Welche Kosten Sie als Existenzgründer noch haben, lässt sich nicht pauschal sagen – denn hier kommt es wieder auf Aspekte wie Unternehmensform und Geschäftsidee an. Folgende Kosten sind nach der Gründung denkbar:
Maklergebühren
Möchten Sie ein eigenes Geschäft eröffnen oder Büroräume für Ihre Selbstständigkeit anmieten, kann es hilfreich sein, für die Suche einen Makler zu beauftragen. Für dessen Arbeit entstehen Maklerkosten.
Kosten für Vertrieb
Zu den Kosten rund um den Vertrieb Ihrer Produkte gehören Ausgaben für Verpackung und Versand, Design, Transport und die laufende Produktentwicklung. Gründungsinvestitionen für Maschinen und Technik sind ebenfalls nicht zu vergessen.
Marketingkosten
Um andere von Ihrer Geschäftsidee zu überzeugen, braucht es klares Marketing. Kosten für Selbstständige fallen u. a. für die Entwicklung von Firmennamen und Logo an, für Website, Kundenakquise und für Marketingmaßnahmen, die Ihre Bekanntheit steigern.
Gründerlohn
Auch wenn es etwas dauern kann, bevor Ihr Business an Fahrt gewinnt – von etwas müssen Sie auch in den ersten Monaten Ihrer Gründung leben. Planen Sie daher in die Kosten für Selbstständige ein Gründergehalt ein, dass Sie sich monatlich auszahlen. Bedenken Sie, dass Sie auch als Existenzgründer Rücklagen für Krankenversicherung, Urlaub und Ihre private Altersvorsorge benötigen.
Steuern
Vergessen Sie bei den Kosten einer Selbstständigkeit nicht die Steuern, die Sie ans Finanzamt abführen müssen. Je nach Art der Tätigkeit und Rechtsform des Unternehmens müssen u. a. Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer entrichtet werden.
Profi-Tipp
Erstellen Sie einen ausführlichen Plan, welche Kosten bei Ihrer Selbstständigkeit anfallen und versuchen Sie, möglichst genau zu kalkulieren. Sobald Sie wissen, wie viel Eigenkapital Sie für die Gründung benötigen, können Sie Ihre Geschäftsidee bei Banken und anderen Investoren vorstellen.
Für den klaren Blick über die eigenen Finanzen ist es hilfreich, direkt zum Start ein Geschäftskonto zu eröffnen. Ob dieses für alle Selbstständigen gesetzlich verpflichtend ist, lesen Sie in unserem Ratgeber „Warum Selbstständige und Freiberufler ein Geschäftskonto brauchen“.
In jedem Fall sinnvoll: Das Geschäftskonto von FYRST. Mit unserem beiden Kontenmodellen BASE und COMPLETE trennen Sie nicht nur Ihre privaten Einkünfte sauber von Ihren geschäftlichen Ein- und Ausgaben, sondern können mit dem FYRST Starterpaket zudem unkompliziert ein Unterkonto für Steuerrücklagen und Liquiditätsreserven beantragen. Vergleichen Sie unsere Leistungen und entscheiden Sie sich für das Geschäftskonto, das genau zu Ihren Bedürfnissen passt.