Selbstständigkeit. Ihre Tätigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie wissenschaftlich, heilberuflich, künstlerisch, unterrichtend oder schriftstellerisch geprägt ist. Wie alle Selbstständigen müssen Freiberufler ihre Tätigkeit selbstbestimmt und unabhängig von einem Arbeitgeber durchführen und sind selbst dafür verantwortlich, dass das eigene Business läuft. 

Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen, die für alle Selbstständigen gelten, kommen bei Freiberuflern weitere, gesetzlich festgelegte Kriterien hinzu. Abhängig davon, ob diese erfüllt sind, entscheidet sich, ob eine selbstständige Person ein Freiberufler ist oder ein Gewerbe anmelden muss. 

Folgende Kriterien deuten auf eine freiberufliche Tätigkeit hin:

  • Sie bieten Dienstleistungen für Kunden oder Auftraggeber an.
  • Sie können sich für Ihr Angebot auf eine besondere Qualifikation berufen (fachspezifisches Studium, Aus- oder Weiterbildung).
  • Ihre Arbeit ist von einer schöpferischen Qualität geprägt.
  • Sie arbeiten im Interesse Ihrer Kunden und Auftraggeber.

Am einfachsten ist die Unterscheidung, ob Freiberufler oder Gewerbe, wenn sich Ihre selbstständige Tätigkeit einem der freiberuflichen Katalogberufe zuordnen lässt. Diese sind in § 18 des Einkommensteuergesetzes festgelegt.

Medizin- und Heilberufe 

  • Ärzte
  • Psychologen
  • Apotheker
  • Heilpraktiker
  • Therapeuten
  • Physiotherapeuten

Juristische Berufe

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater 
  • Wirtschaftsprüfer 
  • Notare
  • Buchprüfer

Bau, Planung und Technik 

  • Architekten
  • Ingenieure
  • Naturwissenschaftler

Kunst und Kultur

  • Schriftsteller, Autoren, Journalisten
  • Texter, Übersetzer, Lektoren
  • Maler, Bildhauer
  • Webdesigner, Grafiker 
  • Musiker, Sänger 
  • Schauspieler

Wissenschaft und Lehre 

  • Lehrer (schulisch und außerschulisch)
  • Dozenten
  • Wissenschaftler

Weitere Berufsgruppen

  • Lotsen
  • Lotterieeinnehmer
  • Testamentsvollstrecker
  • Nachlasspfleger
  • Hausverwalter 

Profi-Tipp

Freiberuflich als Texter, Grafikdesigner oder Coach

Die Liste der freiberuflichen Katalogberufe des Einkommensteuergesetzes ist nicht abschließend, denn auch katalogähnliche Berufe können als Freiberufler zählen. Berufsgruppen wie Werbetexter, Grafikdesigner, Webdesigner, Programmierer und Coaches sind in der Liste zwar nicht explizit aufgeführt – lassen sich aber in der Regel dennoch als freiberufliche Tätigkeit anmelden. 

Übrigens: Nicht zu verwechseln sind Freiberufler mit Freelancern. Freelancer sind freie Mitarbeiter – sie müssen aber nicht zwangsläufig einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, sondern können ebenso gut ein Gewerbe haben. Freelancer zeichnen sich dadurch aus, dass sie als freie Mitarbeiter oft projektbezogen und über einen festgelegten Zeitraum für ein oder mehrere Unternehmen arbeiten, ohne festangestellt zu sein.

Was sind Gewerbetreibende?

Gewerbetreibende gehen einer selbstständigen Tätigkeit nach, die sich nicht als freiberuflich einordnen lässt. Während Freiberufler in der Regel Dienstleistungen anbieten, ist der Verkauf von Waren meist ein Gewerbe. Es können allerdings auch Dienstleistungen gewerblich sein. Die Branche, in der sie tätig sind, ist dabei nicht entscheidend – eine entsprechende Einteilung wie bei den freiberuflichen Katalogberufen gibt es bei Selbstständigen mit einem Gewerbe nicht.

Typische Branchen und Berufe für Gewerbetreibende sind:

  • Industrie
  • Groß- und Einzelhandel
  • Gastronomie
  • Hotellerie
  • Vertreter
  • Vermögensberater
  • Handwerker (ausgenommen: künstlerische Berufe)

Wer sich in einer dieser Branchen mit seinem Unternehmen selbstständig machen möchte, muss ein Gewerbe anmelden und die Gewerbeordnung beachten. Gewerbetreibende benötigen für ihre Tätigkeit einen Gewerbeschein und müssen ab einer bestimmten Umsatzgrenze Gewerbesteuer an das Finanzamt entrichten.

Freiberufler vs. Gewerbe – Unterschiede auf einen Blick

  Freiberufler Gewerbetreibende
 

Dienstleisterberufe wie Schriftsteller, Künstler,

Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und 

Steuerberater

Auf Gewinnerzielung und auf Dauer

ausgelegte selbstständige Tätigkeit,

die kein Freiberuf oder eine 

Urproduktion ist

 

Gesetzlich definierte Katalogberufe

sowie katalogähnliche Berufe

Branchen wie Industrie, Handel, 

Handwerker und Gastronomie

 

Nicht gewerbesteuerpflichtig

 

 

 

Gewerbesteuerpflichtig,

Gewerbeschein erforderlich

 

 

Woher weiß ich, ob ich Freiberufler bin oder ein Gewerbe habe?

 

Sind Sie sich unsicher, ob Sie Freiberufler sind oder doch ein Gewerbe anmelden müssen – etwa, weil Ihre Tätigkeit keinem der klassischen Katalogberufe entspricht – können Ihnen folgende Fragen bei der Beantwortung von Freiberufler oder Gewerbe weiterhelfen:

 

  • Verkaufen Sie Waren, z. B. in einem lokalen Geschäft oder einem Onlineshop? Ja: Gewerbe
  • Sind Sie mit Ihrer Tätigkeit im Handwerk, in der Industrie, Gastronomie oder im Handel tätig? Ja: Gewerbe
  • Bieten Sie unterrichtende, planende, beratende oder künstlerische Leistungen an? Ja: Freiberufler
  • Ähnelt Ihre selbstständige Tätigkeit einem der Katalogberufe des Einkommensteuergesetzes? Ja: Freiberufler

 

Im Zweifel kann Ihnen Ihr Finanzamt oder ein Steuerberater eine rechtssichere Einschätzung geben, ob Sie Freiberufler sindoder ein Gewerbe anmelden müssen.

Freiberufler oder Gewerbe: Vorteile und Nachteile

 

Freiberufler vs. Gewerbe – beide Varianten einer Selbstständigkeit haben ihre Vor- und Nachteile. Der Unterschied, ob Sie Freiberufler sind oder ein Gewerbe anmelden müssen, ist vor allem von steuerlicher Relevanz: Freiberufler haben im Unterschied zu Gewerbetreibenden in Sachen Buchführung und Steuern für Selbstständige nämlich einige Vorteile.

Gewerbesteuer nur für Gewerbetreibende

Gewerbesteuer müssen Sie als Selbstständiger nur bezahlen, wenn Sie ein Gewerbe führen. Als Freiberufler sind Sie von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Die Höhe der Gewerbesteuer wird als Prozentsatz von der Kommune festgelegt, bei der Sie Ihr Unternehmen angemeldet haben. 

Doch auch nicht alle Gewerbetreibenden sind zur Zahlung der gewerblichen Steuer verpflichtet. Ob Sie als Gewerbetreibender Gewerbesteuer an das Finanzamt abführen müssen, hängt von Ihrem Gewinn ab: Liegt dieser im Jahr über dem Freibetrag von 24.500 €, sind Sie gewerbesteuerpflichtig. Bei einem Kleingewerbe mit einem Jahresgewinn unter dieser Freigrenze fällt keine Gewerbesteuer an.

Gut zu wissen: Zählen Sie nicht mehr zu den Kleingewerbetreibenden, müssen Sie zwar Gewerbesteuer an das Finanzamt entrichten – sie wird jedoch auf Ihre Einkommensteuer angerechnet. Als Freiberufler kommen Sie um die Einkommensteuer nicht herum.

Bei der Umsatzsteuer ist wiederum nicht entscheidend, ob Sie Freiberufler sind oder ein Gewerbe haben: Hier kommt es auf Ihren jährlichen Umsatz an (nicht Gewinn!). Liegt dieser unter 22.000 € im aktuellen Jahr und wird im Folgejahr voraussichtlich 50.000 € nicht überschreiten, müssen Sie nicht unbedingt Umsatzsteuer auf Ihre Waren oder Dienstleistungen erheben. Sie können auch von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Diese befreit Sie von der Umsatzsteuerpflicht

Ob Sie die Kleinunternehmerregelung für sich nutzen möchten oder freiwillig mit einem Kleingewerbe oder als Freiberufler Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen, bleibt Ihnen überlassen – solang Ihr jährlicher Umsatz nicht mehr als 22.000 € beträgt.

Vereinfachte Buchführung für Freiberufler

Ob Sie Freiberufler sind oder ein Gewerbe haben, ist auch für die Buchführung wichtig. Unterschieden werden zwei Arten der Buchhaltung für Selbstständige und Freiberufler: Die vereinfachte Buchführung in Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die doppelte Buchführung mit Bilanzierung.

Freiberufler haben den Vorteil, dass sie eine vereinfachte Buchführung durchführen können – unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte. Bei der Steuererklärung für Selbstständige reicht dem Finanzamt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Eine EÜR dürfen aber nicht nur Freiberufler abgeben, sondern auch Kleingewerbetreibende.

Bei Gewerbebetrieben mit höheren Einkünften ist das anders: Liegt der jährliche Umsatz bei mehr als 600.000 € bzw. der jährliche Gewinn bei über 60.000 €, sind Sie mit Ihrem Gewerbebetrieb zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen eine Bilanz erstellen

Als Freelancer kommt es auf die Einstufung Ihrer Tätigkeit an (selbstständig mit Gewerbe oder Freiberufler). Wenden Sie sich im Zweifel an Ihren Steuerberater, um die richtige Buchführung zu wählen.

Wer entscheidet, ob ich Freiberufler bin oder ein Gewerbe habe?

 

Ob Sie Freiberufler sind oder ein Gewerbe anmelden müssen, entscheidet das Finanzamt. Dieses muss prüfen, ob Ihre unternehmerische Tätigkeit einem der freien Katalogberufe entspricht bzw. katalogähnlich ist. Ist sie das nicht, sind Sie automatisch Gewerbetreibender. Je nach Höhe Ihres Jahresumsatzes kann Sie das Finanzamt als Kleingewerbetreibender einstufen. Freiberufler müssen sich selbst beim Finanzamt anmelden, bei Gewerbetreibenden wird das Finanzamt automatisch durch die Gewerbeanmeldung informiert.

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Kann ich auch Freiberufler sein und gleichzeitig ein Gewerbe haben?

 

Ja, das ist möglich – schließlich spricht nichts dagegen, dass Sie Ihr Geld mit mehreren selbstständigen Tätigkeiten verdienen. Wer beispielsweise als Coach Workshops und Beratungen anbietet und gleichzeitig noch einen Onlineshop betreibt, kann als Freiberufler eingeordnet werden und muss ein Gewerbe anmelden. Genauso können Sie als Künstler freiberuflich arbeiten. Wenn Sie jedoch Ihre Kunst mit Gewinnabsicht regelmäßig verkaufen, brauchen Sie in der Regel auch eine Gewerbeanmeldung.

Sind Sie Freiberufler und haben gleichzeitig ein Gewerbe oder Kleingewerbe, ist es wichtig, beide Tätigkeiten voneinander zu trennen. Betrachten Sie es so, als würden Sie zwei unterschiedliche Unternehmen führen. Machen Sie eine separate Buchführung für die gewerbliche und die freiberufliche Tätigkeit und nutzen Sie eigene Bankkonten. Bei der Steuererklärung sind die Gewinne ebenfalls gesondert voneinander zu ermitteln. Bedenken Sie auch, dass Sie als Freiberufler zwar keine Gewerbesteuer abführen müssen – mit einem Gewerbebetrieb ab einem Gewinn von 60.000 € im Jahr bzw. jährlichen Umsätzen von über 600.000 € jedoch schon.

Ob Freiberufler oder Gewerbe: Möchten Sie mit Ihrer Selbstständigkeit langfristig erfolgreich sein, ist es wichtig, den Überblick über die eigenen Finanzen zu behalten. Am einfachsten geht das mit dem Geschäftskonto von FYRST, das speziell auf Gewerbetreibende und Freiberufler zugeschnitten ist und Ihre privaten Einkünfte und Ausgaben transparent von Ihren geschäftlichen trennt.

Wie mache ich mich als Freiberufler oder mit Gewerbe selbstständig?

 

Sie möchten sich als Freiberufler oder mit einem Gewerbe selbstständig machen? Dann führt der Weg zum zuständigen Finanzamt oder Gewerbeamt. Die Mitarbeiter dort entscheiden, ob es sich bei Ihrer Selbstständigkeit um eine freiberufliche Tätigkeit oder um einen Gewerbebetrieb handelt.

Wie melde ich eine freiberufliche Tätigkeit an?

Möchten Sie eine freiberufliche Selbstständigkeit anmelden, geht das recht einfach: Sie müssen innerhalb von vier Wochen nach Beginn Ihrer Selbstständigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Das geht auch bequem online samt elektronischer Übermittlung via ELSTER. Sobald der Fragebogen bearbeitet und Ihre Tätigkeit als freiberuflich eingestuft wurde, erhalten Sie vom Finanzamt Ihre Steuernummer und können mit Ihrem Business loslegen.

Wie melde ich ein Gewerbe an?

Möchten Sie ein Gewerbe anmelden, kommt noch ein zusätzlicher Schritt hinzu: Sie müssen Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt registrieren. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Mehr als 70 € fallen aber in der Regel für eine Gewerbeanmeldung nicht an. Sollte das Gewerbeamt noch weitere Unterlagen verlangen, wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Handelsregister, können jedoch zusätzliche Gebühren entstehen. 

Als Bestätigung für die Gewerbeanmeldung erhalten Sie vom Gewerbeamt Ihren Gewerbeschein und vom Finanzamt eine Steuernummer für die gewerbliche Tätigkeit. In der Regel reicht der Gang zum Gewerbeamt aus, da dieses alle Informationen an das Finanzamt weiterleitet.

Fazit: Was ist besser – freiberuflich oder gewerblich?

 

Ob es besser ist, freiberuflich oder gewerblich selbstständig zu sein, lässt sich nicht beantworten – denn aussuchen, ob Sie Freiberufler sind oder ein Gewerbe anmelden müssen, können Sie sich nicht. Diese Einstufung übernimmt das Finanzamt, je nachdem, wie Ihre Tätigkeit gestaltet ist. Verkaufen oder vertreiben Sie Waren, wird Sie die Behörde als Gewerbetreibender einordnen. Bieten Sie Dienstleistungen an, die sich einem der freien Katalogberufe bzw. einem katalogähnlichen Beruf zuordnen lassen, sind Sie Freiberufler. 

Als Freiberufler haben Sie den Vorteil, dass Sie keine Gewerbesteuer abführen müssen, keinen Gewerbeschein für Ihre Tätigkeit brauchen und bei Steuererklärung und Buchhaltung von einer vereinfachten Buchführung profitieren. Als Gewerbetreibender sind Sie nicht festgelegt auf eine bestimmte Branche und können Ihre Selbstständigkeit unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Anforderungen so gestalten, wie Sie es möchten. 

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